Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post
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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />
Bolivien<br />
ISO-Ländercode: BO<br />
Vorbemerkung:<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> von Münzen, Banknoten, Geldscheinen oder Inhaberpapieren jeglicher Art, Reiseschecks, Platin, Gold oder Silber in<br />
verarbeiteter oder nicht verarbeiteter Form, Juwelen, Schmuck <strong>und</strong> anderen Wertgegenständen ist in <strong>Post</strong>sendungen nicht erlaubt.<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> folgender Gegenstände per <strong>Post</strong> ist verboten:<br />
Waffen, Arzneimittel, Bargeld, Lebensmittelprodukte, giftige Substanzen, ungelistete pharmazeutische Produkte, Nachrichten- oder<br />
Funkgeräte, pornographische Artikel.<br />
Verbotene Gegenstände:<br />
Frisches Geflügel; Rindfleisch (frisch, gekühlt oder tiefgekühlt); Schweinefleisch (frisch, gekühlt oder tiefgekühlt); Schaf- oder<br />
Ziegenfleisch (frisch, gekühlt oder tiefgekühlt); Pferde-, Esels- oder Maultierfleisch (frisch, gekühlt oder tiefgekühlt); genießbare<br />
Innereien von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln oder Maultieren (frisch, gekühlt oder tiefgekühlt); Fleisch <strong>und</strong><br />
genießbare Innereien vom Geflügel (frisch, gekühlt oder tiefgekühlt); sonstige Sorten von Fleisch <strong>und</strong> genießbare Innereien (frisch,<br />
gekühlt oder tiefgekühlt); Speck ohne magere Teile, Schweinefett <strong>und</strong> Geflügelfett, das weder ausgelassen noch auf andere Weise<br />
extrahiert wurde, frisch, gekühlt, tiefgekühlt, gesalzen oder gepökelt, getrocknet oder geräuchert; Fleisch <strong>und</strong> genießbare Innereien,<br />
gesalzen oder gepökelt; genießbares Mehl <strong>und</strong> Pulver aus Fleisch oder Innereien; Fische, einschließlich ihres Laichs, ihrer Eier <strong>und</strong><br />
ihrer Milch, Krustentiere, Mollusken <strong>und</strong> sonstige wirbellose Wassertiere, lebendig, tot <strong>und</strong> für den menschlichen Verzehr<br />
ungeeignet, sowie Mehl, Pulver <strong>und</strong> Presslinge in Form von Pellets; Därme, Blasen, Mägen, Blut <strong>und</strong> Fett von Tieren; Erzeugnisse<br />
aus Fleisch, Fisch, Krustentieren, aus Mollusken oder sonstigen wirbellosen Tieren; anorganische chemische Produkte,<br />
anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen, radioaktiven Elementen, Metallen seltener Erden oder Isotopen;<br />
organische chemische Produkte; Pulver für Treibladungen; zubereitete Explosivstoffe; Sprengkapseln; Raketen; Steuermarken,<br />
Banknoten <strong>und</strong> ausländische Lotteriescheine; Edelsteine, Gold- <strong>und</strong> Goldschmuck, Platin, Schmuckartikel, Münzen; Geldscheine,<br />
Reiseschecks, internationale Kreditkarten oder sonstige Inhaberpapiere; Waffen <strong>und</strong> Munition jeglicher Art.<br />
Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />
Lebende Pflanzen <strong>und</strong> Produkte der Blumenzucht; Gemüse, Pflanzen, Wurzeln <strong>und</strong> Knollen als Nahrungsmittel; genießbare<br />
Früchte, Schalen von Zitrusfrüchten oder Melonen; Ölsamen <strong>und</strong> Ölfrüchte; verschiedene Samenkörner, Samen <strong>und</strong> Früchte;<br />
Pflanzen für den Industrie- <strong>und</strong> medizinischen Bedarf; Stroh <strong>und</strong> Futter; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten sowie Essig;<br />
pharmazeutische Produkte; Streichhölzer; getragene Kleidungsstücke; abgenutzte Stofffetzen; Flaschen <strong>und</strong> Gläser <strong>und</strong> sonstige<br />
Glaserzeugnisse.<br />
Sonstiges:<br />
Für die <strong>Einfuhr</strong> von Nahrungsmitteln ist es unbedingt erforderlich, ein Nahrungsmittelkontrollzeugnis vorzulegen, das von der<br />
zuständigen Behörde des Ursprungslands ausgestellt wurde <strong>und</strong> das bestätigt, dass diese Produkte für den menschlichen Verzehr<br />
geeignet sind, was vom Ministerium für soziale Fürsorge <strong>und</strong> öffentliche Ges<strong>und</strong>heit durch ein offizielles Zeugnis zu bestätigen ist.<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> von Pflanzen, Obst, Körnern <strong>und</strong> sonstigen pflanzlichen Produkten, die im Zustand der Zersetzung sind oder die Keime<br />
oder Parasiten enthalten, welche von den Behörden des Ministeriums für Landwirtschaft (Ministerio de Asuntes Campesinos y<br />
Agrapecuarios) für schädlich erklärt wurden, ist verboten.<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> von Getränken, die sich im Zustand der Zersetzung befinden, die verändert wurden oder Keime oder schädliche Stoffe<br />
enthalten, ist verboten.<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> aller Medikamente, die in die Register des Ministeriums für soziale Fürsorge <strong>und</strong> öffentliche Ges<strong>und</strong>heit unter den<br />
folgenden pharmazeutischen Rubriken eingetragen sind, ist erlaubt:<br />
Sera;<br />
Impfstoffe;<br />
biologische Kulturen für die Forschung;<br />
Spritzen <strong>und</strong> Nadeln für den medizinischen Gebrauch, die auf dem Markt nicht erhältlich sind.<br />
Zündhölzer dürfen nur in einer ordnungsgemäßen Verpackung eingeführt werden, die den Sicherheitsvorschriften entspricht.<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> von abgetragener Kleidung <strong>und</strong> Stofffetzen ist nur bei Vorlage eines Ursprungsges<strong>und</strong>heitszeugnisses erlaubt. Die<br />
<strong>Einfuhr</strong> persönlicher Kleidungsstücke ist erlaubt.<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> von Glas <strong>und</strong> Glaserzeugnissen ist nur erlaubt, wenn diese Produkte fehlerlos verpackt sind <strong>und</strong> eine Ursprungsgarantie<br />
haben.<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> von Waffen erfordert eine vom Verteidigungsministerium ausgestellte Genehmigung.<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> von Medikamenten erfordert eine Genehmigung des Ges<strong>und</strong>heitsministeriums.<br />
Stand: September 2013