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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

El Salvador<br />

ISO-Ländercode: SV<br />

Vorbemerkung:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> zollpflichtiger Gegenstände in gewöhnlichen <strong>und</strong> eingeschriebenen Briefen sowie in Wertsendungen ist nicht<br />

zugelassen.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Bücher, Broschüren, Darstellungen, Abzeichen, Embleme, Plakate oder andere entsprechende Gegenstände, die subversive<br />

Gedanken zum Ausdruck bringen oder Lehren vertreten, die der politischen, wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Ordnung des<br />

Staates zuwider laufen; verschiedene Darstellungen, Statuen, Bücher, Broschüren, Almanache, Magazine, Stiche oder<br />

Lithographien, Zeitungen, Drucke, Fotografien, Karten oder andere entsprechende Gegenstände mit obszönem Inhalt; Filme, die<br />

gegen ethisches oder moralisches Verhalten verstoßen; Mittel zur Geburtenkontrolle, Pessare, empfängnisverhütende Mittel <strong>und</strong><br />

Abtreibungsprodukte; Spielautomaten; Rouletteräder, Spieltische <strong>und</strong> andere Gegenstände <strong>und</strong> Zubehör für verbotene Spiele;<br />

Opium mit einem Gehalt von weniger als 9 % Morphin, Opiumabfall <strong>und</strong> -asche sowie jedes Zubehör zum Rauchen von Opium;<br />

Getreidemehl in gebrauchten Säcken; Zigarettenpapier ohne Steuermarke, weiß oder farbig, in Blättern, Rollen oder Heften;<br />

Maschinen <strong>und</strong> Werkzeuge zur Münzherstellung; gefälschte Münzen <strong>und</strong> Banknoten; ungeprägte Silbermünzen mit einer Dicke<br />

von unter 0,900 mm; Marken aus Metall oder Legierungen, die anstatt Münzen, die legales Zahlungsmittel sind, verwendet werden<br />

können.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Schusswaffen; Zubehör <strong>und</strong> Munition für Schusswaffen; Patronen für Schusswaffen; Geräte <strong>und</strong> Zubehör für das Befüllen von<br />

Patronen; Pulver, Sprengstoff, Zündkapseln <strong>und</strong> Zündschnüre; Gasmasken; Luftgewehre; verbotene Messer; auf Heroin<br />

basierende Arzneimittel <strong>und</strong> Betäubungsmittel; chemische Produkte, die giftig sind oder Brände, Verpuffungen oder Explosionen<br />

verursachen können; chemische <strong>und</strong> pharmazeutische Produkte im Allgemeinen; starke Spirituosen ausländischer Herkunft;<br />

Auszüge für die Herstellung von Likören; Destillationsgeräte <strong>und</strong> -apparate; Zuckercouleur; Farbebier, das zum Färben von Bier<br />

geeignet ist.<br />

Folgende Gegenstände sind unter Vorbehalt zulässig <strong>und</strong> dürfen nur vom Staat eingeführt werden:<br />

Militärmunition <strong>und</strong> -ausrüstung; Kriegsflugzeuge; Militärgewehre; Pistolen <strong>und</strong> Revolver jeder Art mit einem Kaliber von 41 mm<br />

oder mehr; Dienstpistolen der salvadorianischen Streitkräfte; Schalldämpfer für alle Schusswaffenkategorien; Kaliumnitrat<br />

(Natronsalpeter, Salpeter, Nitrat); Weinbrand aus rohem Zuckerrohr; Zigarettenpapier ohne Steuermarke, weiß oder farbig, in<br />

Blättern, Rollen oder Heften; Steuermarken, Briefmarken <strong>und</strong> andere Gegenstände mit einem Steuerwert; Nickelmünzen, die<br />

gesetzliches Zahlungsmittel im Land sind; Kriegsschiffe unabhängig von ihrem Tiefgang, einschließlich Unterseebooten <strong>und</strong><br />

Landefahrzeugen; Militärgasmasken.<br />

Sonstiges:<br />

Für die Anmeldung der folgenden Gegenstände ist ein Analysezeugnis vorzulegen:<br />

- Schweinefett (Reinheit);<br />

- Weizenmehl (Reinheit <strong>und</strong> Zusatzstoffe);<br />

- Roggenmehl (Reinheit);<br />

- Lebertran (Reinheit);<br />

- Düngemittel (Art <strong>und</strong> beabsichtigte Verwendung);<br />

Liegt kein Zeugnis vor, kann auf Antrag <strong>und</strong> auf Kosten des Antragstellers eine Probe der Güter vom Labor der Direccion General<br />

de la Renta de Aduanas (Generaldirektion für Zoll) oder einem anderen von der Generaldirektion benannten Labor analysiert<br />

werden.<br />

Bei der <strong>Einfuhr</strong> benötigen<br />

- Waffen die Genehmigung des Verteidigungsministeriums,<br />

- tierische <strong>und</strong> pflanzliche Produkte ein Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis,<br />

- chemische Produkte die Genehmigung der Junta de la Profesion Farmaceutica (Pharmaaufsichtsbehörde).<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer, französischer oder spanischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in englischer, französischer oder spanischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer, französischer oder spanischer Sprache.<br />

Stand: September 2013

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