23.01.2014 Aufrufe

Information Abschlussprüfung 2006/2007 - IGS List Hannover

Information Abschlussprüfung 2006/2007 - IGS List Hannover

Information Abschlussprüfung 2006/2007 - IGS List Hannover

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Information</strong> Abschlussprüfung <strong>2007</strong>/2008<br />

Grundlage dieser Zusammenfassung ist die Abschlussverordnung vom<br />

19.11.2003 und die dazu veröffentlichten ergänzenden Bestimmungen.<br />

Zitate sind kursiv gedruckt.<br />

Welche Prüfungen müssen abgelegt werden?<br />

Die Abschlussprüfung besteht aus vier Teilen:<br />

einer schriftlichen Prüfung im Fach Deutsch,<br />

einer schriftlichen Prüfung im Fach Mathematik,<br />

einer schriftlichen Prüfung im Fach Englisch<br />

einer mündlichen Prüfung in einem zugelassenen Fach nach Wahl der Schülerin/ des Schülers. Zugelassen<br />

sind alle Fächer außer Deutsch, Mathematik, Englisch und Sport.<br />

Wie werden die Prüfungen gewertet?<br />

„Das Prüfungsergebnis soll die Jahresnote für das Prüfungsfach zu einem Drittel bestimmen“ (§29, Abs. 2).<br />

Dies gilt sowohl für die schriftliche wie mündliche Prüfung.<br />

Die schriftliche Prüfungsarbeit tritt an die Stelle einer Klassenarbeit im zweiten Halbjahr des Schuljahres.<br />

Die schriftlichen Prüfungen<br />

Bei der schriftlichen Prüfung erhalten die Schüler/innen zwei Vorschläge zur Auswahl und haben 15 Minuten<br />

Zeit, sich für einen der beiden Vorschläge zu entscheiden. Danach folgt die eigentliche Bearbeitungszeit von<br />

180 Minuten in Deutsch, 150 Minuten in Mathematik und 120 Minuten in Englisch.<br />

Die Benutzung eines Wörterbuches der deutschen Rechtschreibung ist grundsätzlich erlaubt.<br />

Die Aufgaben werden für alle Schüler/innen der integrierten Gesamtschulen landesweit einheitlich vom<br />

Kultusministerium, getrennt nach E- und G-Kursen gestellt. Haupt- und Realschulen erhalten andere<br />

Prüfungsaufgaben. „Die Aufgaben der schriftlichen und mündlichen Prüfung beziehen sich auf die<br />

Sachgebiete des Schuljahres, in dem die Prüfung stattfindet“ (§29)<br />

Die Leistungen werden von der Fachlehrkraft und einen Korreferenten beurteilt, das gilt auch für die<br />

besonderen Prüfungsleistungen im Rahmen der mündlichen Prüfung (s.u.). Für die Beurteilung bei der<br />

schriftlichen Prüfung gibt es klare Vorgaben durch das Kultusministerium.<br />

Die Termine für die schriftlichen Prüfungen sind:<br />

Di., 27.05.08 Deutsch Nachschreibtermin: Di., 10.06.08<br />

Fr., 30.05.08 Mathematik Nachschreibtermin: Do., 12.06.08<br />

Di., 03.06.08 Englisch Nachschreibtermin: Fr., 13.06.08<br />

Zusätzliche mündliche Prüfung/en<br />

Wer kann diese zusätzliche Prüfung beantragen?<br />

Die Prüfungskommission kann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsleistungen in<br />

einem Fach der schriftlichen Prüfung eine zusätzliche mündliche Prüfung ansetzen. Der Termin dafür ist<br />

Freitag, 13.6.2008. Die Prüfungskommission setzt sich an der <strong>IGS</strong> <strong>List</strong> aus dem Schulleiter und dem<br />

Jahrgangsleiter 10 zusammen. Der Prüfling kann eine zusätzliche mündliche Prüfung in einem Fach der<br />

schriftlichen Prüfung beantragen, wenn dieser Antrag „bis zu einem von der Schule bestimmten Termin<br />

schriftlich“ gestellt wird. (§ 27, Abs. 4).<br />

Dem Prüfling sollen bis zum 10.6.2008 die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung vorgelegt werden. Dabei<br />

soll ihm die voraussichtliche Zensur im Abschlusszeugnis ebenfalls mitgeteilt werden.<br />

Welcher Termin ist einzuhalten?<br />

Der Antrag muss bis Donnerstag, 12.6.2008, bei der Prüfungskommission schriftlich gestellt werden<br />

Bitte die Rückseite beachten!


