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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Dänemark<br />

ISO-Ländercode: DK<br />

Vorbemerkungen:<br />

Wegen der umfangreichen <strong>und</strong> äußerst detaillierten <strong>Einfuhr</strong>vorschriften wird empfohlen, sich vor der Absendung der Ware über die<br />

Zulässigkeit des Versandes zu vergewissern.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Alle lebenden Tiere, mit Ausnahme von Bienen <strong>und</strong> Blutegeln, Parasiten <strong>und</strong> Vertilgern schädlicher Insekten (lebende Tiere, die zur<br />

<strong>Einfuhr</strong> verboten sind, dürfen auch nicht im Durchgang befördert werden); Fleischerzeugnisse von allen Affenarten; Giftfische <strong>und</strong><br />

Erzeugnisse der folgenden Arten: Tetraodontidae, Molidae, Diodontidae <strong>und</strong> Canthigasteridae; natürliche <strong>und</strong> synthetische<br />

Bienenwaben; verschiedene Pflanzen sowie Teile davon; Knochenmehl, Blutmehl <strong>und</strong> Fischpulver sowie Mischungen von<br />

Nahrungsmitteln, die solche Substanzen enthalten; radioaktive Materialien; Substanzen, die dem dänischen Gesetz über das Verbot<br />

bestimmter Arzneimittel unterliegen (weitere Informationen hierzu unter WWW.dkma.dk (publikationer/doping); Lauberde, Kompost<br />

<strong>und</strong> Tierdünger; Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Zündhölzer usw.; Munition <strong>und</strong> Materialien zur Herstellung von Munition;<br />

Anzünder, bei denen die zum Anzünden erforderliche Wärme durch einen Katalysator erzeugt wird; Waren, die aufgr<strong>und</strong> ihrer Form<br />

dänischen oder ausländischen Münzen oder Papiergeld, Briefmarken oder anderen nationalen oder ausländischen Frankierzeichen<br />

stark ähneln; ähnliche Zeichen oder Stempel, wie sie von der Zollverwaltung als Zollstempel zur Besteuerung von Zigaretten usw.<br />

verwendet werden oder diesen Zeichen sowie den Prägestempeln, Druckplatten <strong>und</strong> sonstigen Geräten zur Herstellung <strong>und</strong><br />

Vervielfältigung dieser Zeichen ähneln (deren <strong>Einfuhr</strong> ist ausschließlich der Zollverwaltung vorbehalten); Waffen <strong>und</strong> Teile davon;<br />

Munition <strong>und</strong> Materialien zur Herstellung von Munition.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Waffen in <strong>Post</strong>sendungen ist ab sofort (01.01.04) verboten. Das gilt für alle Feuerwaffen einschließlich<br />

Gewehrläufen, Verschlüssen, Armbrüsten, Schneidwaffen mit mehr als 12 cm Klingenlänge, Springmessern, Stoßdolchen, Stich<strong>und</strong><br />

Stoßwaffen einschließlich Schlagringen, Knüppeln, Schlagstöcken <strong>und</strong> anderen ähnlichen Gegenständen. Ab sofort (Januar<br />

2011) ist die <strong>Einfuhr</strong> von Messern jeglicher Art mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm in <strong>Post</strong>sendungen verboten.<br />

Bedingt zur <strong>Einfuhr</strong> (oder im Durchgang) zugelassene Gegenstände:<br />

Stiersamen; Opium; Brillengestelle, Brillen <strong>und</strong> Sonnenbrillen; Uhrenarmbänder; Spieldosen; Waffen (in <strong>Post</strong>sendungen verboten).<br />

Bedingungen für die Zulassung von Gegenständen, die eingeführt oder im Durchgang befördert werden:<br />

Bienen:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von lebenden Bienen ist im Allgemeinen verboten. In Sonderfällen kann jedoch eine <strong>Einfuhr</strong>genehmigung für<br />

Bienenköniginnen <strong>und</strong> deren begleitenden Stämmen durch die Tiermedizin- <strong>und</strong> Nahrungsmittelverwaltung (Veterinary and<br />

Food Administration) erteilt werden.<br />

Parasiten <strong>und</strong> Vertilger schädlicher Insekten:<br />

Parasiten <strong>und</strong> zur Bekämpfung schädlicher Insekten eingesetzte Vertilger dürfen nur zwischen offiziell anerkannten<br />

Einrichtungen ausgetauscht werden.<br />

Fleisch <strong>und</strong> Geflügel:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Fleischerzeugnissen ist nur aus bestimmten Ländern zugelassen <strong>und</strong> bedarf einer tiermedizinischen<br />

Untersuchung. Geschenkpakete mit einem Höchstgewicht von 1 kg sind jedoch im Allgemeinen für Privatpersonen unter der<br />

Voraussetzung zugelassen, dass die Inhalte für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Nicht verderbliche Waren sind aus<br />

allen Ländern zugelassen.<br />

Fische <strong>und</strong> Krebstiere, Weichtiere <strong>und</strong> sonstige wirbellose Wassertiere; Zubereitungen daraus:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Erzeugnissen dieser Art ist nur aus bestimmten Ländern zugelassen <strong>und</strong> bedarf einer tiermedizinischen<br />

Untersuchung.<br />

Milchprodukte, Eier, Naturhonig:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Molkereiprodukten sowie aller Arten von Eiern, mit oder ohne Schalen ist nur aus bestimmten Ländern<br />

zugelassen <strong>und</strong> bedarf einer tiermedizinischen Untersuchung. Naturhonig ist aus allen Ländern zugelassen.<br />

Stiersamen:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Stiersamen ist nur mit einer <strong>Einfuhr</strong>lizenz der Tiermedizin- <strong>und</strong> Nahrungsmittelverwaltung (Veterinary and<br />

Food Administration) zugelassen.<br />

Fischmehl <strong>und</strong> andere Fischereiprodukte, zur Benutzung als Futter- oder Düngemittel:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> der folgenden Erzeugnisse ist verboten: Fischmehl, Heringsmehl <strong>und</strong> andere als Futter oder Dünger verwendete<br />

Fischerzeugnisse, einschließlich Trockenfisch, sowie alle Mixturen, die ganz oder teilweise aus diesen Waren (mit Ausnahme<br />

von Fischölen) bestehen, Krustentiere, Schalentiere, Echinoderme usw., getrocknet, gemahlen oder nicht sowie alle Mixturen,<br />

Stand: September 2013

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