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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Benin<br />

ISO-Ländercode: BJ<br />

Vorbemerkung:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> zollpflichtiger Gegenstände in gewöhnlichen Briefen ist nicht zugelassen.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Betäubungsmittel <strong>und</strong> psychotrope Stoffe; zubereitete Explosivstoffe; Dynamit <strong>und</strong> sonstige zusammengesetzte Explosivstoffe für<br />

den Einsatz in Bergwerken; Explosivstoffe auf der Gr<strong>und</strong>lage von Chloratammoniumnitrat oder Perchloratammoniumnitrat;<br />

Explosivstoffe auf der Gr<strong>und</strong>lage sonstiger organischer nitrierter Derivate; Zündexplosivstoffe auf der Gr<strong>und</strong>lage von<br />

Quecksiberfulminat, Bleiazid oder Ähnlichem; Zündschnüre, Detonationszündschnüre, Knallzünder <strong>und</strong> -kapseln,<br />

Zündvorrichtungen, Sprengkapseln, Knallzünder <strong>und</strong> -kapseln für Jagd- <strong>und</strong> Schussmunition; elektrische Zünder für<br />

Zündsprengkapseln ohne ihre Sprengkapsel, die jedoch mit einer kleinen Knallkapsel ausgestattet sind, sonstige Sprengkapseln;<br />

pyrotechnische Artikel (Knallfrösche, mit Paraffin getränkte Zünder, Raketen, Hagelschutz <strong>und</strong> Ähnliches); sonstige Unterhaltungs<strong>und</strong><br />

Leuchtsignalartikel; Zünder für Feuerzeuge, für Bergwerkslampen <strong>und</strong> Ähnliches; Artillerie- <strong>und</strong> Infanteriewaffen,<br />

Maschinengewehre, Revolver <strong>und</strong> Pistolen; Gefechtswaffen, einschließlich ähnlicher Vorrichtungen, die mit Pulverdeflagration<br />

arbeiten wie z.B. Pistolen, Raketenwerfer, Pistolen <strong>und</strong> Revolver für das Schießen mit Platzpatronen, Hagelschutz,<br />

Leinenwurfkanonen, Karabinerhaken <strong>und</strong> Karabiner; Jagdgewehre, Jagd- oder Sportschusskarabiner; sonstige Waffen<br />

(einschließlich Karabinern, Pistolen <strong>und</strong> ähnlichen Waffen mit Federung, Druckluft oder Gas); Teile <strong>und</strong> Zubehör für alle vorstehend<br />

aufgeführten Waffen einschließlich Rohteilen für Kanonen <strong>und</strong> Gefechtsschusswaffen; Geschosse <strong>und</strong> Munition, einschließlich<br />

Minen, Teilen <strong>und</strong> Einzelteilen; Schrot <strong>und</strong> Blei für Jagdwaffen <strong>und</strong> Patronenfüllungen; Munition für Jagd- <strong>und</strong> Schusswaffen; blanke<br />

Waffen (Säbel, Schwerter, Bajonette usw.), ihre Einzelteile <strong>und</strong> Futterale.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in französischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 in französischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in französischer Sprache.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss<br />

.<br />

Stand: September 2013

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