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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

einen Tierkampf in jeglicher Art <strong>und</strong> Weise fördern oder anderweitig unterstützen.<br />

Geschriebene, gedruckte oder graphische Inhalte, die sich auf in einen Tierkampf involvierte lebende Vögel beziehen, sind<br />

nicht verboten, sofern solche Projekte gemäß den Gesetzen des B<strong>und</strong>esstaates, in dem sie stattfinden, erlaubt sind.<br />

Bedingungen für die Zulassung von Gegenständen, die eingeführt oder im Durchgang befördert werden:<br />

Tiere, Teile von Tieren, Erzeugnisse tierischen Ursprungs:<br />

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Bienen. Lebende Honigbienen aus Kanada dürfen uneingeschränkt in die Vereinigten Staaten eingeführt werden.<br />

Experimentelle Sendungen aus den Ländern sind mit einer entsprechenden Genehmigung zulässig, sofern sie wie folgt<br />

adressiert sind: Bee Disease Laboratory, Agricultural Research Center, U.S. Department of Agriculture, Beltsville, Maryland<br />

20705.<br />

Seidenraupen. Sendungen mit Seidenraupen, welche vom U.S.-Ministerium für Landwirtschaft, Abteilung Pflanzenschutz <strong>und</strong><br />

Quarantäne (Plant Protection and Quarantine Division, U.S. Department of Agriculture) ausgestellte Plaketten oder Etiketten<br />

tragen.<br />

Insekten <strong>und</strong> Reptilien. Tote Insekten <strong>und</strong> Reptilien, sofern gründlich getrocknet oder in einem Konservierungsmittel<br />

aufbewahrt.<br />

Fleisch. Allgemeine Vorschrift:<br />

a) Sämtliches Fleisch (Rind, Schwein, Hammel oder Geflügel) oder Fleischerzeugnisse dürfen eingeführt werden, sofern<br />

vollständig durchgekocht in einem luftdicht verschlossenen Behälter <strong>und</strong> somit eigenständig haltbar ohne zusätzliche<br />

Kühlung.<br />

b) Allen geräucherten oder vollständig getrockneten Fleischarten oder aus Wiederkäuern oder Schweinen gewonnenen<br />

Fleischerzeugnissen aus Ländern, in denen Rinderpest oder Maul- <strong>und</strong> Klauenseuche vorkommt, muss ein offizielles<br />

Verarbeitungszeugnis des Herkunftslandes beiliegen, aus dem die spezifischen Anforderungen der Vereinigten Staaten<br />

hervorgehen.<br />

c) Geräuchertes <strong>und</strong> getrocknetes Schweinefleisch aus Ländern, die von den Vereinigten Staaten als mit Schweinepest,<br />

Schweineblasenkrankheit oder afrikanischer Schweinepest infiziert eingestuft werden, darf nicht eingeführt werden <strong>und</strong><br />

muss vor einer eventuellen Freigabe einer vom Landwirtschaftsministerium der USA (United States Department of<br />

Agriculture) anerkannten Einrichtung zur weiteren Verarbeitung vorgelegt werden.<br />

Genehmigungen:<br />

Folgende Erzeugnisse können per <strong>Post</strong> nur mit einer entsprechenden Genehmigung befördert werden. Weitere Informationen<br />

erhalten Sie von: Permit Office, U.S. Department of Agriculture, Animal and Plant Health Inspection Service - Veterinary<br />

Service, Federal Building, Hyattsville, Maryland 20782.<br />

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Tierkäfige erfordern eine Bescheinigung des Tierges<strong>und</strong>heitsbeauftragten des jeweiligen Herkunftslandes.<br />

Genießbare tierische Erzeugnisse. Diese Erzeugnisse sind verboten, sofern sie nicht zu pharmazeutischen oder biologischen<br />

Zwecken mit einer Genehmigung des Tier- <strong>und</strong> Pflanzenschutzdienstes, Inspektionsbüro für Veterinär- <strong>und</strong><br />

Pflanzenschutzkontrollen des US-Landwirtschaftsministeriums, tierische Erzeugnisse (Animal and Plant Health Inspection<br />

Service - Veterinary Services of the U.S. Department of Agriculture, Animal Products) eingeführt werden.<br />

