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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Die <strong>Einfuhr</strong> als Briefsendungen ist jedoch nur zugelassen, wenn auf den Sendungen eine Zollinhaltserklärung CN 22<br />

angebracht ist.<br />

Zigaretten, Zigarettenpapier, Zigarren, Zigarillos, Rauchtabak:<br />

Beim Versand nach Färöer <strong>und</strong> Grönland beachten:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Zigaretten, Zigarettenpapier, Zigarren, Zigarillos, Rauchtabak als Briefsendungen ist jedoch nur zugelassen,<br />

wenn auf den Sendungen eine Zollinhaltserklärung CN 22 angebracht ist.<br />

Erde, Sepiolit:<br />

Für Erde <strong>und</strong> Sepiolit kann eine Pflanzenprüfung erforderlich sein.<br />

Torf:<br />

Für Torf kann eine Pflanzenprüfung erforderlich sein.<br />

Betäubungsmittel <strong>und</strong> psychotrope Substanzen:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Betäubungsmitteln <strong>und</strong> psychotropen Substanzen ist ohne eine <strong>Einfuhr</strong>lizenz der dänischen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsbehörde (Danish Medicines Agency) nicht zugelassen (z.B. Opium, Morphin, Kokain <strong>und</strong> andere Betäubungsmittel<br />

unterliegen der internationalen Kontrolle; auch Amphetamin, Dextro-Amphetamin, Meskalin, Methamphetamin,<br />

Methylphenidad, Phenimetralin <strong>und</strong> solche Substanzen enthaltende Erzeugnisse).<br />

Drüsen <strong>und</strong> andere Organe zu organtherapeutischen Zwecken:<br />

Für Artikel dieser Art kann eine tierärztliche Untersuchung erforderlich sein.<br />

Medizin <strong>und</strong> Medikamente:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Medizin <strong>und</strong> Medikamenten zu gewerblichen Zwecken muss der Importfirma im Voraus von der dänischen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsbehörde (Danish Medicines Agency) genehmigt werden. Die <strong>Einfuhr</strong> von Medizin <strong>und</strong> Medikamenten per<br />

<strong>Post</strong>sendungen aus Nicht EU-/EWR-Ländern für den persönlichen Gebrauch durch Einzelpersonen ist nicht zugelassen,<br />

sofern keine Ausnahmegenehmigung von der dänischen Ges<strong>und</strong>heitsbehörde (Danish Medicines Agency) vorliegt.<br />

Chemische Erzeugnisse:<br />

Vor der <strong>Einfuhr</strong> von chemischen Substanzen <strong>und</strong> Erzeugnissen, sollte die Nationale Umweltschutzbehörde (National Agency<br />

of Environmental Protection) kontaktiert werden, um Informationen über die bestehende Gesetzgebung einzuholen.<br />

Ammoniumchlorid:<br />

Für Ammoniumchlorid kann ein Überwachungsdokument der dänischen Behörde für Handel <strong>und</strong> Industrie (Danish Agency for<br />

Trade and Industry) erforderlich sein.<br />

Mineralische <strong>und</strong> chemische Düngemittel:<br />

Für Erzeugnisse dieser Art kann eine Pflanzenprüfung erforderlich sein.<br />

Künstliche organische Färbemittel, optische Bleichmittel:<br />

Für diese Erzeugnisse kann ein Überwachungsdokument der dänischen Behörde für Handel <strong>und</strong> Industrie (Danish Agency for<br />

Trade and Industry) erforderlich sein.<br />

Für Farben kann eine Produktsicherheitsbescheinigung der Nationalen Verbraucherbehörde Dänemarks (National Consumer<br />

Agency of Denmark) erforderlich sein.<br />

Farben:<br />

Für Farben kann eine Produktsicherheitsbescheinigung der Nationalen Verbraucherbehörde Dänemarks (National Consumer<br />

Agency of Denmark) erforderlich sein.<br />

Plastilin:<br />

Für Plastilin kann eine Produktsicherheitsbescheinigung der Nationalen Verbraucherbehörde Dänemarks (National Consumer<br />

Agency of Denmark) erforderlich sein.<br />

Kasein, Albumin, Gelatine <strong>und</strong> Peptin:<br />

Für Erzeugnisse dieser Art kann eine tierärztliche Untersuchung erforderlich sein.<br />

Entwickler <strong>und</strong> Fixiersalze:<br />

Für diese Erzeugnisse kann eine <strong>Einfuhr</strong>lizenz des Justizministeriums (Ministry of Justice) erforderlich sein.<br />

PCB <strong>und</strong> PCT enthaltende Artikel:<br />

Der Verkauf <strong>und</strong> die <strong>Einfuhr</strong> von PCB/PCT/Ersatzstoffen ist verboten. PCB ist polychloriertes Biphenyl <strong>und</strong> Zubereitungen mit<br />

einem Gewichtsanteil von mehr als 0,005 PCB. PCT ist polychloriertes Terphenyl <strong>und</strong> Zubereitungen mit einem Gewichtsanteil<br />

von mehr als 0,005 PCT. Ersatzstoffe sind: Monomethyl-Tetrachlordiphenylmethan, Monomethyldichlor-Diphenylmethan <strong>und</strong><br />

Monoethylen-Dibromdiphenylmethan.<br />

Ungeachtet dieses Verbots ist die <strong>Einfuhr</strong> von PCB/PCT/Ersatzstoffen zu Forschungs- <strong>und</strong> Testzwecken zugelassen. Weitere<br />

Informationen können von der Nationalen Umweltschutzbehörde (National Agency of Environmental Protection) eingeholt<br />

werden.<br />

Kadmium:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Kadmiumprodukten ist verboten. Kadmiumprodukte sind Produkte, deren Einzelbestandteile Kadmium als<br />

Beschichtungs-, Farbpigmente oder Kunststoffstabilisatoren von mehr als 75 ppm enthalten. Bestimmte Erzeugnisse fallen<br />

nicht unter das Verbot <strong>und</strong> dürfen eingeführt werden, sofern die Nationale Umweltschutzbehörde (National Agency of<br />

Environmental Protection) davon im Voraus in Kenntnis gesetzt wird. Weitere Informationen können von der Nationalen<br />

Umweltschutzbehörde (National Agency of Environmental Protection) eingeholt werden.<br />

Stand: September 2013

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