Information Abschlussprüfung 2006/2007 - IGS List Hannover
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<strong>Information</strong> Abschlussprüfung <strong>2007</strong>/2008<br />
Grundlage dieser Zusammenfassung ist die Abschlussverordnung vom<br />
19.11.2003 und die dazu veröffentlichten ergänzenden Bestimmungen.<br />
Zitate sind kursiv gedruckt.<br />
Welche Prüfungen müssen abgelegt werden?<br />
Die Abschlussprüfung besteht aus vier Teilen:<br />
einer schriftlichen Prüfung im Fach Deutsch,<br />
einer schriftlichen Prüfung im Fach Mathematik,<br />
einer schriftlichen Prüfung im Fach Englisch<br />
einer mündlichen Prüfung in einem zugelassenen Fach nach Wahl der Schülerin/ des Schülers. Zugelassen<br />
sind alle Fächer außer Deutsch, Mathematik, Englisch und Sport.<br />
Wie werden die Prüfungen gewertet?<br />
„Das Prüfungsergebnis soll die Jahresnote für das Prüfungsfach zu einem Drittel bestimmen“ (§29, Abs. 2).<br />
Dies gilt sowohl für die schriftliche wie mündliche Prüfung.<br />
Die schriftliche Prüfungsarbeit tritt an die Stelle einer Klassenarbeit im zweiten Halbjahr des Schuljahres.<br />
Die schriftlichen Prüfungen<br />
Bei der schriftlichen Prüfung erhalten die Schüler/innen zwei Vorschläge zur Auswahl und haben 15 Minuten<br />
Zeit, sich für einen der beiden Vorschläge zu entscheiden. Danach folgt die eigentliche Bearbeitungszeit von<br />
180 Minuten in Deutsch, 150 Minuten in Mathematik und 120 Minuten in Englisch.<br />
Die Benutzung eines Wörterbuches der deutschen Rechtschreibung ist grundsätzlich erlaubt.<br />
Die Aufgaben werden für alle Schüler/innen der integrierten Gesamtschulen landesweit einheitlich vom<br />
Kultusministerium, getrennt nach E- und G-Kursen gestellt. Haupt- und Realschulen erhalten andere<br />
Prüfungsaufgaben. „Die Aufgaben der schriftlichen und mündlichen Prüfung beziehen sich auf die<br />
Sachgebiete des Schuljahres, in dem die Prüfung stattfindet“ (§29)<br />
Die Leistungen werden von der Fachlehrkraft und einen Korreferenten beurteilt, das gilt auch für die<br />
besonderen Prüfungsleistungen im Rahmen der mündlichen Prüfung (s.u.). Für die Beurteilung bei der<br />
schriftlichen Prüfung gibt es klare Vorgaben durch das Kultusministerium.<br />
Die Termine für die schriftlichen Prüfungen sind:<br />
Di., 27.05.08 Deutsch Nachschreibtermin: Di., 10.06.08<br />
Fr., 30.05.08 Mathematik Nachschreibtermin: Do., 12.06.08<br />
Di., 03.06.08 Englisch Nachschreibtermin: Fr., 13.06.08<br />
Zusätzliche mündliche Prüfung/en<br />
Wer kann diese zusätzliche Prüfung beantragen?<br />
Die Prüfungskommission kann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsleistungen in<br />
einem Fach der schriftlichen Prüfung eine zusätzliche mündliche Prüfung ansetzen. Der Termin dafür ist<br />
Freitag, 13.6.2008. Die Prüfungskommission setzt sich an der <strong>IGS</strong> <strong>List</strong> aus dem Schulleiter und dem<br />
Jahrgangsleiter 10 zusammen. Der Prüfling kann eine zusätzliche mündliche Prüfung in einem Fach der<br />
schriftlichen Prüfung beantragen, wenn dieser Antrag „bis zu einem von der Schule bestimmten Termin<br />
schriftlich“ gestellt wird. (§ 27, Abs. 4).<br />
Dem Prüfling sollen bis zum 10.6.2008 die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung vorgelegt werden. Dabei<br />
soll ihm die voraussichtliche Zensur im Abschlusszeugnis ebenfalls mitgeteilt werden.<br />
Welcher Termin ist einzuhalten?<br />
Der Antrag muss bis Donnerstag, 12.6.2008, bei der Prüfungskommission schriftlich gestellt werden<br />
Bitte die Rückseite beachten!
