23.01.2014 Aufrufe

Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

China, Volksrepublik<br />

ISO-Ländercode: CN<br />

Vorbemerkung:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Münzen, Banknoten, Geldscheinen oder Inhaberpapieren jeglicher Art, Reiseschecks, Platin, Gold oder Silber in<br />

verarbeiteter oder nicht verarbeiteter Form, Juwelen, Schmuck <strong>und</strong> anderen Wertgegenständen ist in gewöhnlichen <strong>und</strong><br />

eingeschriebenen Sendungen nicht erlaubt.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Münzen, Banknoten, Geldscheinen, Inhaberpapieren jeglicher Art oder Reiseschecks ist auch in Wertbriefen <strong>und</strong><br />

Wertpaketen nicht erlaubt.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Waffen, Munition <strong>und</strong> Explosivstoffe aller Art; Münzen <strong>und</strong> begebbare Wertpapiere (Fälschungen); Druckerzeugnisse, Filme, Fotos,<br />

Schallplatten, Kinofilme, bespielte Audio- <strong>und</strong> Videokassetten, Compact Discs (Video <strong>und</strong> Audio), Mittel zur Speicherung von<br />

Computerdaten sowie sonstige Gegenstände, die den politischen, wirtschaftlichen, kulturellen <strong>und</strong> moralischen Interessen der<br />

Volksrepublik China schaden; alle Arten von tödlichen toxischen Produkten; Opium, Morphium, Heroin, Marihuana <strong>und</strong> sonstige<br />

Drogen, die zur Abhängigkeit führen, sowie psychedelische Stoffe; Tiere, Pflanzen <strong>und</strong> abgeleitete Produkte, die mit<br />

Krankheitserregern, Parasiten oder sonstigen schädlichen Organismen infiziert sind oder sie übertragen; Nahrungsmittel,<br />

Medikamente <strong>und</strong> sonstige Gegenstände, die aus Gebieten stammen, die von einer Epidemie heimgesucht sind <strong>und</strong> die für Mensch<br />

<strong>und</strong> Vieh schädlich sind oder Gegenstände, die Krankheiten verbreiten können.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Funksender <strong>und</strong> -empfänger sowie Vorrichtungen, welche die Vertraulichkeit von Verbindungen gewährleisten; Tabakwaren <strong>und</strong><br />

Wein; seltene, vom Aussterben bedrohte Tiere <strong>und</strong> Pflanzen, einschließlich Proben, Saatgut <strong>und</strong> Fortpflanzungsmaterial; sonstige<br />

Gegenstände, die durch die Zollbehörden quantitativen Beschränkungen unterworfen sind; Renminbi (nationale Währung).<br />

Sonstiges:<br />

Jedem Paket ist eine Zollinhaltserklärung CN 23 beizufügen, auf die Vorderseite der Päckchen eine Zollinhaltserklärung CN 22 zu<br />

kleben. Die Formblätter sind vollständig <strong>und</strong> wahrheitsgemäß auszufertigen. Sendungen, in deren Begleitpapieren die Angaben<br />

unrichtig sind, werden beschlagnahmt.<br />

Sendungen für den persönlichen Gebrauch sind bis 1.000 CNY (ca. 123,00 EUR) zulässig. Sie sind bis zu einem Wert von 50 CNY<br />

(ca. 6,00 EUR) zoll- <strong>und</strong> steuerfrei. Wird die Wertschwelle von 1.000 CNY überschritten, werden die Sendungen zurückgesandt<br />

oder der Zoll entscheidet, dass sie zur kommerziellen Nutzung bestimmt sind.<br />

Sendungen zur kommerziellen Nutzung unterliegen der kommerziellen Zollabfertigung. Versender <strong>und</strong> Empfänger müssen in China<br />

registrierte Zollbeteiligte sein. Personen oder Firmen, die nicht bei der chinesischen Zollverwaltung registriert sind, sollten jemanden<br />

mit der Verzollung beauftragen, der beim Chinesischen Zoll für diesen Zweck besonders registriert ist. Für die kommerzielle<br />

Zollabfertigung werden Dokumente wie z.B. Handelsrechnung, Packliste, Zollinhaltserklärung, Frachtbrief, Handelsvertrag,<br />

Importlizenz usw. benötigt.<br />

Auf Paket <strong>und</strong> Paketkarte dürfen nur nachstehende Landesbezeichnungen verwendet werden: „Volksrepublik China“, „République<br />

populaire Chine“ oder „PeopIes‘s Republic of China“. Pakete mit anders lautenden Landesbezeichnungen (z. B. nur China, Chine<br />

usw.) werden nicht an den Empfänger ausgehändigt.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in chinesischer oder englischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in chinesischer oder englischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in chinesischer oder englischer Sprache.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

Stand: September 2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!