Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post
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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />
Bücher, Broschüren, Zeitungen, Druckwerke, Video- <strong>und</strong> Audiobänder, Filme für Projektoren, Fotos <strong>und</strong> Disketten mit<br />
Video- <strong>und</strong> Audioaufzeichnungen, die unter dem Allgemeinbegriff "kulturelle Erzeugnisse" zusammengefasst werden:<br />
Kulturelle Erzeugnisse, die von der Kulturbehörde <strong>und</strong> der Zollbehörde als nicht gegen Artikel 10 des Pressegesetzes der SRV<br />
verstoßend bef<strong>und</strong>en werden <strong>und</strong> nicht gegen die Bestimmungen der Regierung von Vietnam verstoßen, dürfen<br />
genehmigungsfrei eingeführt werden.<br />
Kulturelle Erzeugnisse, die der Genehmigung durch den entsprechenden Kulturausschuss für <strong>Einfuhr</strong>en bedürfen, sind:<br />
- kulturelle Erzeugnisse für die Verwendung von Forschungsgruppen oder zur allgemeinen Verbreitung;<br />
- kulturelle Erzeugnisse, die als Spenden oder Geschenke für die vietnamesischen Behörden oder Gremien, auf der<br />
Gr<strong>und</strong>lage von Hilfsprogrammen, Kooperationsplänen oder Kulturaustauschprogrammen mit Vietnam bzw. zur Teilnahme<br />
an Wettbewerben, Festivals oder Ausstellungen in Vietnam eingeführt werden;<br />
- kulturelle Erzeugnisse, deren Inhalt unklar ist oder überprüft werden muss bzw. mit theologischen Inhalten, die nicht im<br />
Rahmen des Sektors Kultur/Information liegen, erfordern die schriftliche Zustimmung bzw. einen Vorschlag auf<br />
entsprechender Ebene für die Behandlung von Fragen betreffend solcher Erzeugnisse. Die Kulturbehörde stellt eine<br />
entsprechende Genehmigung aus.<br />
- In großen Mengen eingeführte kulturelle Erzeugnisse.<br />
Kulturelle Erzeugnisse, die von im Ausland ansässigen Personen mit Diplomatenstatus eingeführt werden <strong>und</strong> kulturelle<br />
Erzeugnisse, die in einer Diplomatentasche eingeführt werden, müssen den in Artikel 1, Kapitel V des SRV-Zollgesetzes<br />
beschriebenen Immunitätsbestimmungen entsprechen.<br />
Diplomatische Vertretungen, internationale Organisationen <strong>und</strong> sonstige ausländische Körperschaften mit einem Geschäftssitz<br />
oder einer Niederlassung sowie sonstige Personen ohne diplomatische Immunität dürfen kulturelle Erzeugnisse gemäß den<br />
Bestimmungen des Absatzes 2.8.2 einführen.<br />
Bei ausländischen Personen, die nach Vietnam als Fachkräfte, Gäste, Touristen, Studenten, Auszubildende oder<br />
Forschungskräfte einreisen <strong>und</strong> kulturelle Erzeugnisse importieren <strong>und</strong> von einem Gremium oder einer Schule in Vietnam<br />
empfangen werden, kooperiert das betreffende Gremium bzw. die betreffende Schule mit der Kulturbehörde bezüglich der<br />
Verfahren zur <strong>Einfuhr</strong> von kulturellen Erzeugnissen.<br />
Ausländische Körperschaften, internationale Organisationen <strong>und</strong> ausländische Privatpersonen, die befugt sind, kulturelle<br />
Erzeugnisse zu Forschungs-, Studien- oder Privatzwecken während ihres Aufenthaltes in Vietnam einzuführen, dürfen diese<br />
Erzeugnisse nur an ihrem Arbeitsplatz bzw. ihrem Wohn- bzw. Familiensitz verwenden.<br />
Jegliche Übertragung von kulturellen Erzeugnissen an ein Organ oder eine Organisation von Vietnam zur Verbreitung unter<br />
dem vietnamesischen Volk muss vom Kultur- <strong>und</strong> Informationsministerium (für Zentralorgane) oder der Kultur- <strong>und</strong><br />
Informationsbehörde (lokale Ebene) genehmigt werden.<br />