2<br />
Wie wird die zusätzliche mündliche Prüfung bewertet?<br />
Die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung in diesem Fach gehen dann im Verhältnis von zwei<br />
Drittel (schriftlich) zu einem Drittel (mündlich) in die Bewertung der Prüfungsleistung ein.<br />
Die mündliche Prüfung (4. Prüfung)<br />
Wie ist die Prüfung gestaltet?<br />
Die Aufgaben für die mündliche Prüfung stellt die prüfende Fachlehrkraft. Die mündliche Prüfung dauert 20<br />
Minuten, vorher wird eine Vorbereitungszeit von ebenfalls 20 Minuten eingeräumt. Sie ist grundsätzlich eine<br />
Einzelprüfung.<br />
An der mündlichen Prüfung und dem Kolloquium dürfen als Zuhörer/innen teilnehmen:<br />
ein Mitglied des Schulelternrates,<br />
ein Mitglied des Schülerrates,<br />
bis zu zwei Schüler/innen des 9. Jahrganges,<br />
bis zu zwei Personen, deren Anwesenheit im dienstlichen Interesse liegt.<br />
Auf Verlangen des Prüflings dürfen die ersten drei Personengruppen als Zuhörer ausgeschlossen werden. Die<br />
Zuhörer/innen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen während der Prüfung keine Aufzeichnungen<br />
machen. Die Aufgaben werden ihnen nur für die Dauer der Prüfung ausgehändigt.<br />
Sind besondere Prüfungsleistungen möglich?<br />
Ja, es kann eine schriftliche oder fachpraktische Arbeit hinzugenommen werden, die ausschließlich für<br />
diese Prüfung angefertigt werden muss.<br />
Diese Prüfungsarbeit muss in einem Kolloquium (Prüfungsgespräch) präsentiert und erörtern werden.<br />
Diese besondere Prüfungsleistung kann<br />
a) ein Beitrag aus einem vom Land geförderten Schülerwettbewerb sein,<br />
b) eine schriftliche Arbeit sein, die sich auf einen Unterrichtsgegenstand eines Schulhalbjahres bezieht;<br />
dabei sollte die schriftliche Ausarbeitung 8 Textseiten in Maschinenschrift nicht übersteigen.<br />
c) auch eine Dokumentation einer fachpraktischen Arbeit (z. B. Vorstellung eines angefertigten Werkstückes)<br />
sein, die sich auf einen Unterrichtsgegenstand eines Schulhalbjahres bezieht; dabei sollte die schriftliche<br />
Ausarbeitung 4 Textseiten in Maschinenschrift nicht übersteigen.<br />
„Die Prüfungsleistung nach Buchst. a und b kann als Einzelarbeit oder als Gruppenarbeit von bis zu drei<br />
Schülerinnen und Schülern angefertigt werden, wobei im Falle der Gruppenarbeit die Einzelleistung der<br />
Schülerin oder des Schülers klar ersichtlich sein muss. Das Thema der besonderen Prüfungsleistung ... wird<br />
von der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer gestellt.“ Im Fall einer Gruppenarbeit wird das Kolloquium als<br />
Gruppenprüfung durchgeführt und dauert 30 Minuten.<br />
„Die Schülerin oder Schüler hat durch Unterschrift am Ende der Prüfungsleistung ... zu versichern, dass sie<br />
oder er diese selbständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt und die Stellen,<br />
die im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen wurden, mit genauer<br />
Quellenangabe kenntlich gemacht hat.“<br />
Welche Termine sind zu berücksichtigen?<br />
Die Meldung zur mündlichen Prüfung (Prüfungsfach, Prüfer) erfolgt bis zum 07.03.2008.<br />
Zu diesem Termin ist spätestens, sofern gewünscht, auch eine besondere Prüfungsleistung zu beantragen.<br />
Die besondere Prüfungsleistung muss bis zum 16.05.2008 beim Fachlehrer abgegeben werden.<br />
Wie wird die besondere Prüfungsleistung bewertet?<br />
Die Bewertung der besonderen Prüfungsleistung fließt mit zwei Dritteln und das Kolloquium mit einem Drittel<br />
in die Bewertung der Prüfungsleistung ein.<br />
gez. O. Nachtwey, G. Görlich-Jakobi