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Vortrag Fischer - IHK Schleswig-Holstein

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2.4 IA – Innovationsassistenzen<br />

Die Eckdaten des Förderprogramms<br />

Innovationsassistent auf einen Blick<br />

Warum wird gefördert Wer wird gefördert Wie wird gefördert Was wird gefördert<br />

•Neueinstellung von<br />

Absolventen von<br />

Fachhochschulen und<br />

wissenschaftlichen<br />

Hochschulen in sozialversicherungspflichtige<br />

Beschäftigungsverhältnisse<br />

•Stärkung der<br />

Innovationskraft<br />

•Beschleunigung des<br />

Wissenstransfer<br />

KMU in SH<br />

• < 250 Mitarbeiter<br />

und<br />

• Vorjahresumsatz max.<br />

50 Mio. €<br />

oder<br />

• Vorjahresbilanzsumme<br />

max. 43 Mio. €<br />

Nicht rückzahlbare<br />

Anteilfinanzierung mit<br />

• max. 50 % der<br />

Lohnkosten<br />

‣ Laufzeit: max. 2 Jahre<br />

• Förderhöchstvolumen 30.000 € (max. Zuschuss)<br />

• Die Zuwendung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt<br />

Personalaufwendungen<br />

für den Innoassistenten<br />

• Bruttoentgelt<br />

• AG-Anteil zur Soz.Vers.<br />

Fördervoraussetzungen:<br />

‣Neueinstellung von<br />

Hochschul- und Fachhochschulabsolventen<br />

‣Einstellung in<br />

innovative, technologische<br />

Bereiche<br />

‣Absolventen, deren<br />

Abschluss nicht älter<br />

als 5 Jahre ist<br />

12 Andreas <strong>Fischer</strong>

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