23.01.2014 Aufrufe

Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Botsuana<br />

ISO-Ländercode: BW<br />

Vorbemerkung:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Banknoten oder sonstigen Wertpapieren in gewöhnlichen, eingeschriebenen <strong>und</strong> EMS-Sendungen ist nicht<br />

zugelassen.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Hartgeld, Goldstaub oder -klumpen; Bücher, Zeitungen usw., die Anzeigen oder Reklame für Heilmittel gegen Impotenz oder<br />

Geschlechtskrankheiten enthalten; getragene Oberbekleidung, die zum Verkauf in Botsuana bestimmt ist; getragene Schuhe <strong>und</strong><br />

Stiefel; Zitrusfrüchte jeder Art; Steinobst, insbesondere Pfirsiche, Pflaumen, Aprikosen, Kirschen usw.; Honig, Gelee Royale <strong>und</strong><br />

Honig enthaltende Erzeugnisse jeder Art; bestimmte Pflanzen <strong>und</strong> Sämereien; Munition <strong>und</strong> Zünder für Feuerwaffen; gefüllte<br />

Butangasfeuerzeuge <strong>und</strong> Nachfüllpatronen; in Gefängnissen <strong>und</strong> Strafanstalten hergestellte Gegenstände.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Rauschgifte <strong>und</strong> Betäubungsmittel; nicht bearbeiteter Tabak, Tabak in Blättern <strong>und</strong> Zigaretten; Sera, Impfstoffe <strong>und</strong> Kulturen von<br />

krankheitserregenden Mikroorganismen; Giftstoffe, Malein <strong>und</strong> Tuberkulin für die Veterinärmedizin; lebende Pflanzen <strong>und</strong><br />

Pflanzenteile; bestimmte Sämereien; lebende Bienen, Blutegel <strong>und</strong> Seidenraupen; Schmarotzer <strong>und</strong> Vertilger schädlicher Insekten;<br />

Fleisch <strong>und</strong> Fleischwaren (ausgenommen Konserven); Häute <strong>und</strong> Bälge; Rohtabak, Rohbaumwolle <strong>und</strong> Rohkork; alkoholhaltige<br />

Getränke; Bienenwachs <strong>und</strong> Wabenzellen; Reis; Hefe; Käse jeder Art; gefährliche Hieb- <strong>und</strong> Stichwaffen; bestimmte andere<br />

Waffen; Kriegsmaterial.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 in englischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.<br />

Rechnung(en):<br />

Nicht erforderlich<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung(en):<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!