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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

(Manguinit); verschiedene organische chemische Produkte; Hormone; Morphine <strong>und</strong> deren Salze; Diamorphine (Heroin);<br />

Dihydromorphinum (Dilaudid); Dihydrocodeinum (Dicodid); Dihydrohydroxycodeinum (Eucodal); Thebain (Paramorphin); Morphin-N-<br />

Oxid-Verbindungen <strong>und</strong> andere Morphin-Verbindungen mit fünfwertigem Nitrogen <strong>und</strong> deren Präparaten; Dihydrocodeinum-<br />

Enolacetat (Acedicon); Benzylmorphin (Peronin); Dihydromorphin (Paramorphan); Morphin-N-Oxid (Genomorphin); Ethylmorphin;<br />

Kokain; Ecgonin; Schlangen- <strong>und</strong> Bienengift für therapeutische Zwecke oder zur Vorbeugung; organtherapeutische Produkte für<br />

medizinische Untersuchungen oder Analysen; Allergene; Sera <strong>und</strong> deren Derivate; Kulturen von Mikroorganismen (außer Hefe) <strong>und</strong><br />

anderem virulenten Material; intakte oder kombinierte Bakterienvakzine; Antigene; Produkte für die Tiermedizin; alle<br />

pharmazeutischen Produkte <strong>und</strong> Spezialartikel aus dem Ausland, die nicht deutlich sichtbar auf jeder Flasche oder Dose einen<br />

Aufkleber mit dem Datum <strong>und</strong> der Lizenznummer des Departamento Nacional de Saúde Publica (Nationales<br />

Ges<strong>und</strong>heitsministerium) tragen; offizielle pharmazeutische Präparate; geheime Heilmittel; medizinische Präparate zur<br />

Herbeiführung von Abtreibungen; Opium für medizinische Zwecke; Präparate mit einem Morphiumanteil von über 0,20 g% oder<br />

einem Kokainanteil von über 0,10 g%; aus Kohle gewonnene Färbeflüssigkeiten; zur Herstellung von künstlichen Getränken<br />

verwendete Essenzen; Schiesspulver; Sprengpulver; Dynamit; Fulminate; Zündladungen jeglicher Art; Kinofilme; präparierte<br />

Nährböden zur Entwicklung von Mikroorganismen; Mischung aus Phosgen <strong>und</strong> Zinnchlorid sowie aus Benzylbromid <strong>und</strong><br />

Xylylbromid; Racionit (Mischung aus Schwefelchlorhydrin <strong>und</strong> Methylsulphat); Monofile, Stäbe, Stangen <strong>und</strong> Profile aus Zelluloid;<br />

Röhren aus Plastik (Zelluloid); Halterungen aus Plastik (Zelluloid) für Röhren; selbstklebende Etiketten aus Plastik (Zelluloid) in<br />

flacher Form; Bahnen, Filme, Folien <strong>und</strong> Streifen aus Plastik (Zelluloid); Verpackungsmaterial aus Plastik (Zelluloid); Stöpsel,<br />

Deckel, Kappen <strong>und</strong> andere Verschlüsse aus Plastik (Zelluloid) <strong>und</strong> Kork; Tintenfässer aus Plastik (Zelluloid), Glas <strong>und</strong> unedlen<br />

Metallen; Lederartikel; Spazierstöcke aus Holz; Verpackungsmaterial aus Holz, Papier oder Karton; Papieretiketten; Schulbücher für<br />

den Unterricht an Gr<strong>und</strong>schulen, die nicht vollständig in Portugiesisch verfasst sind; Bücher <strong>und</strong> Broschüren, die gegen das<br />

brasilianische Urheberrecht verstoßen; sonstige Publikationen sowie Zeitungen <strong>und</strong> Zeitschriften, die anarchistisches Gedankengut<br />

unterstützen oder die öffentliche Ordnung gefährden; Musikstücke, die gegen brasilianisches Urheberrecht verstoßen; Banknoten;<br />

ungestempelte Briefmarken; ausländische Lotterielose sowie Ankündigungen, Prospekte <strong>und</strong> Listen mit Gewinnen im<br />

Zusammenhang mit diesen Lotterien; gedruckte Bilder, Fotos <strong>und</strong> Illustrationen jeglicher Art (Drucksachen), die gegen<br />

brasilianisches Urheberrecht verstoßen; Baumwolle, nicht gekrempelt oder gekämmt; nicht egrenierte Baumwolle; Baumwollabfälle;<br />

Taschen <strong>und</strong> Beutel aus Stoff; Schuhe aus Leder; Kopfbedeckungen aus Leder; Schirme; Rohrstöcke; Verpackungen aus Keramik<br />

<strong>und</strong> aus Glas; Natur- oder Zuchtperlen; Diamanten, bearbeitet oder unbearbeitet, aber nicht eingesetzt oder gefasst; synthetische<br />

Diamanten; Pulver von natürlichen <strong>und</strong> synthetischen Diamanten; Silber, Gold <strong>und</strong> Platin, ungeschmiedet oder als Halbfertigprodukt<br />

oder in Pulverform; Gold-, Platin- <strong>und</strong> Silberabfall oder -ausschuss; Gold-, Silber- <strong>und</strong> Platinschmuck; Goldschmiede- oder<br />

Silberschmiedewaren aus Platin oder Silber; Gegenstände aus Diamanten, Modeschmuck; Münzen (außer Goldmünzen), die kein<br />

gesetzliches Zahlungsmittel sind; Gold-, Silber- oder andere Münzen; Verpackung aus Gusseisen, Eisen oder Stahl, aus Kupfer,<br />

