Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post
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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />
einen Tierkampf in jeglicher Art <strong>und</strong> Weise fördern oder anderweitig unterstützen.<br />
Geschriebene, gedruckte oder graphische Inhalte, die sich auf in einen Tierkampf involvierte lebende Vögel beziehen, sind<br />
nicht verboten, sofern solche Projekte gemäß den Gesetzen des B<strong>und</strong>esstaates, in dem sie stattfinden, erlaubt sind.<br />
Bedingungen für die Zulassung von Gegenständen, die eingeführt oder im Durchgang befördert werden:<br />
Tiere, Teile von Tieren, Erzeugnisse tierischen Ursprungs:<br />
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Bienen. Lebende Honigbienen aus Kanada dürfen uneingeschränkt in die Vereinigten Staaten eingeführt werden.<br />
Experimentelle Sendungen aus den Ländern sind mit einer entsprechenden Genehmigung zulässig, sofern sie wie folgt<br />
adressiert sind: Bee Disease Laboratory, Agricultural Research Center, U.S. Department of Agriculture, Beltsville, Maryland<br />
20705.<br />
Seidenraupen. Sendungen mit Seidenraupen, welche vom U.S.-Ministerium für Landwirtschaft, Abteilung Pflanzenschutz <strong>und</strong><br />
Quarantäne (Plant Protection and Quarantine Division, U.S. Department of Agriculture) ausgestellte Plaketten oder Etiketten<br />
tragen.<br />
Insekten <strong>und</strong> Reptilien. Tote Insekten <strong>und</strong> Reptilien, sofern gründlich getrocknet oder in einem Konservierungsmittel<br />
aufbewahrt.<br />
Fleisch. Allgemeine Vorschrift:<br />
a) Sämtliches Fleisch (Rind, Schwein, Hammel oder Geflügel) oder Fleischerzeugnisse dürfen eingeführt werden, sofern<br />
vollständig durchgekocht in einem luftdicht verschlossenen Behälter <strong>und</strong> somit eigenständig haltbar ohne zusätzliche<br />
Kühlung.<br />
b) Allen geräucherten oder vollständig getrockneten Fleischarten oder aus Wiederkäuern oder Schweinen gewonnenen<br />
Fleischerzeugnissen aus Ländern, in denen Rinderpest oder Maul- <strong>und</strong> Klauenseuche vorkommt, muss ein offizielles<br />
Verarbeitungszeugnis des Herkunftslandes beiliegen, aus dem die spezifischen Anforderungen der Vereinigten Staaten<br />
hervorgehen.<br />
c) Geräuchertes <strong>und</strong> getrocknetes Schweinefleisch aus Ländern, die von den Vereinigten Staaten als mit Schweinepest,<br />
Schweineblasenkrankheit oder afrikanischer Schweinepest infiziert eingestuft werden, darf nicht eingeführt werden <strong>und</strong><br />
muss vor einer eventuellen Freigabe einer vom Landwirtschaftsministerium der USA (United States Department of<br />
Agriculture) anerkannten Einrichtung zur weiteren Verarbeitung vorgelegt werden.<br />
Genehmigungen:<br />
Folgende Erzeugnisse können per <strong>Post</strong> nur mit einer entsprechenden Genehmigung befördert werden. Weitere Informationen<br />
erhalten Sie von: Permit Office, U.S. Department of Agriculture, Animal and Plant Health Inspection Service - Veterinary<br />
Service, Federal Building, Hyattsville, Maryland 20782.<br />
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Tierkäfige erfordern eine Bescheinigung des Tierges<strong>und</strong>heitsbeauftragten des jeweiligen Herkunftslandes.<br />
Genießbare tierische Erzeugnisse. Diese Erzeugnisse sind verboten, sofern sie nicht zu pharmazeutischen oder biologischen<br />
Zwecken mit einer Genehmigung des Tier- <strong>und</strong> Pflanzenschutzdienstes, Inspektionsbüro für Veterinär- <strong>und</strong><br />
Pflanzenschutzkontrollen des US-Landwirtschaftsministeriums, tierische Erzeugnisse (Animal and Plant Health Inspection<br />