2<br />

Wie wird die zusätzliche mündliche Prüfung bewertet?<br />

Die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung in diesem Fach gehen dann im Verhältnis von zwei<br />

Drittel (schriftlich) zu einem Drittel (mündlich) in die Bewertung der Prüfungsleistung ein.<br />

Die mündliche Prüfung (4. Prüfung)<br />

Wie ist die Prüfung gestaltet?<br />

Die Aufgaben für die mündliche Prüfung stellt die prüfende Fachlehrkraft. Die mündliche Prüfung dauert 20<br />

Minuten, vorher wird eine Vorbereitungszeit von ebenfalls 20 Minuten eingeräumt. Sie ist grundsätzlich eine<br />

Einzelprüfung.<br />

An der mündlichen Prüfung und dem Kolloquium dürfen als Zuhörer/innen teilnehmen:<br />

ein Mitglied des Schulelternrates,<br />

ein Mitglied des Schülerrates,<br />

bis zu zwei Schüler/innen des 9. Jahrganges,<br />

bis zu zwei Personen, deren Anwesenheit im dienstlichen Interesse liegt.<br />

Auf Verlangen des Prüflings dürfen die ersten drei Personengruppen als Zuhörer ausgeschlossen werden. Die<br />

Zuhörer/innen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen während der Prüfung keine Aufzeichnungen<br />

machen. Die Aufgaben werden ihnen nur für die Dauer der Prüfung ausgehändigt.<br />

Sind besondere Prüfungsleistungen möglich?<br />

Ja, es kann eine schriftliche oder fachpraktische Arbeit hinzugenommen werden, die ausschließlich für<br />

diese Prüfung angefertigt werden muss.<br />

Diese Prüfungsarbeit muss in einem Kolloquium (Prüfungsgespräch) präsentiert und erörtern werden.<br />

Diese besondere Prüfungsleistung kann<br />

a) ein Beitrag aus einem vom Land geförderten Schülerwettbewerb sein,<br />

b) eine schriftliche Arbeit sein, die sich auf einen Unterrichtsgegenstand eines Schulhalbjahres bezieht;<br />

dabei sollte die schriftliche Ausarbeitung 8 Textseiten in Maschinenschrift nicht übersteigen.<br />

c) auch eine Dokumentation einer fachpraktischen Arbeit (z. B. Vorstellung eines angefertigten Werkstückes)<br />

sein, die sich auf einen Unterrichtsgegenstand eines Schulhalbjahres bezieht; dabei sollte die schriftliche<br />

Ausarbeitung 4 Textseiten in Maschinenschrift nicht übersteigen.<br />

„Die Prüfungsleistung nach Buchst. a und b kann als Einzelarbeit oder als Gruppenarbeit von bis zu drei<br />

Schülerinnen und Schülern angefertigt werden, wobei im Falle der Gruppenarbeit die Einzelleistung der<br />

Schülerin oder des Schülers klar ersichtlich sein muss. Das Thema der besonderen Prüfungsleistung ... wird<br />

von der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer gestellt.“ Im Fall einer Gruppenarbeit wird das Kolloquium als<br />

Gruppenprüfung durchgeführt und dauert 30 Minuten.<br />

„Die Schülerin oder Schüler hat durch Unterschrift am Ende der Prüfungsleistung ... zu versichern, dass sie<br />

oder er diese selbständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt und die Stellen,<br />

die im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen wurden, mit genauer<br />

Quellenangabe kenntlich gemacht hat.“<br />

Welche Termine sind zu berücksichtigen?<br />

Die Meldung zur mündlichen Prüfung (Prüfungsfach, Prüfer) erfolgt bis zum 07.03.2008.<br />

Zu diesem Termin ist spätestens, sofern gewünscht, auch eine besondere Prüfungsleistung zu beantragen.<br />

Die besondere Prüfungsleistung muss bis zum 16.05.2008 beim Fachlehrer abgegeben werden.<br />

Wie wird die besondere Prüfungsleistung bewertet?<br />

Die Bewertung der besonderen Prüfungsleistung fließt mit zwei Dritteln und das Kolloquium mit einem Drittel<br />

in die Bewertung der Prüfungsleistung ein.<br />

gez. O. Nachtwey, G. Görlich-Jakobi

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!