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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Zypern, Republik<br />

ISO-Ländercode: CY<br />

Vorbemerkung:<br />

Wegen der umfangreichen <strong>und</strong> äußerst detaillierten <strong>Einfuhr</strong>vorschriften wird empfohlen, sich vor der Absendung der Ware über die<br />

Zulässigkeit des Versandes zu informieren.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Alle lebenden Tiere; alles Fleisch <strong>und</strong> alle Innereien; von Parasiten befallene <strong>und</strong> für Kulturpflanzen schädlich bef<strong>und</strong>ene lebende<br />

Pflanzen, blühende Blumenzwiebeln <strong>und</strong> Schnittblumen; Weinpflanzen; Schnittblumen; Walnüsse, Mandeln, Haselnüsse;<br />

Zitrusfrüchte; Zitrusschalen; Erdnüsse in Schale; Betäubungsmittel; staatsgefährdende Veröffentlichungen; Urheberrechtswerke, bei<br />

denen der Eigentümer des Urheberrechts dem Leiter der Zoll- <strong>und</strong> Steuerverwaltung seinen Wunsch mitgeteilt hat, dass Abschriften<br />

solcher Werke nicht eingeführt werden sollen; alle Bücher oder sonstigen Veröffentlichungen mit Anweisungen hinsichtlich des<br />

Baus, Betriebs, der Wartung oder Unterhaltung von Feuerwaffen, mit Ausnahme von Harpunen zum Fischfang, sind verboten,<br />

sofern keine besondere vom Innenministerium ausgestellte <strong>Einfuhr</strong>genehmigung vorliegt (ausgenommen davon sind Bücher oder<br />

Veröffentlichungen, die von der Polizei oder einem Ministerium der Regierung eingeführt werden); Falschgeldnoten <strong>und</strong><br />

Falschgeldmünzen, die den in der Republik oder in einem anderen Land derzeit verwendeten Banknoten <strong>und</strong> Geldmünzen ähneln<br />

oder für solche gehalten werden können; gefälschte Briefmarken, Prägestempel, Druckplatten <strong>und</strong> Instrumente für die Herstellung<br />

solcher Briefmarken; Gegenstände, Schmuckstücke oder sonstiger Schmuck, die den aktuell im Umlauf befindlichen Münzen der<br />

Republik oder eines anderen Landes ähneln sowie alle Waren oder Gegenstände mit einem Aufdruck, einer Prägung oder einer<br />

Aufmachung, die den aktuell in der Republik oder in einem andern Land verwendeten Banknoten oder Münzen ähneln; Dolche; alle<br />

Waffen (einschließlich Dolche jeder Art), die so konstruiert sind, dass sie giftige Flüssigkeiten, Gas oder Anderes abgeben, oder<br />

Munition, die solche Giftstoffe enthält bzw. dafür ausgerüstet wurde; Plagiate oder Fälschungen, z.B. Bücher, Ton- oder<br />

Bildaufzeichnungen, Software, Kleidung usw., die gegen gewerbliche Schutzrechte verstoßen; Waren ohne Hinweis auf das<br />

Herstellungsland oder mit unwahrer, falscher oder irreführender Beschreibung; Waren, die Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Sicherheit der<br />

Verbraucher gefährden können; Gegenstände, Schmuckstücke oder Ornamente, die in Zypern oder in einem anderen Land in<br />

Umlauf befindlichen Münzen ähneln oder Waren <strong>und</strong> Gegenstände mit einer Abbildung, Darstellung oder Zeichnung, die eine Geldoder<br />

Banknote oder Münze imitieren soll, die sich in Zypern oder in einem anderen Land in Umlauf befindet; obszöne <strong>und</strong> anstößige<br />

Druckerzeugnisse <strong>und</strong> Gegenstände; Spielautomaten; Tabakwarenautomaten; Waren, die unter Verletzung des CITES-<br />

Übereinkommens eingeführt werden; Nuklearwaffen; Nuklearmaterial, -gegenstände <strong>und</strong> -stoffe; bakteriologische (biologische) <strong>und</strong><br />

giftige Waffen; chemische Waffen; Sondermüll; Stick- <strong>und</strong> andere giftige Gase; alle <strong>Einfuhr</strong>en aus der Türkei.<br />

Für folgende Gegenstände ist die <strong>Einfuhr</strong> entweder untersagt oder an Vorschriften geb<strong>und</strong>en:<br />

