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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Sonstiges:<br />

Die Anschrift auf Paket <strong>und</strong> Paketkarte muss mit lateinischen Buchstaben geschrieben sein. Außerdem ist eine nähere<br />

Bezeichnung des Bestimmungsorts (z. B. Gebiet, Kreis usw.) erforderlich.<br />

Höchstgrenzen für den zollfreien Warenimport durch Privatpersonen:<br />

(Die Gewichts- oder Mengenangaben beziehen sich pro Person.)<br />

Gerösteter oder ungerösteter Kaffee mit oder ohne Koffein - 2 kg.<br />

Schwarzer- <strong>und</strong> Grüner Tee, verpackt (bis zu 3 kg) - 3 kg.<br />

Tierische <strong>und</strong> pflanzliche Öle - 10 kg.<br />

Störkaviar - 0,5 kg.<br />

Kaviarersatz - 1 kg.<br />

Zucker - 10 kg.<br />

Süßwaren - 5 kg.<br />

Schokolade in Riegeln oder Tafeln (mehr als 2 kg) - 5 kg.<br />

Zubereitungen aus Weizen, Getreide, Stärke oder Mehl, Konditorprodukte - 10 kg.<br />

Zubereitungen aus Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzen - 5 kg.<br />

Sonstige essbare Zubereitungen - 2 kg.<br />

Bier - 2 Liter.<br />

Nichtalkoholische Getränke, Säfte (ausgenommen Zitrussäfte) - 2 Liter.<br />

Alkoholische Produkte aller Art (ausgenommen Bier) - 2 Liter.<br />

Ethylalkohol - ohne Mengenangabe.<br />

Tabakwaren aller Art - Zigaretten <strong>und</strong> Zigarren (zehn Schachteln).<br />

Parfümerie-Erzeugnisse - zwei Einheiten jeder Art.<br />

Autoreinigungs- <strong>und</strong> Autopflegeprodukte - zwei Einheiten jeder Art.<br />

Wasch- <strong>und</strong> Reinigungsprodukte - 5 kg.<br />

Waren aus natürlichem oder künstlichem Leder (ausgenommen Aktentaschen <strong>und</strong> Schultaschen) - eine Einheit jeder Art, bis<br />

zu drei Einheiten.<br />

Kleidungsstücke aus Naturleder - eine Einheit jeder Art, bis zu drei Einheiten.<br />

Mäntel <strong>und</strong> Hüte aus Naturfell - eine Einheit jeder Art, bis zu drei Einheiten.<br />

Teppiche <strong>und</strong> andere textile Bodenbeläge - 15 m².<br />

Strick- oder Häkelware (handgemacht oder maschinell hergestellt) - eine Einheit jeder Art.<br />

Bettwäsche - fünf Garnituren.<br />

Keramikartikel - ein Sortiment mit bis zu 24 Teilen.<br />

Glasartikel - ein Sortiment mit bis zu 12 Teilen.<br />

Schmuckwaren aus Edelmetallen oder Edelsteinen - fünf Stück mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 30 g.<br />

Schmuckimitationen - bis zu 0,5 kg.<br />

Küchenutensilien, Löffel, Messer, Gabeln usw. aus unedlen Metallen (einschließlich mit Edelmetallen beschichtete Waren) -<br />

ein Sortiment mit nicht mehr als 24 Teilen.<br />

Aufnahme- <strong>und</strong> Wiedergabegeräte für Bild oder Ton - eine Einheit jeder Art, bis zu drei Einheiten.<br />

Uhren <strong>und</strong> Armbanduhren aller Art - zwei Einheiten.<br />

Kronleuchter, Lampen <strong>und</strong> Beleuchtung - zwei Einheiten.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer, französischer oder russischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in englischer, französischer, russischer oder usbekischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 3 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer, französischer, russischer oder usbekischer Sprache.<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung(en):<br />

Ist für bestimmte Waren erforderlich.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

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