Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post
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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />
Brasilien<br />
ISO-Ländercode: BR<br />
Vorbemerkung:<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> von Münzen, gültigen Banknoten <strong>und</strong> Inhaberpapieren jeglicher Art ist in <strong>Post</strong>sendungen nicht erlaubt.<br />
<strong>Post</strong>sendungen, die brasilianische Geldscheine <strong>und</strong> Münzen enthalten, sind nicht erlaubt <strong>und</strong> werden daher in das Absendeland<br />
zurückgesandt. Geldtransfer nach Brasilien auf dem <strong>Post</strong>weg kann nur über internationale <strong>Post</strong>anweisungen, gemäß den für diesen<br />
Service geltenden Bedingungen erfolgen.<br />
Verbotene Gegenstände:<br />
Lebende Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schweine, Schafe <strong>und</strong> Ziegen; lebendes Geflügel, d.h. Geflügel der Art Gallus<br />
domesticus, Enten, Gänse, Truthähne <strong>und</strong> Perlhühner; Bienenköniginnen <strong>und</strong> andere Bienen; lebende Parasiten <strong>und</strong> schädliche<br />
Organismen sowie Schadinsekten; lebende pflanzenschädigende Insekten; lebende Insektenlarven <strong>und</strong> Chrysalide; Nymphen <strong>und</strong><br />
deren Häute; lebende giftige Tiere; frisches, gekühltes oder gefrorenes Fleisch von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden,<br />
Eseln, Maultieren oder Mauleseln sowie von anderen Tieren; Innereien von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln,<br />
Maultieren oder Mauleseln sowie von anderen Tieren, frisch oder gefroren; Fleisch <strong>und</strong> essbare Innereien von Gallus domesticus,<br />
Enten, Gänsen, Truthähnen <strong>und</strong> Perlhühnern, frisch, gekühlt oder gefroren; Schweinefett ohne mageres Fleisch sowie Geflügelfett<br />
(nicht ausgelassen), frisch, gekühlt, gefroren, gepökelt, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; Fleisch <strong>und</strong> essbare Innereien,<br />
gepökelt, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; Mehl aus Fleisch <strong>und</strong> Innereien; lebende Zierfische <strong>und</strong> andere lebende Fische;<br />
frischer, gekühlter oder gefrorener Fisch; gekühltes oder gefrorenes Fischfilet oder anderes Fischfleisch; Fisch, getrocknet, gepökelt<br />
oder in Salzlake; Räucherfisch; für den menschlichen Verzehr geeignete Fischmehle oder -presslinge; Krustentiere <strong>und</strong> Mollusken<br />
in Schale oder ausgelöst, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gepökelt oder in Salzlake; Krustentieren in Schale, in Dampf<br />
oder kochendem Wasser gegart, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gepökelt oder in Salzlake; für den menschlichen Verzehr<br />
geeignete Mehle oder Presslinge aus Krustentieren <strong>und</strong> wirbellosen Wassertieren; Vollmilch <strong>und</strong> Sahne, nicht konzentriert <strong>und</strong> ohne<br />
Zusatz von Zucker oder anderem Süßstoff; Vollmilch <strong>und</strong> Sahne, konzentriert (kondensiert) <strong>und</strong> mit Zusatz von Zucker oder<br />
anderem Süßstoff; Buttermilch, Dickmilch <strong>und</strong> Sahne, Joghurt, Kefir <strong>und</strong> andere fermentierte oder gesäuerte Milch <strong>und</strong> Sahne, auch<br />
konzentriert <strong>und</strong> mit oder ohne Zusatz von Zucker <strong>und</strong> anderem Süßstoff oder Aromastoffen oder mit Beimischungen von Früchten,<br />
Nüssen oder Kakao; Molke, auch konzentriert <strong>und</strong> mit oder ohne Zusatz von Zucker <strong>und</strong> anderem Süßstoff; Produkte aus<br />
natürlichen Milchbestandteilen, auch konzentriert <strong>und</strong> mit oder ohne Zusatz von Zucker <strong>und</strong> anderem Süßstoff; Butter <strong>und</strong> aus<br />
Butter gewonnene Fette <strong>und</strong> Öle; Käse <strong>und</strong> Quark; Eier vom Geflügel, in Schale, frisch, konserviert oder gegart; befruchtete Eier;<br />
Vogeleier ohne Schale <strong>und</strong> Eigelb, frisch, getrocknet, in Dampf oder kochendem Wasser gegart, geformt, gefroren oder in anderer<br />
Weise konserviert <strong>und</strong> mit oder ohne Zusatz von Zucker <strong>und</strong> anderem Süßstoff; Naturhonig; andere Esswaren tierischen Ursprungs;<br />
Schildkröteneier <strong>und</strong> andere essbare Tiereier; verderbliche Substanzen <strong>und</strong> Lebensmittel, die vom Laboratório Nacional de Análises<br />
(Nationales Prüflabor) als ungeeignet zum Verzehr erklärt wurden; Därme, Karkassen (Skelette); Gift tierischen Ursprungs; Reste<br />