Fisch lebend oder Fische frisch, gekühlt oder gefroren, Fischfilets oder zerkleinert; Milch mit einem Fettgehalt von weniger als 7%<br />

darf nur mit einer vom Leiter des medizinischen Dienstes ausgestellten Lizenz eingeführt werden; Butter <strong>und</strong> andere Fettstoffe aus<br />

Milch; Milchstreichfette; Käse <strong>und</strong> Quark; Vogeleier; genießbares Gemüse <strong>und</strong> bestimmte Wurzeln <strong>und</strong> Knollen; genießbare Früchte<br />

<strong>und</strong> Nüsse, Schalen von Melonen, Palmnüsse <strong>und</strong> Palmkerne; Baumwollsamen; Rizinussamen; Sesamsamen; Senfsamen;<br />

Saflorsamen; Mohnsamen; Sheanüsse; Samen, Fürchte <strong>und</strong> Sporen zur Aussaat; Johannisbrot, Algen, Tang, Zuckerrüben <strong>und</strong><br />

Zuckerrohr; Pflanzensäfte <strong>und</strong> Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate <strong>und</strong> Pektat; Agar-Agar <strong>und</strong> andere Schleime <strong>und</strong><br />

Verdickungsstoffe von Pflanzen; Sojaöl; Erdnussöl; Olivenöl; Palmöl; Sonnenblumenöl, Safloröl <strong>und</strong> Baumwollsamenöl; Kokosöl;<br />

Palmkernöl <strong>und</strong> Babassuöl; Rüböl <strong>und</strong> Senföl sowie andere pflanzliche Fette <strong>und</strong> fette Öle; Zubereitungen von Fleisch, Fischen<br />

oder von Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl,<br />

Grieß, Stärke oder Malzextrakt; Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt; Zubereitungen von Gemüse, Obst, Nüssen oder sonstigen<br />

Pflanzenteilen; Waffen <strong>und</strong> Munition, Teile davon <strong>und</strong> Zubehör.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Alle Tiere; alles Fleisch <strong>und</strong> alle Innereien; Fisch, lebend oder nicht frisch, gekühlt oder gefroren; Räucherforelle; Fische, getrocknet,<br />

gesalzen oder in Salzlake, geräuchert sowie gegart; Krebstiere; Weichtiere; Milch <strong>und</strong> Sahne (außer Nahrungsmittelzubereitung auf<br />

Milchbasis) speziell hergestellt als Babynahrung in luftdichten Behältern für den Einzelhandelsverkauf; Butter, Käse, Vogeleier <strong>und</strong><br />

Eidotter, frisch, getrocknet oder anderweitig haltbar gemacht, gesüßt oder ungesüßt; Naturhonig; alle Pflanzen, Pflanzenteile,<br />

Bäume, Sträucher, blühende Blumenzwiebeln <strong>und</strong> Schnittblumen; genießbare Gemüse <strong>und</strong> bestimmte Wurzeln <strong>und</strong> Knollen;<br />

genießbare Früchte <strong>und</strong> Nüsse, Schalen von Zitrusfrüchten oder Melonen; Betäubungsmittel; Opium; pflanzliche Öle, flüssig oder<br />

fest, raffiniert oder roh, außer Leinsamenöl <strong>und</strong> Rizinusöl; tierische oder pflanzliche Öle, ganz oder teilweise durch ein anderes<br />

Verfahren hydriert, verfestigt oder gehärtet, raffiniert oder nicht, jedoch nicht weiter zubereitet; Margarine, Kunstspeisefett <strong>und</strong><br />

andere zubereitete genießbare Fette; Bienenwachs; Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren, Weichtieren oder<br />

anderen wirbellosen Wassertieren; pharmazeutische Erzeugnisse; Sprengstoffe <strong>und</strong> pyrotechnische Erzeugnisse; Kästen, Taschen<br />

<strong>und</strong> andere Verpackungsbehältnisse aus Papier <strong>und</strong> Pappe; Fischfang- <strong>und</strong> Jagdnetze; Feuerwaffen aller Beschreibungen (mit<br />

Ausnahme von Harpunen) <strong>und</strong> Teile davon, alle Arten von Munition <strong>und</strong> Teile davon; Kunstgegenstände, Sammlungsstücke <strong>und</strong><br />

Antiquitäten.<br />

Für viele andere Waren gelten besondere <strong>Einfuhr</strong>lizenzbedingungen.<br />

Stand: September 2013

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