Alle ausländischen Personen (einschließlich sämtlicher im Ausland eingebürgerter vietnamesischer Personen), welche die<br />
vorstehend beschriebenen Bedingungen nicht erfüllen <strong>und</strong> kulturelle Erzeugnisse einführen möchten, haben dieselben<br />
<strong>Einfuhr</strong>formalitäten zu erledigen, wie die gewöhnlichen Bürger <strong>und</strong> Bürgerinnen Vietnams.<br />
Diplomatische Vertretungen, internationale Organisationen <strong>und</strong> sonstige ausländische Körperschaften, die Handwerksarbeiten,<br />
Antiquitäten oder Kunstobjekte mit geschichtlichem oder künstlerischem Wert nach Vietnam einführen möchten, müssen bei<br />
der Ankunft eine der Zollinhaltserklärung beizufügende spezifische <strong>und</strong> ausführliche Erklärung abgeben, die von der<br />
Kulturbehörde für die Wiederausfuhr zu bescheinigen ist.<br />
Kulturelle Erzeugnisse, deren Inhalt den <strong>Einfuhr</strong>erfordernissen der Regierung von Vietnam nicht entspricht oder die von der<br />
Regierung nicht zur Verbreitung genehmigt wurden, werden:<br />
- als <strong>Einfuhr</strong>güter zurückgewiesen,<br />
- wieder ausgeführt,<br />
- vernichtet bzw. zerstört,<br />
- an der Grenze einbehalten <strong>und</strong> wieder ausgeführt, wenn der Eigentümer Vietnam verlässt,<br />
- beschlagnahmt.<br />
Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine <strong>und</strong> -metalle, Erzeugnisse aus diesen Materialien; Modeschmuck:<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> von Perlen <strong>und</strong> Edelsteinen unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Regierung von Vietnam <strong>und</strong> ist nur in<br />
Wertsendungen zulässig.<br />
Mit Gold, Silber oder Platin beschichtete unedle Metalle. Diese Erzeugnisse sind zur <strong>Einfuhr</strong> zugelassen, sofern sie als<br />
Wertsendungen oder Pakete versendet werden.<br />
Fernmeldeanlagen <strong>und</strong> Fernsehempfänger:<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> von Fernsehempfängern muss in der Zollinhaltserklärung angegeben werden <strong>und</strong> unterliegt einer Zollgebühr.<br />
Für Fernmeldeanlagen ist eine vom PTT General Directorate ausgestellte Verwendungsgenehmigung <strong>und</strong> eine schriftliche<br />
Genehmigung der Zollbehörden erforderlich.<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> von Wellensendern, Funksendern <strong>und</strong> -empfängern <strong>und</strong> Vermittlungen unterschiedlicher Art unterliegen den<br />
geltenden Vorschriften der Generalverwaltung für <strong>Post</strong> <strong>und</strong> Telekommunikation.<br />
Medizinische Geräte <strong>und</strong> Instrumente:<br />
Nach Vietnam eingeführte medizinische Geräte <strong>und</strong> Instrumente müssen im Herstellerland für die Nutzung zugelassen sein,<br />
dürfen nicht auf der Liste der Artikel enthalten sein, deren Verwendung in Vietnam verboten ist <strong>und</strong> müssen vom<br />
Ges<strong>und</strong>heitsministerium genehmigt sein.<br />
Der <strong>Einfuhr</strong>antrag muss enthalten:<br />
- einen Prospekt mit der Vorstellung des Erzeugnisses;<br />
- gr<strong>und</strong>legende technische Daten;<br />
- Bedienungsanleitungen;<br />
- Verwendungsgenehmigung im Herstellungsland;<br />
- Aufzeichnungen der Qualitätsstandards des Herstellerlandes;<br />
- Qualitätskontrollbescheinigung der Qualitätskontrollbehörde der Regierung;<br />
- von einigen Ges<strong>und</strong>heitsbehörden in Vietnam ausgestellte Bescheinigungen, mit denen die Ergebnisse therapeutischer<br />
Erfahrung belegt werden.<br />
Stand: September 2013