Nickel, Aluminium, Blei, Zink <strong>und</strong> Zinn; Taschenmesser; Handschellen; Stöpsel, Kappen, Deckel, Kapseln <strong>und</strong> anderes<br />

Verschlussmaterial aus Metall; Schrotflinten, automatische Gewehre <strong>und</strong> Geschütze; Revolver, Pistolen <strong>und</strong> alle entsprechenden<br />

Waffen; Donnerbüchsen, Gewehre, Schrotflinten, Musketen <strong>und</strong> alle entsprechenden Waffen; Flinten jeglichen Kalibers, Systems<br />

oder Modells, die für Schrot vorgesehen sind; Waffen mit oder ohne Drall jeglichen Systems oder Modells, sofern sie das Kaliber<br />

von 11,17 mm (0,44) nicht überschreiten; automatische Pistolen jeglichen Modells, sofern sie das Kaliber 9,65 mm (0,38) nicht<br />

überschreiten <strong>und</strong> der Lauf nicht länger als 30 cm ist; nichtautomatische Revolver <strong>und</strong> Pistolen jeglichen Modells oder Systems,<br />

sofern sie das Kaliber 11,17 mm (0,44) nicht überschreiten <strong>und</strong> der Lauf nicht länger als 30 cm ist; Luftgewehre; Waffenbestandteile<br />

aus Basismetall <strong>und</strong> Metallteile (Reduktionsröhren), die die zerstörende Wirkung der Waffen erhöhen sollen; alle Vorrichtungen, die<br />

in Schusswaffen eingebaut werden können, um das Schussgeräusch zu unterdrücken, wie z.B. Maxim-Schalldämpfer; Teile von<br />

Gewehren; Munition für Waffen, Munitionsbestandteile aus Basismetall; Bomben <strong>und</strong> Handgranaten; Patronen, gefüllt oder leer;<br />

Bleischrot <strong>und</strong> kleiner Jagdschrot (Vogelschrot); Dolche, Schwerter <strong>und</strong> Klingen für Dolche; Füllfederhalter; Federhalter; Bleistifte;<br />

Originalgemälde, -stiche <strong>und</strong> -illustrationen jeglicher Art, die gegen das brasilianische Urheberrecht verstoßen; gebrauchte<br />

Briefmarken, oder wenn sie nicht gebraucht sind, darf es sich nicht um gültige Briefmarken oder Neuausgaben des Landes handeln,<br />

für die sie bestimmt sind.<br />

Bedingt zur <strong>Einfuhr</strong> (oder im Durchgang) zugelassene Gegenstände einschließlich der Zulassungsbedingungen hierfür:<br />

Lebende giftige Tiere oder Tiere mit ansteckenden Krankheiten:<br />

Sie sind unter der Voraussetzung zugelassen, dass sie in geeigneten Behältern an offiziell anerkannte Institute oder Labore<br />

gesandt werden. In anderen Fällen gehen die Sendungen an den Absender zurück.<br />

Lebende pflanzenschädigende Insekten, deren Eier, Larven, Puppen <strong>und</strong> Nymphen sowie deren Verpackung:<br />

Sie sind zugelassen, wenn sie von brasilianischen wissenschaftlichen Instituten für Versuchskulturen eingeführt werden, <strong>und</strong><br />

es ist eine besondere Genehmigung des Ministério da Agricultura (Landwirtschaftsministerium) erforderlich.<br />

Parasiten <strong>und</strong> lebende Organismen, die Schadinsekten vernichten:<br />

Sie sind zugelassen, wenn sie für die Kontrolle dieser Schadinsekten bestimmt sind <strong>und</strong> zwischen offiziell anerkannten<br />

Instituten ausgetauscht werden <strong>und</strong> wenn eine vorherige Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums vorliegt.<br />

Kartoffelknollen (Solanum tuberosum):<br />

Knollen portugiesischen oder spanischen Ursprungs sind nur zugelassen, wenn ihnen ein Ursprungszeugnis <strong>und</strong> ein<br />

Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis beigefügt ist. In dem Ges<strong>und</strong>heitszeugnis ist der Ges<strong>und</strong>heitszustand der Knollen anzugeben,<br />

<strong>und</strong> im Ursprungszeugnis ist zu bescheinigen, dass die Kartoffeln von einem Ort kommen, der frei von durch Parasiten<br />

Chrysophlyctis endobiotica <strong>und</strong> Spongospora oder die Kartoffelmotte Phthorimaea operculella verursachten Krankheiten ist.<br />

Rohbaumwolle <strong>und</strong> Baumwollabfälle:<br />

Sie sind zugelassen, wenn ihnen eine offizielle Bescheinigung beigefügt ist, in der bestätigt wird, dass sie desinfiziert wurden.<br />

Alfalfsamen <strong>und</strong> Samen aller anderen Futtergemüsepflanzen:<br />

Sie sind zugelassen, wenn ihnen ein Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis beigefügt ist, in dem bestätigt wird, dass sie frei von<br />

Teufelszwirn sind.<br />

Saatmais:<br />

Er ist zugelassen, wenn ein Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis beigefügt ist, in dem bestätigt wird, dass der Mais aus einem Gebiet<br />

kommt, das frei von Pyrausta nubilalis (Europäischer Kornbohrer) ist.<br />

Stand: September 2013

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