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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Ecuador<br />

ISO-Ländercode: EC<br />

Vorbemerkung:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Gold, Platin usw.; Münzen, Banknoten oder Papiergeld, auf den Inhaber lautenden Wertpapieren usw. ist in<br />

gewöhnlichen <strong>und</strong> eingeschriebenen Sendungen verboten.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Rentenschecks oder Kreditkarten, die von Bankinstituten ausgestellt wurden, ist nur in eingeschriebenen oder EMS-<br />

Sendungen erlaubt.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Alle lebenden Tiere, mit Ausnahme von Bienen <strong>und</strong> Blutegeln; jegliche Art von Fleisch <strong>und</strong> Innereien; alle Produkte, die aufgr<strong>und</strong><br />

ihrer Art <strong>und</strong> ihres Ursprungs zur Kategorie der Fische <strong>und</strong> Krustentiere, der Mollusken <strong>und</strong> der sonstigen wirbellosen Wassertiere<br />

gehören; Milch, Molkereiprodukte <strong>und</strong> Vogeleier; Pflanzen, Früchte <strong>und</strong> Samen, die Parasiten enthalten können, die schädlich sind<br />

oder die von den Landwirtschaftsbehörden für schädlich erklärt wurden; Stroh, Tabak, Samen der afrikanischen Palme sowie<br />

Samen, von denen angenommen wird, sie seien infiziert; Kerosin, Benzin, Rohöl, Gasöl <strong>und</strong> entflammbare Produkte; radioaktive<br />

Stoffe; Literatur mit pornografischem Charakter, Broschüren <strong>und</strong> Erzeugnisse, welche die Moral gefährden; Werbung für Banknoten<br />

<strong>und</strong> sonstige offizielle Werte, mit Ausnahme von Katalogen für Münzen- <strong>und</strong> Briefmarkensammler; Metallgarn oder Garn, das<br />

Goldfäden enthält; Malereien, Skulpturen, Antiquitäten, archäologische Gegenstände, Gegenstände aus Keramik sowie<br />

Kunstgegenstände, die zu Bestandteilen des kulturellen Erbes erklärt wurden.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Bienen; Saatgut für Gemüse, Pflanzen, Wurzeln <strong>und</strong> genießbare Knollen, Obst in Konserven <strong>und</strong> Trockenobst; Saatgut für<br />

Getreide; Opium; Pflanzenschutzprodukte für den Einsatz in der Landwirtschaft <strong>und</strong> verwandte Produkte; Morphium, Kokain sowie<br />

sonstige Betäubungsmittel, die zu medizinischen <strong>und</strong> wissenschaftlichen Zwecken versandt werden; pharmazeutische Produkte;<br />

alle Arten von Gefechtswaffen sowie deren Zubehör <strong>und</strong> Munition.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> getragener Schuhe <strong>und</strong> Bekleidung ist nur bis zu 4 kg erlaubt.<br />

Sonstiges:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Bienen ist erlaubt bei Vorlage eines Zeugnisses des Ministeriums für Landwirtschaft <strong>und</strong> Tierzucht.<br />

Blutegel sind in einen sorgfältig zu verschließenden Leinenbeutel mit Sumpfmergel oder Schaumstoff zu verpacken. Dieser Beutel<br />

ist in einen zweiten Behälter zu stellen (Holzkasten oder Korb), der mit Heu oder Stroh ausgepolstert ist.<br />

Im Allgemeinen unterliegen Pflanzen <strong>und</strong> pflanzliche Produkte der Pflanzenschutzkontrolle.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Saatgut für Getreide wird ein Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis benötigt.<br />

Produkte zur Schädlingsbekämpfung in der Landwirtschaft dürfen nur mit Genehmigung des Ministeriums für Landwirtschaft <strong>und</strong><br />

Tierzucht eingeführt werden.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Opium, Betäubungsmitteln <strong>und</strong> pharmazeutischen Erzeugnissen <strong>und</strong> Spezialitäten ist nur mit Zustimmung des<br />

Ministeriums für öffentliche Ges<strong>und</strong>heit möglich.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Morphium, Kokain sowie sonstigen Betäubungsmitteln, die zu medizinischen <strong>und</strong> wissenschaftlichen Zwecken<br />

versandt werden, ist nur mit Genehmigung des Ministeriums für öffentliche Ges<strong>und</strong>heit erlaubt.<br />

Die <strong>Zollvorschriften</strong> sehen vor, dass die <strong>Einfuhr</strong> von chemischen Streichhölzern einem Monopol unterliegt, damit der Schutz der<br />

<strong>Post</strong>sendungen <strong>und</strong> des Personals, das die Sendungen bearbeitet, gewährleistet wird.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Gefechtsgerätschaften, Waffen <strong>und</strong> Munition ist nur mit Erlaubnis des Verteidigungsministeriums möglich.<br />

Waren, deren Gewicht 5 kg nicht überschreitet, können einmal im Jahr zollfrei eingeführt werden, sofern ihr f.o.b.-Wert 100 US-<br />

Dollar nicht übersteigt. Für sonstige Waren sind weiterhin die geltenden Entgelte zu zahlen.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Schusswaffen, Medikamenten, landwirtschaftlichen <strong>und</strong> mineralischen Produkten ist unter Vorbehalt zugelassen.<br />

Das Beifügen der ID-Nummer, der RUC („Numero de Registro Unico de Contribuyentes“ ist die vom ecuadorianischen Finanzamt<br />

vergebene Steuernummer) oder der Passnummer des Empfängers ist verbindlich vorgeschrieben.<br />

Stand: September 2013

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