von Fisch <strong>und</strong> Krustentieren, Mollusken <strong>und</strong> anderen wirbellosen Tieren; befruchtete Fischeier; Reste anderer Tiere; nicht essbare<br />
Tiereier; Eier lebender pflanzenschädigender Insekten; Menschenhaar, Schweine- oder Wildschweinborsten, Rosshaar <strong>und</strong><br />
Rosshaarabfall, Därme, Blasen <strong>und</strong> Mägen von Tieren (mit Ausnahme von Fisch), Häute <strong>und</strong> andere Teile von Vögeln mit Federn<br />
oder Daunen, Knochen oder Horn, Elfenbein, Schildpatt, Fischbein <strong>und</strong> Bartenhaar, Hörner, Geweihe, Hufe, Nägel, Klauen <strong>und</strong><br />
Schnäbel, Korallen <strong>und</strong> ähnliche Materialien; Schalen von Mollusken, Krustentieren oder Stachelhäutern sowie Blackfischbein,<br />
Naturschwämme, Ambra, Bibergeil, Zibet <strong>und</strong> Moschus, Kantharide, Galle, Drüsen <strong>und</strong> andere Materialien für pharmazeutische<br />
Produkte, sowie frisch als auch gekühlt, gefroren oder in anderer Weise vorübergehend konserviert; tote Tiere, die nicht für den<br />
menschlichen Verzehr geeignet sind; Blumenzwiebeln, Knollen, knollenartige Wurzeln <strong>und</strong> Wurzelstöcke, ruhend, wachsend oder<br />
blühend, Zichorienpflanzen <strong>und</strong> -wurzeln außer Wurzeln der Sorte Chicorium intybus sativum; Keime <strong>und</strong> Teile von Zuckerrohr;<br />
lebende Pflanzen, einschließlich Wurzeln (Ableger <strong>und</strong> Stecklinge, Pilzsporen) <strong>und</strong> anderen Pflanzenteilen; Sämlinge von<br />
Kaffeesträuchern, Rubiaceae <strong>und</strong> Kakaobäumen sowie Bananensämlinge; Pfropfreiser; Sämlinge <strong>und</strong> andere lebende Teile von<br />
Arten <strong>und</strong> Unterarten von Zitronen aus Asien; Eukalyptussämlinge aus Neuseeland, Südafrika <strong>und</strong> Argentinien; Schnittblumen <strong>und</strong><br />
Blumenknospen, Blüten, Zweige <strong>und</strong> andere Pflanzenteile ohne Blüten oder Knospen sowie Gräser, Moose <strong>und</strong> Flechten einer Art,<br />
die für Sträuße oder Zierzwecke geeignet sind, frisch, getrocknet, gebleicht, imprägniert oder in anderer Weise präpariert;<br />
Kartoffeln, frisch oder gekühlt; Saatkartoffeln; Zwiebeln <strong>und</strong> gewöhnlicher Knoblauch, frisch oder gekühlt, vorläufig haltbar gemacht<br />
<strong>und</strong> zum unmittelbaren Genuss ungeeignet, getrocknet, geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert; frische Früchte <strong>und</strong> Nüsse<br />
(einschließlich Kokosnüssen, Paranüssen <strong>und</strong> Cashew-Kernen); Mandeln, Haselnüsse <strong>und</strong> Walnüsse, mit <strong>und</strong> ohne Schale; Samen<br />
von Kaffeesträuchern; gemahlener Kaffee; Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta; Gewürznelken; Anis; Kreuzkümmel;<br />
Weizen; Roggen; Gerste, Hafer, Saatmais; Hirse; Kressesamen; Baumwollsamen, Eukalyptussamen aus Neuseeland, Südafrika<br />
<strong>und</strong> Argentinien; Luzernensamen, Kleesamen, Schwingelsamen; Samen für Weidenrispengras aus Kentucky (Poa pratensis L.),<br />
Ray grass, Wiesenlieschgras, Rötegewächse <strong>und</strong> sonstige Futtermittel; Hanf (Cannabis sativa); Cocablätter; Haschisch; Marihuana;<br />
Rohopium; sonstige Betäubungsmittel; pflanzenschädigende Pilze <strong>und</strong> ihre Umhüllungen; Schweinefett; ausgelassenes Fett von<br />
Schweinen oder Geflügel, auch gepresst oder mittels Lösungsmittel extrahiert; Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, roh oder<br />
ausgelassen, auch gepresst oder mit Lösungsmittel extrahiert; Fett von Fischen <strong>und</strong> Meeressäugetieren; sonstige tierische Fette;<br />
Margarine; Fleischwurst; Kakaobohnen <strong>und</strong> -samen; künstliche Süßstoffe; sonstige natürliche oder nachgeahmte alkoholische<br />
Getränke; Wein; künstlicher Wein; Armagnac, Cognac; Whisky; Rum; Wacholderbranntwein; Tabakwaren <strong>und</strong> Produkte, bei denen<br />
Tabakersatzerzeugnisse verwendet wurden; Erde <strong>und</strong> Komposte, die Sporenpflanzen, Insekten oder andere pflanzenschädigende<br />
Parasiten in jeglichem Entwicklungsstadium enthalten können, auch wenn diese Erde an lebenden Pflanzen anhaftet; die<br />
Verpackung solcher Erde <strong>und</strong> Komposte; Blei; Chlor, flüssig oder gasförmig; Brom, Arsen; Barium; Cyanwasserstoff (Blausäure);<br />
Arsentrichlorid (Marsit); Phosgen (Kohlenoxidchlorid, Karbonylchlorid, Colognit); Arsenbromid; Zinnchlorid; Titanchlorid; Cyanchlorid<br />
Stand: September 2013