Service - Veterinary Services of the U.S. Department of Agriculture, Animal Products) eingeführt werden.<br />
Andere tierische Erzeugnisse. Diese Erzeugnisse dürfen nur eingeführt werden, wenn sie in der durch das U.S.-<br />
Landwirtschaftsministerium genehmigten Weise entweder im Ausland oder in den Vereinigten Staaten verarbeitet werden. Die<br />
spezifischen Anforderungen ändern sich dabei von Produkt zu Produkt.<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> von Federn auf der Haut aller Vögel ist verboten, mit folgenden Ausnahmen:<br />
- <strong>Einfuhr</strong> von sauberen Federn (ohne Häute);<br />
- <strong>Einfuhr</strong> für wissenschaftliche oder erzieherische Zwecke;<br />
- vollständig hergestellte Kunstfliegen als Köder zum Angeln;<br />
- die Federn <strong>und</strong> Häute von bestimmten Vogelarten dürfen mit einer vom Innenministerium der USA (United States<br />
Secretary of the Interior) erteilten Genehmigung zur Verwendung für die Herstellung von Kunstfliegen zum Angeln oder zu<br />
Modezwecken eingeführt werden <strong>und</strong> müssen zur weiteren Bearbeitung einer vom U.S.-Landwirtschaftsministerium (U.S.<br />
Department of Agriculture) anerkannten Einrichtung vorgelegt werden. Dies gilt für Federn auf der Haut aller Vogelarten<br />
aus Ländern mit bekanntem Auftreten der exotischen Newcastle-Krankheit.<br />
Pflanzen <strong>und</strong> pflanzliche Produkte:<br />
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Verbote <strong>und</strong> Einschränkungen:<br />
a) Leicht verderbliches Obst, Gemüse <strong>und</strong> Fisch sowie Substanzen, die einen unangenehmen Geruch verbreiten.<br />
b) Bestimmte Pflanzen <strong>und</strong> Pflanzenprodukte aus bestimmten Ländern oder Regionen unterliegen Verboten oder<br />
Beschränkungen der Pflanzenquarantäne oder den gesetzlichen Vorschriften des U.S.-Landwirtschaftsministeriums<br />
(U.S. Department of Agriculture).<br />
Ausnahmen bei den Verboten zu Pflanzen <strong>und</strong> Pflanzenprodukten. Es gelten folgende Ausnahmen bezüglich der Zulassung<br />
einer Versendung der unter b) aufgeführten Pflanzenmaterialien in die Vereinigten Staaten:<br />
a) Pakete mit einem vom Landwirtschaftsministerium der Vereinigten Staaten (U.S. Department of Agriculture) ausgestellten<br />
grünen <strong>und</strong> gelben Versandetikett oder Label, die von der zur <strong>Einfuhr</strong> von Pflanzen berechtigten Person an das<br />
Versandunternehmen geliefert werden. Jedes Versandetikett bzw. jedes Label trägt die Anschrift einer Quarantänestation,<br />
in der die Pflanzen einer Prüfung <strong>und</strong> der erforderlichen Behandlung unterzogen werden. Das Versandetikett bzw. das<br />
Label ist sicher auf der Paketaußenseite anzubringen <strong>und</strong> der Name <strong>und</strong> die Anschrift des endgültigen Empfängers sollte<br />
nicht auf der Außenseite erkennbar, sondern im Innern des Pakets vermerkt sein. Bei der Ankunft in den Vereinigten<br />
Staaten werden Pakete mit solchen Versandetiketten bzw. -labeln unverzüglich an eine Pflanzenquarantänestation<br />
versandt. Werden nach der Prüfung der Inhalte die Waren im Rahmen der entsprechenden <strong>Einfuhr</strong>genehmigung zur <strong>Einfuhr</strong><br />
zugelassen <strong>und</strong> sind frei von Schädlingen oder sonstigen gefährlichen Pflanzenschädlingen, wird das Paket neu adressiert<br />
<strong>und</strong> unter dem ursprünglichen <strong>Post</strong>entgelt an den Empfangsberechtigten weitergeleitet.<br />
b) Die folgenden Erzeugnisse sind auch ohne grüne <strong>und</strong> gelbe Versandetiketten oder -label vorbehaltlich einer solchen<br />
Behandlung gemäß den Untersuchungsergebnissen zur <strong>Einfuhr</strong> zugelassen:<br />
Stand: September 2013