Andere tierische Erzeugnisse. Diese Erzeugnisse dürfen nur eingeführt werden, wenn sie in der durch das U.S.-<br />

Landwirtschaftsministerium genehmigten Weise entweder im Ausland oder in den Vereinigten Staaten verarbeitet werden. Die<br />

spezifischen Anforderungen ändern sich dabei von Produkt zu Produkt.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Federn auf der Haut aller Vögel ist verboten, mit folgenden Ausnahmen:<br />

- <strong>Einfuhr</strong> von sauberen Federn (ohne Häute);<br />

- <strong>Einfuhr</strong> für wissenschaftliche oder erzieherische Zwecke;<br />

- vollständig hergestellte Kunstfliegen als Köder zum Angeln;<br />

- die Federn <strong>und</strong> Häute von bestimmten Vogelarten dürfen mit einer vom Innenministerium der USA (United States<br />

Secretary of the Interior) erteilten Genehmigung zur Verwendung für die Herstellung von Kunstfliegen zum Angeln oder zu<br />

Modezwecken eingeführt werden <strong>und</strong> müssen zur weiteren Bearbeitung einer vom U.S.-Landwirtschaftsministerium (U.S.<br />

Department of Agriculture) anerkannten Einrichtung vorgelegt werden. Dies gilt für Federn auf der Haut aller Vogelarten<br />

aus Ländern mit bekanntem Auftreten der exotischen Newcastle-Krankheit.<br />

Pflanzen <strong>und</strong> pflanzliche Produkte:<br />

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Verbote <strong>und</strong> Einschränkungen:<br />

a) Leicht verderbliches Obst, Gemüse <strong>und</strong> Fisch sowie Substanzen, die einen unangenehmen Geruch verbreiten.<br />

b) Bestimmte Pflanzen <strong>und</strong> Pflanzenprodukte aus bestimmten Ländern oder Regionen unterliegen Verboten oder<br />

Beschränkungen der Pflanzenquarantäne oder den gesetzlichen Vorschriften des U.S.-Landwirtschaftsministeriums<br />

(U.S. Department of Agriculture).<br />

Ausnahmen bei den Verboten zu Pflanzen <strong>und</strong> Pflanzenprodukten. Es gelten folgende Ausnahmen bezüglich der Zulassung<br />

einer Versendung der unter b) aufgeführten Pflanzenmaterialien in die Vereinigten Staaten:<br />

a) Pakete mit einem vom Landwirtschaftsministerium der Vereinigten Staaten (U.S. Department of Agriculture) ausgestellten<br />

grünen <strong>und</strong> gelben Versandetikett oder Label, die von der zur <strong>Einfuhr</strong> von Pflanzen berechtigten Person an das<br />

Versandunternehmen geliefert werden. Jedes Versandetikett bzw. jedes Label trägt die Anschrift einer Quarantänestation,<br />

in der die Pflanzen einer Prüfung <strong>und</strong> der erforderlichen Behandlung unterzogen werden. Das Versandetikett bzw. das<br />

Label ist sicher auf der Paketaußenseite anzubringen <strong>und</strong> der Name <strong>und</strong> die Anschrift des endgültigen Empfängers sollte<br />

nicht auf der Außenseite erkennbar, sondern im Innern des Pakets vermerkt sein. Bei der Ankunft in den Vereinigten<br />

Staaten werden Pakete mit solchen Versandetiketten bzw. -labeln unverzüglich an eine Pflanzenquarantänestation<br />

versandt. Werden nach der Prüfung der Inhalte die Waren im Rahmen der entsprechenden <strong>Einfuhr</strong>genehmigung zur <strong>Einfuhr</strong><br />

zugelassen <strong>und</strong> sind frei von Schädlingen oder sonstigen gefährlichen Pflanzenschädlingen, wird das Paket neu adressiert<br />

<strong>und</strong> unter dem ursprünglichen <strong>Post</strong>entgelt an den Empfangsberechtigten weitergeleitet.<br />

b) Die folgenden Erzeugnisse sind auch ohne grüne <strong>und</strong> gelbe Versandetiketten oder -label vorbehaltlich einer solchen<br />

Behandlung gemäß den Untersuchungsergebnissen zur <strong>Einfuhr</strong> zugelassen:<br />

Stand: September 2013

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