Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post
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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />
Vereinigte Staaten von Amerika<br />
ISO-Ländercode: US<br />
Vorbemerkung:<br />
Wegen der umfangreichen <strong>und</strong> detaillierten <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> wird empfohlen, sich vor Absendung der Ware über die<br />
Zulässigkeit des Versandes ggf. anderweitig (z. B. beim Empfänger der Sendung) zu vergewissern.<br />
Sendungen kommerzieller Versender mit Lebensmitteln:<br />
Sendungen von kommerziellen Versendern, die Lebensmittel enthalten, müssen auf der Aufschriftseite eine Registriernummer der<br />
US-Behörde Food and Drug Administration (FDA) tragen. Die FDA-Bestimmungen sind unter www.access.fda.gov abrufbar. Private<br />
Versender von Lebensmitteln sind davon nicht betroffen.<br />
Verbotene Gegenstände:<br />
Lebende Tiere, mit Ausnahme von Honigbienen, Seidenraupen, bestimmten Insekten <strong>und</strong> Blutegeln; sämtliche toten Tiere, mit<br />
Ausnahme von Insekten <strong>und</strong> Reptilien; sämtliches frische, gekühlte oder gefrorene Rind-, Hammel-, Lamm- oder Schweinefleisch<br />
sowie Fleisch von Ziegen, sonstigen Wiederkäuern oder Schweinen aus allen Ländern, in denen Maul- <strong>und</strong> Klauenseuche<br />
vorkommt; sämtliches frische, gekühlte oder gefrorene Schweinefleisch aus Ländern mit Schweinepest, Schweineblasenkrankheit<br />
oder afrikanischer Schweinepest; sämtliches frisches, gekühltes oder gefrorenes Geflügel oder Geflügelerzeugnisse (einschließlich<br />
Eier) dürfen nicht aus Ländern eingeführt werden, in denen die exotische viszerotrope velogene Newcastle-Krankheit bekannt ist;<br />
Tafeleier aus Ländern mit Enteritis-Salmonellen Typ 4; Räucher- <strong>und</strong> Trockenfleisch; Milch, Sahne oder andere Sekrete, Organe,<br />
Drüsen oder Extrakte von Wiederkäuern oder Schweinen aus allen Länden, in denen Rinderpest oder Maul- <strong>und</strong> Klauenseuche<br />
vorkommt bzw. aus Ländern mit bekanntem Vorkommen von Schweinepest, Schweineblasenkrankheit oder afrikanischer<br />
Schweinepest; ungenießbare Nebenprodukte von Wiederkäuern oder Schweinen, wie beispielsweise Häute, Haare, Knochen,<br />
Organe oder andere als Nahrungsmittel ungeeignete Teile, einschließlich nicht zubereitete Eingeweide, Därme aus Ländern mit<br />
Maul- <strong>und</strong> Klauenseuche bzw. in denen Schweinekrankheiten, wie beispielsweise Schweinepest, Schweineblasenkrankheit oder<br />
afrikanische Schweinepest vorkommen; Federn auf der Haut von Vögeln; Sera; Gemüse, Wurzeln <strong>und</strong> Knollen; Früchte, Nüsse <strong>und</strong><br />
Zitrusschalen; Kaffee; Getreide; Weizenprodukte; Früchte, Samen, Samenkörner <strong>und</strong> Tierfutter; Opium; Waren pflanzlichen<br />
Ursprungs; Fette, Öle, Wachse <strong>und</strong> Erzeugnisse ihrer Spaltung; Fleisch <strong>und</strong> Fleischerzeugnisse; sämtliche besteuerbaren,<br />
brennbaren, genießbaren Getränke mit einem Alkoholgehalt von 5%vol.; brennbare Treibstoffe, Öle <strong>und</strong> deren Erzeugnisse;<br />
Explosivstoffe, brennbare Materialien, wie beispielsweise Zündmetalle, brennbare oder leicht entzündliche Flüssigkeiten sowie<br />
brennbare Feststoffe, Oxidationsmittel, Ätzmittel, flüssig oder fest, Druckgase <strong>und</strong> Gifte; Betäubungsmittel, Opium <strong>und</strong> deren<br />
Derivate sowie alle als kontrollierte Substanz aufgeführten Betäubungsmittel, Stimulanzien oder Antidepressiva; gepanschte oder<br />
falsch bezeichnete Nahrungsmittel, Rauschgifte, diagnostische oder therapeutische Geräte, Kosmetikartikel, Kosmetikartikel<br />
