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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Zentralafrikanische Republik<br />

ISO-Ländercode: CF<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Alle lebenden Tiere (mit Genehmigung); Absinth <strong>und</strong> ähnliche Produkte; Tabakwaren (unter bestimmten Bedingungen zugelassen);<br />

Benzin; Butan; Nitrite <strong>und</strong> Nitrate; Muster zum medizinischen oder wissenschaftlichen Gebrauch, die radioaktive Elemente<br />

enthalten; radioaktive Stoffe; Aerosolprodukte; Anästhetika, schädliche, toxische Stoffe oder Stoffe, die sonstige Merkmale<br />

aufweisen, die bei Entweichen schwere ges<strong>und</strong>heitliche Beeinträchtigungen oder Störungen des Wohlbefindens hervorrufen<br />

können; organische Peroxide, wie z.B. Färbemittel für Haar <strong>und</strong> Textilien; entflammbare Anstrichfarben <strong>und</strong> Beizsäuren;<br />

Reinigungsmittel; wieder lösbare Kleber; Sprengkapseln; Feuerwerksartikel, Raketen <strong>und</strong> Knaller; Streichhölzer aller Art;<br />

entflammbare Stoffe; pornografische Filme; Präservative; Bücher <strong>und</strong> Veröffentlichungen mit pornografischem Charakter;<br />

Druckerzeugnisse, die sich auf ausländische Lotterien beziehen; Rohdiamanten; Aluminiumblech; Löschpatronen mit Druckgas;<br />

stark magnetisierte Gegenstände; quecksilberhaltige Messinstrumente; Schuss- <strong>und</strong> Handfeuerwaffen; Munition aller Art; blanke<br />

Faustwaffen; Spielzeug, das Batterien enthält; Geldautomaten; mit Butan gefüllte Feuerzeuge.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Drogen <strong>und</strong> Medikamente, mit Ausnahme von Mustern für Gift, für toxische Stoffe <strong>und</strong> Drogen <strong>und</strong> mit Ausnahme von ärztlich<br />

verordneten Medikamenten, die den geltenden Vorschriften entsprechend verpackt <strong>und</strong> versandt werden.<br />

Sonstiges:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Briefen, Päckchen <strong>und</strong> Paketen, die auf der Außenseite beleidigende oder bedrohliche Bemerkungen tragen, ist<br />

verboten.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von EMS-Sendungen, die Banknoten enthalten, ist verboten.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in französischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 in französischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 3 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in französischer Sprache.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

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