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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Algerien<br />

ISO-Ländercode: DZ<br />

Vorbemerkung:<br />

Wegen der detaillierten <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> wird empfohlen, sich vor Absendung der Ware über die Zulässigkeit des<br />

Versandes zu vergewissern.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Drucksachen <strong>und</strong> Zeitungen, die Verkäufe nach dem so genannten „Schneeballsystem“ propagieren; Drucksachen <strong>und</strong> Zeitungen,<br />

die sich ganz oder teilweise auf ausländische oder nicht in Algerien genehmigte Lotterien beziehen; gegen die Moral verstoßende<br />

Drucksachen, Schriften, Zeichnungen, Fotografien, Filme usw. zu Handels-, Leih- <strong>und</strong> Ausstellungszwecken; Bücher, Schriften,<br />

Drucksachen, Zeichnungen usw., die zur Abtreibung anregen; für die Jugend bestimmte Veröffentlichungen, die das Banditentum,<br />

den Diebstahl oder jede verbrecherische Handlung, die Trägheit, die Lasterhaftigkeit in einem günstigen Licht darstellen oder die<br />

Jugend demoralisieren; gültige Zahlungsmittel, Forderungs- <strong>und</strong> Besitztitel, die von Privaten eingeführt werden sollen;<br />

empfängnisverhütende Erzeugnisse, Mittel, Apparate <strong>und</strong> Instrumente, selbst wenn ihnen diese Eigenschaft fälschlich beigelegt<br />

wird; künstlicher Rum; Kunsthonig; explodierbare, leichtentzündbare oder gefährliche Stoffe (wegen Zelluloid usw. s. unter<br />

„<strong>Einfuhr</strong>beschränkungen“); Butangasfeuerzeuge; Schießpulver, Munition; Kinderfläschchen; Saccharin; Trödel oder Pl<strong>und</strong>er;<br />

gebrauchte Kleidungsstücke; lebende Tiere außer Bienen <strong>und</strong> Blutegeln; Fleisch, Innereien <strong>und</strong> alle tierischen <strong>und</strong> Fischprodukte<br />

(Abweichungen bedingt möglich); landwirtschaftliche Erzeugnisse; Pflanzen <strong>und</strong> pflanzliche Produkte (lebende Pflanzen, frisches<br />

oder getrocknetes Obst, Gemüse, Saatgetreide, Blumenzwiebeln, Kartoffeln, Wurzelknollen, Schnittblumen); Mineralwässer,<br />

Limonaden u. a. nichtalkoholische Getränke (mit Ausnahme von Frucht- <strong>und</strong> Gemüsesäften); chemische Produkte; Totenurnen;<br />

Gegenstände aus Schildpatt, Perlmutt, Elfenbein, Knochen, Meerschaum, Bernstein oder Nachbildungen davon; Salz;<br />

Streichhölzer; Waren mit falschen Warenzeichen.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Münzen, Gold, Edelsteine, Perlen, Platin; Bücher einschl. Alben mit Bildern oder Zeichnungen, Stiche, Radierungen, Lithographien,<br />

Fotografien, gedruckte oder gestochene Musiknoten; Waffen; Tabak, Tabakwaren <strong>und</strong> Tabakerzeugnisse; Rauschgifte <strong>und</strong><br />

Betäubungsmittel; Medikamente; Sera, Impfstoffe, Viren, Giftstoffe u. Ä.; reines Saccharin in Pulverform; Alkohole, Liköre <strong>und</strong><br />

Branntwein; ausländische Weine <strong>und</strong> Süßweine einschl. Wermutwein; Gemüse-, Pflaumen-, Nuss- <strong>und</strong> Fischkonserven;<br />

Seidenwaren, Lutscher <strong>und</strong> Sauger; frisches <strong>und</strong> gesalzenes Fleisch; Bienen sowie Honig <strong>und</strong> Wachs; Blutegel; Fische; Pflanzen,<br />

pflanzliche Erzeugnisse, Gemüse, frische oder getrocknete Früchte usw.; Streichhölzer; Messinstrumente.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Taschenuhren, Armbanduhren, Weckern, Wand- <strong>und</strong> Tischuhren ist genehmigungspflichtig <strong>und</strong> nur in Wertbriefen<br />

oder Wertpaketen gestattet. Einzelteile für Uhren, insbesondere Gehäuse <strong>und</strong> Uhrwerke, können dagegen in gewöhnlichen <strong>und</strong><br />

eingeschriebenen Briefsendungen eingeführt werden.<br />

Sonstiges:<br />

Sendungen, die verbotene Gegenstände enthalten oder in deren Begleitpapieren die Angaben unvollständig oder unrichtig sind,<br />

werden beschlagnahmt.<br />

Wenn der Wert einer Sendung 10 000 algerische Dinar (= 6 200 Goldfranken oder 2 025,48 Sonderziehungsrechte) nicht übersteigt,<br />

wird der Zollwert der Waren pauschal durch den algerischen Zoll festgesetzt.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

3 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in arabischer oder französischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in arabischer oder französischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in arabischer oder französischer Sprache.<br />

Rechnung(en):<br />

Für Sendungen ohne Handelscharakter nicht erforderlich.<br />

Ursprungszeugnis(se):<br />

Im Allgemeinen für <strong>Post</strong>sendungen nicht erforderlich.<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung(en):<br />

Erforderlich.<br />

Ausgenommen davon sind:<br />

a) Sendungen ohne Handelscharakter, die für den persönlichen oder familiären Bedarf bestimmt sind,<br />

b) Waren, die zur Berufsausübung bestimmt <strong>und</strong> nicht zum Verkauf vorgesehen sind <strong>und</strong><br />

c) orthopädische Geräte, Hörgeräte, Material für die Rehabilitation <strong>und</strong> für die Pädagogik, wenn sie ausschließlich für Mitglieder der<br />

Stand: September 2013

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