enthaltende Waren, neue Rauschgifte, biologische Erzeugnisse, ansteckende Substanzen, Sera <strong>und</strong> Strahlen aussendende<br />
elektronische Geräte; Guano ohne Wärmebehandlung <strong>und</strong> Genehmigung; Bodenverbesserungsmittel/-zusätze – außer Torf (als<br />
Boden verboten); Sprengstoffe, entflammbare Materialien <strong>und</strong> mechanische, chemische oder andere Zusammensetzungen, die sich<br />
entzünden oder explodieren können, einschließlich Dosen sowie befüllte Metallkartuschen; Holzkohlebriketts; Erdkork; alle Waren<br />
jedweder Art, die gegen das Urheberrecht der USA verstoßen sowie Waren, die gegen die eingetragenen amerikanischen<br />
Warenzeichen verstoßende Namen oder Zeichen tragen, sofern sie nicht mit der schriftlichen Zustimmung der Besitzer der<br />
Warenzeichen eingeführt werden; Tickets, Webesendungen oder Lotterier<strong>und</strong>schreiben; unter dem Schlagwort „Schneeballsystem“<br />
bekannte Kettenbriefe; Kopien von Schuldverschreibungen oder Wertpapiere von Regierungen, einschließlich aller festverzinslichen<br />
Wertpapiere, Schatzanweisungen, Devisen der Nationalbank, Schuldverschreibungen der B<strong>und</strong>eszentralbank (Federal Reserve<br />
Bank), Coupons, US-Schuldverschreibungen, Schatzanweisungen, Goldzertifikate, Silberzertifikate, Teilschuldverschreibungen,<br />
Einlagenzertifikate, Wechsel, Schecks oder gezogne Wechsel durch einen entsprechend befugten US-Bediensteten, Briefmarken<br />
<strong>und</strong> andere Wertzeichen jedweder Bezeichnung, ausgegeben im Rahmen eines Gesetzes <strong>und</strong> entwerte US-Briefmarken, sofern<br />
nicht gemäß Abschnitt 504, Titel 18, United States Code zulässig; Briefmarkenimitate, mit Ausnahme der folgenden Schwarz-Weiß-<br />
Illustrationen sind zu philatelistischen Veröffentlichungen zugelassen: so unkenntlich gemachte ausländische Steuermarken, dass<br />
die darauf abgebildeten Illustrationen nicht als Briefmarken verwendet werden können sowie ausländische Briefmarken <strong>und</strong> US-<br />
Briefmarken, höchstens dreiviertel oder mehr als eineinhalb Mal so groß wie eine echte Briefmarke; Wolle, sofern relativ frei von<br />
Dung oder Blut; Asbest; Waren zur Empfängnisverhütung oder gesetzwidrigen Schwangerschaftsabbrüchen sowie Drucksachen<br />
jedweder Art mit Informationen zu diesem Thema; Strahlen aussendende elektronische Erzeugnisse; die Beförderung von<br />
Sprengkapseln <strong>und</strong> Metallkartuschen sowie von Zündhölzern ist nicht gestattet; Feuerwaffen, die von einer Person verdeckt<br />
getragen werden können; Messer.<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> von Tabak, Feinschnitt <strong>und</strong> rauchfreiem Tabak in <strong>Post</strong>sendungen in die USA ist - unabhängig von der Menge -<br />
verboten, ebenso der Transit solcher Sendungen. Für diese Waren besteht eine Beschlagnahmepflicht <strong>und</strong> die Versender werden<br />
strafrechtlich verfolgt.<br />
Definition dieser Produkte unter: www.usps.com/cpim/ftp/bulletin/2010/pb22287/pdf/update.pdf<br />
Ab sofort (Januar 2011) ist die <strong>Einfuhr</strong> folgender Gegenstände verboten:<br />
- eine Klinge, Sporen oder irgendein anderes scharfes Instrument, das auf einen Vogelfuß aufgesteckt werden kann <strong>und</strong><br />
dafür bestimmt oder vorgesehen ist, es bei einem Tierkampf einzusetzen;<br />
- geschriebene, gedruckte oder graphische Inhalte, die<br />
ein Lebewesen zur Nutzung für einen Tierkampf anpreisen;<br />
eine Klinge, Sporen oder irgendein anderes scharfes Instrument, das auf einen Vogelfuß aufgesteckt werden kann<br />
<strong>und</strong> dafür bestimmt oder vorgesehen ist, es bei einem Tierkampf einzusetzen, anpreisen oder<br />
Stand: September 2013