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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

<br />

Die Waren, auf die vorstehend verwiesen wird, können an anderen Importstellen eingeführt werden, sofern eine schriftliche<br />

Genehmigung der für Landwirtschaft zuständigen Person vorliegt <strong>und</strong> sofern eine zufrieden stellende phytosanitäre Kontrolle<br />

unter ihrer Anleitung angewandt werden kann.<br />

Einbehalten von Pflanzen bei ihrer Ankunft in Vanuatu:<br />

Jede Warensendung, mit vorstehend genannten Pflanzen <strong>und</strong> pflanzlichen Produkten, die in Vanuatu eintrifft, wird<br />

unverzüglich von der zuständigen Stelle für Zoll oder <strong>Post</strong> <strong>und</strong> Telekommunikation (Customs or <strong>Post</strong>s and<br />

Telecommunications Department) bis zu einer Entscheidung der für Landwirtschaft zuständigen Stelle einbehalten, ob die<br />

Waren eingeführt werden dürfen. Unter der Bedingung, dass im Falle einer verderblichen Art, eine solche Entscheidung<br />

innerhalb von 48 St<strong>und</strong>en nach der Einbehaltung getroffen wird.<br />

Betäubungsmittel:<br />

Absolutes Verbot.<br />

Pharmazeutische Produkte:<br />

Rauschgifte <strong>und</strong> Medikamente dürfen ohne eine vom Minister für interne Angelegenheiten (Minister of Home Affairs)<br />

ausgestellte <strong>Einfuhr</strong>lizenz nicht eingeführt werden.<br />

Chemische Streichhölzer <strong>und</strong> zubereitetes Zündholz:<br />

Nur per Seefracht einzuführen.<br />

Bücher, Broschüren, Zeitungen, Druckwerke:<br />

Jede Person, die mit obszönen Veröffentlichungen oder Materialien angetroffen wird, verstößt gegen Abschnitt 147(i) des<br />

Strafgesetzes (Penal Code Act) von 1981.<br />

Fernsehempfänger:<br />

Antennen <strong>und</strong> Satellitenantennen unterliegen einer Lizenzgebühr.<br />

Kriegsgerät:<br />

Die Ausfuhr von Kriegsgerät ist verboten<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer oder französischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 in englischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.<br />

Rechnung(en):<br />

Als Wertnachweis sollte die Originalrechnung des ausländischen Lieferanten zusammen mit der Zollinhaltserklärung CN 23<br />

vorgelegt werde.<br />

Ursprungszeugnis(se):<br />

Nicht erforderlich.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

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