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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

<br />

<br />

<br />

- Blumenzwiebeln;<br />

- Getreide, verarbeitet;<br />

- Kastanien aus Kanada;<br />

- Kaffeebohnen, ungeröstet, sofern nicht an Empfänger in Puerto Rico oder Hawaii adressiert;<br />

- Knollen, mit Ausnahme von Gladiolenknollen;<br />

- Maiskolben (grün oder getrocknet) aus den Provinzen British Columbia <strong>und</strong> Alberta, Kanada, Südamerika,<br />

Mittelamerika <strong>und</strong> Mexiko;<br />

- sonstige Maiskolben;<br />

- Maisseide;<br />

- Lint-Baumwolle als Verpackung, sofern frei von Samen;<br />

- Baumwollmuster, gewerblich;<br />

- Baumwollsamen, Kuchen <strong>und</strong> Mehl;<br />

- Obst <strong>und</strong> Gemüse kanadischer Herkunft (mit Ausnahme von Süßkartoffeln, schwarzen Johannisbeeren <strong>und</strong><br />

Kartoffeln aus Neuf<strong>und</strong>land oder dem Landbezirk von South Saanich, British Columbia);<br />

- Obst <strong>und</strong> Gemüse jedweder Herkunft, sofern getrocknet oder anderweitig verarbeitet oder zu medizinischen <strong>und</strong><br />

analytischen Zwecken oder zur Herstellung;<br />

- Larven;<br />

- Herbariummaterial, mit Ausnahme von schädlichem Unkraut <strong>und</strong> gefährdeten Arten; Honigbienen aus Kanada;<br />

- Blutegel;<br />

- Flechten, erdfrei;<br />

- mexikanische Springbohnen;<br />

- Pilze;<br />

- Pilzmycel;<br />

- Kiefernstümpfe <strong>und</strong> getrocknete Samenschalen sowie andere trockene Samen tragende Pflanzenteile; Reis, poliert;<br />

- Samen von Feldfrüchten, Gemüse <strong>und</strong> einjährigen, zweijährigen <strong>und</strong> ganzjährigen Pflanzen mit im Wesentlichen<br />

krautartigen Eigenschaften (mit Ausnahme von Samen von Luzernen, Mais, Kenaf, Lathyrus, Linsen, Okraschoten,<br />

Reis, Saflor, Hirse, Vicia <strong>und</strong> Weizen);<br />

- weißer Feldklee;<br />

- Trüffel;<br />

- Gemüse - siehe Obst <strong>und</strong> Gemüse.<br />

Pakete mit Stroh, Gras <strong>und</strong> anderem zur Verpackung von anderen Waren verwendetes Pflanzenmaterial sollten nicht für die<br />

Versendung in die Vereinigten Staaten zugelassen werden. Zu den zulässigen Verpackungsmaterialien gehören die<br />

nachstehend beschriebenen, sofern sie frei von Erde sind <strong>und</strong> nicht bereits mit lebenden Pflanzen verwendet wurden.<br />

- Buchweizenhülsen;<br />

- Holzkohle;<br />

- Korallensand aus den Bermudas (sofern frei von Oberflächenerde <strong>und</strong> vom Landwirtschaftsbeauftragten (Director of<br />

Agriculture) der Bermudas als solcher bescheinigt);<br />

- Holzwolle;<br />

- Erdkork;<br />

- Erdtorf;<br />

- Perlit;<br />

- polymerstabilisierte Zellulose;<br />

- Sägemehl;<br />

- Sägespäne;<br />

- Torfmull;<br />

- Gemüsefasern, sofern frei von Mark (einschließlich Kokosnussfasern <strong>und</strong> Osm<strong>und</strong>afasern, jedoch kein Zuckerrohr<br />

<strong>und</strong> unbearbeitete Baumwollfasern).<br />

Anmerkung: Für die <strong>Einfuhr</strong> in die Vereinigten Staaten zugelassene Pakete, die Pflanzenmaterial enthalten, dessen <strong>Einfuhr</strong><br />

nicht zugelassen oder das mit solchen Materialien verunreinigt ist, können als verbotenes Material gemäß den bestehenden<br />

Vorschriften vernichtet oder in das Herkunftsland zurückgesendet werden.<br />

Insekten <strong>und</strong> Erde. Sendungen mit lebenden Insekten, Bakterien, Pilzen, anderen lebenden Organismen <strong>und</strong> Boden- oder<br />

Erdproben müssen mit den von der Pflanzenschutz- <strong>und</strong> Quarantäneabteilung des Landwirtschaftsministeriums der<br />

Vereinigten Staaten (Plant Protection and Quarantine Division, U.S. Department of Agriculture) ausgestellten Etiketten oder<br />

Labeln versehen sein.<br />

Genetisch hergestellte Organismen. Sendungen mit lebenden, genetisch hergestellten Pflanzen, Bakterien, Pilzen, Viren,<br />

Insekten, Milben, Fadenwürmern, Larven, Schnecken, Urtierchen oder anderen wirbellosen Tieren, Schmarotzerpflanzen oder<br />

allen Teilen von den vorstehend aufgeführten, müssen mit einem von der Abteilung Biotechnologie, Biologie <strong>und</strong><br />

Umweltschutz des Landwirtschaftsministeriums der Vereinigten Staaten (Biotechnology, Biologics and Environmental<br />

Protection Division, U.S. Department of Agriculture) ausgestellten Etikett versehen sein.<br />

Gefahrstoffe:<br />

Die gemäß Artikel 20 des Washingtoner <strong>Post</strong>paketabkommens (Washington <strong>Post</strong>al Parcels Agreement) von 1989 sowie<br />

gemäß Artikel 41 des Weltpostvertrages (Washington Universal <strong>Post</strong>al Convention) von 1989 verbotenen Stoffe, d.h.<br />

Explosivstoffe, entflammbare Materialien wie beispielsweise pyrophore, entflammbare oder brennbare Flüssigkeiten <strong>und</strong><br />

entflammbare Feststoffe, Sauerstoffträger, Korrosionsmittel, als Flüssigkeiten oder Feststoffe, Druckgase <strong>und</strong> Gifte.<br />

Radioaktive Materialien:<br />

Zu den radioaktiven Materialien zählen nur solche, die als begrenzte Mengen an radioaktiven Materialien klassifiziert sind, mit<br />

Ausnahme von Instrumenten, Waren oder Geräten bzw. uran- oder thoriumhaltige Waren, sofern der Aktivitätsgehalt jeder<br />

Verpackung, jedes Instruments oder jeder Ware, die bestimmte Grenzwerte nicht überschreitet.<br />

Betäubungsmittel:<br />

Alle im „21 Code of Federal Regulations (C.F.R.) 1308“ aufgeführten Betäubungsmittel sind zur <strong>Einfuhr</strong> verboten.<br />

Betäubungsmittel sind narkotische, halluzinogene, stimulierende oder beruhigende Drogen, die in den Tabellen I bis V des<br />

„Controlled Substances Act“, im „21 United States Code U.S.C 801“ <strong>und</strong> den Durchführungsverordnungen im „21 C.F.R.<br />

1300“ bezeichnet sind. Eine Liste der Betäubungsmittel befindet sich auf: www.deadiversion.usdoj.gov.<br />

Stand: September 2013

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