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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Venezuela<br />

ISO-Ländercode: VE<br />

Vorbemerkung:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> zollpflichtiger Gegenstände in gewöhnlichen <strong>und</strong> eingeschriebenen Briefen ist nicht zugelassen.<br />

Der Versand von Pensionsschecks <strong>und</strong> Kreditkarten in gewöhnlichen, eingeschriebenen oder EMS-Sendungen nach Venezuela ist<br />

nicht zulässig.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Gegenstände, die im Widerspruch zur Staatssicherheit <strong>und</strong> zur Moral stehen; Münzen, Banknoten, Wertgegenstände; gefährliche<br />

Gegenstände; lebende Tiere (ausgenommen Bienen, Blutegel <strong>und</strong> Seidenraupen); Obst, Kaffee jeder Art, Sämereien, Salze,<br />

Betäubungsmittel; Patronen; Zigarettenpapier; Stoffe; gebrauchte Taschen <strong>und</strong> Säcke; Perlen; Waffen <strong>und</strong> Munition; Briefmarken;<br />

Lotterielose; Phosphor, Streichhölzer; Fächer; pornographische Drucksachen.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Mustersendungen mit pharmazeutischen Spezialitäten bzw. pharmazeutischen Erzeugnissen zu Reklamezwecken sowie Saccharin<br />

<strong>und</strong> gleichartige Süßstoffe.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> zahlreicher Gegenstände unterliegt der Genehmigung durch die verschiedensten staatlichen Stellen. Es empfiehlt sich<br />

deshalb in jedem Falle, vor der Absendung entsprechende Auskünfte einzuholen.<br />

Als Drucksachen mit zollabgabepflichtigem Inhalt sind zugelassen: Alben, Almanache <strong>und</strong> Kalender, gedruckte Bücher <strong>und</strong><br />

Broschüren; geschriebene Musiknoten <strong>und</strong> gelochtes Papier in Rollenform für mechanische Klaviere; gedruckte oder lithographierte<br />

Etikette, Einladungs- <strong>und</strong> sonstige Karten sowie R<strong>und</strong>schreiben; Vordrucke von Handelsrechnungen, Verträgen,<br />

Empfangsbescheinigungen oder sonstigen Dokumenten; Farbdrucke, Bilder, Zeichnungen <strong>und</strong> Stiche; Abziehbilder; Karten mit<br />

Verzierungen, Zeichnungen oder Bilder sowie <strong>Post</strong>karten; gestempelte Umschläge; liniiertes Papier <strong>und</strong> Papierbeutel mit Aufdruck<br />

sowie Löschpapier; Abrechnungsbücher <strong>und</strong> -hefte; Blanko-Scheckhefte; Spielkarten; Hutmarken. Für Kalender wird eine<br />

Zollabgabe von 20 Bolivar je kg des Nettogewichtes erhoben.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

3 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in spanischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in englischer, französischer oder spanischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 3 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer, französischer oder spanischer Sprache.<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung(en):<br />

Für alle Waren.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

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