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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Bulgarien<br />

ISO-Ländercode: BG<br />

Vorbemerkung:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Münzen, Banknoten, Geldscheinen oder Inhaberpapieren jeglicher Art, Reiseschecks, Platin, Gold oder Silber in<br />

verarbeiteter oder nicht verarbeiteter Form, Juwelen, Schmuck <strong>und</strong> anderen Wertgegenständen ist in gewöhnlichen <strong>und</strong><br />

eingeschriebenen Sendungen nicht erlaubt.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Es ist verboten, folgende Gegenstände in <strong>Post</strong>sendungen zu versenden:<br />

Gegenstände, die aufgr<strong>und</strong> ihrer Art Personen verletzen können, die sie befördern oder die andere Sendungen beschädigen<br />

können, sowie alle brennbaren oder explosionsgefährlichen Stoffe (Pulver, Petroleum, Alkohol, Gas), Gift, Säure usw.;<br />

Gegenstände, Substanzen oder Materialien, deren Beförderung nach nationalem Recht verboten ist;<br />

Druckerzeugnisse <strong>und</strong> Lithographien, Manuskripte <strong>und</strong> anderes Material, deren Verbreitung nach nationalem Recht verboten<br />

ist;<br />

ausländische Lotterielose, Webung <strong>und</strong> Broschüren ausländischer Lotterien, sofern keine Sondergenehmigung für die <strong>Einfuhr</strong><br />

erteilt wurde;<br />

Gegenstände, Darstellungen, Fotografien, Zeichnungen oder Mitteilungen, die unmoralisch sind oder der gesellschaftlichen<br />

Ordnung schaden oder die die Kriminalität unterstützen;<br />

lebende Tiere mit Ausnahme von Bienen <strong>und</strong> Blutegeln, die sicher in verschlossenen Behältern befördert werden können;<br />

Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe, Narkotika, Giftstoffe;<br />

Waffen <strong>und</strong> Munition, Explosivstoffe, leicht entzündliche Stoffe oder sonstige gefährliche Stoffe;<br />

obszöne oder unsittliche Gegenstände;<br />

Gegenstände, die auf Gr<strong>und</strong> ihrer Beschaffenheit oder ihrer Verpackung Bedienstete Gefahren aussetzen oder andere<br />

Sendungen oder aber postalische Einrichtungsgegenstände beschmutzen oder beschädigen können;<br />

religiöses Material in Verbindung mit verbotenen oder nicht registrierten Sekten oder Organisationen;<br />

bewegliche Kunstdenkmäler ohne Genehmigung oder Zertifikat.<br />

Sonstiges:<br />

Die geltenden bulgarischen Vorschriften über die Ges<strong>und</strong>heitskontrolle, die Quarantäne sowie über Giftstoffe gelten auch für<br />

<strong>Post</strong>sendungen.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

Entfällt.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

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