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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

<br />

<br />

ganz oder teilweise die Zahlung der <strong>Einfuhr</strong>abgaben zu umgehen;<br />

die vereinfachte Abfertigung (RTS) zu Unrecht in Anspruch nehmen zu können.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, Pfeifen sowie sonstigen Rauchprodukten unabhängig davon, ob sie auf Tabak<br />

basieren oder nicht, ist auf dem <strong>Post</strong>weg verboten, wenn sie von einem Unternehmen versandt werden. Das gilt auch für den<br />

Versand jeglicher Art von Mustern oder Werbegeschenken der vorstehend genannten Produkte. Als Geschenk klassifizierte<br />

Sendungen von Privat an Privat sind mit diesen Artikeln jedoch zur <strong>Einfuhr</strong> zugelassen.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer oder portugiesischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache.<br />

Rechnung(en):<br />

Es ist nicht unbedingt erforderlich, der Sendung eine Rechnung beizulegen. Die Zollbehörde hat jedoch die Möglichkeit, dies zu<br />

verlangen, wenn die Sendung kommerzielle Merkmale aufweist.<br />

Ursprungsnachweis:<br />

Bei Waren, die aufgr<strong>und</strong> ihres Ursprungs durch den Zoll bevorzugt abgefertigt werden, kann dieser Ursprung auf jedwede geeignet<br />

erscheinende Art nachgewiesen werden.<br />

<strong>Einfuhr</strong>erklärung:<br />

Wenn die Sendung nicht den Durchführungsbestimmungen des Regime de Tributação Simplificada – RTS (Vereinfachtes<br />

Entgeltsystem) entspricht, ist eine Declaração de Importação (<strong>Einfuhr</strong>erklärung) vorzulegen.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

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