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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Usbekistan<br />

ISO-Ländercode: UZ<br />

Vorbemerkung:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> zollpflichtiger Gegenstände in gewöhnlichen <strong>und</strong> eingeschriebenen Briefen ist nicht zugelassen.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Münzen, die gesetzliche Zahlungsmittel sind, Banknoten, Schecks, <strong>Post</strong>wertzeichen, Reiseschecks, Platin, Gold<br />

oder Silber in verarbeiteter oder nicht verarbeiteter Form sowie von Edelsteinen, Schmuck <strong>und</strong> anderen Wertgegenständen ist in<br />

gewöhnlichen oder eingeschriebenen Sendungen nicht erlaubt. Die <strong>Einfuhr</strong> von in Umlauf befindlichen Münzen, Inhaberpapieren<br />

jeglicher Art (Schecks) oder ausländischen Währungen ist in gewöhnlichen <strong>und</strong> Wertpakten nicht gestattet. Bei Verlust oder<br />

Beschädigung solcher Sendungen wird jegliche Haftung abgelehnt.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Mobiltelefonen <strong>und</strong> anderen Wertgegenständen ist nur in Wertsendungen erlaubt.<br />

Wegen der Verbreitung von Milzbrand über <strong>Post</strong>sendungen, ist die <strong>Einfuhr</strong> von gewöhnlichen <strong>und</strong> eingeschriebenen Sendungen,<br />

<strong>Post</strong>paketen <strong>und</strong> EMS-Sendungen, die Pulver enthalten, verboten.<br />

Sämtliche, aus dem Ausland eingehenden Dokumente religiöser Natur werden einer Prüfung durch Sachverständige unterzogen<br />

<strong>und</strong> bei Unzulässigkeit an ihren Ursprungsort zurückgesandt.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Presseveröffentlichungen, Manuskripte, Druckstöcke, Zeichnungen, Filme, Negative, Kinofilme, Videoaufzeichnungen, bespielte<br />

Tonträger <strong>und</strong> Schallplatten, die dem Staat, dem Sozialsystem, der territorialen Integrität, der politischen Unabhängigkeit <strong>und</strong> den<br />

staatlichen F<strong>und</strong>amenten Schaden zufügen sollen, indem sie den Krieg, den Terrorismus, die Gewalt, den Nationalismus <strong>und</strong> den<br />

religiösen Hass sowie den Faschismus in allen seinen Formen (Zionismus, Antisemitismus usw.) verherrlichen sowie Artikel <strong>und</strong><br />

Reproduktionen mit pornographischem Charakter.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Saatgut ist vorübergehend verboten (Mai 2001). Solche Produkte enthaltende <strong>Post</strong>sendungen werden von der<br />

Quarantänedienststelle vernichtet.<br />

In <strong>Post</strong>sendungen ist die <strong>Einfuhr</strong> von<br />

Schusswaffen, Leuchtpistolen, Druckluftwaffen, Munition, blanke Waffen (einschl. Wurfgeschosse), Projektile, Elektroschocker,<br />

Betäubungsgewehre, wesentliche Teile von Schusswaffen, zeitverzögerte explosive Vorrichtungen <strong>und</strong> militärische<br />

Ausrüstungen einschl. zeitverzögerter Handgranaten, Granaten oder ähnlicher Gegenstände sowie Nachbildungen solcher<br />

Geräte oder Gegenstände;<br />

Betäubungsmittel sowie psychotrope Stoffe, hoch-aktive, radioaktive, explosive, giftige, ätzende <strong>und</strong> entzündliche Substanzen<br />

sowie andere gefährliche Materialien<br />

verboten.<br />

Durchfuhrverbote:<br />

Waffen, Munition <strong>und</strong> militärische Ausrüstung; Geräte <strong>und</strong> deren Teile; Instrumente <strong>und</strong> deren Ausstattung; Werkzeugmaschinen<br />

<strong>und</strong> Maschinen für die Herstellung von Waffen, Munition <strong>und</strong> Flugkörpern; Explosivstoffe; starke Gifte; Gegenstände, deren <strong>Einfuhr</strong><br />

nach Usbekistan untersagt ist.<br />

Die Durchfuhr der vorstehenden Waren darf mit einer Genehmigung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten <strong>und</strong> für<br />

Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerrat erfolgen.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

1. Waffen <strong>und</strong> militärische Ausrüstung, zusätzliche Artikel für die Herstellung solchen Materials, wenn eine Genehmigung<br />

eingeholt wird, die das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten <strong>und</strong> für Wirtschaft auf Anordnung des Ministerrats der<br />

Republik Usbekistan erteilt.<br />

2. Edelmetalle, Legierungen <strong>und</strong> Erzeugnisse aus diesen Materialien, Erze; Konzentrate, Edelmetallreste <strong>und</strong> -abfälle; echte<br />

Edelsteine <strong>und</strong> Erzeugnisse aus diesen Materialien, Edelsteinabfälle <strong>und</strong> -pulver, Perlen <strong>und</strong> Bernstein sowie Erzeugnisse aus<br />

diesen Materialien.<br />

3. Medikamente, Gifte, Betäubungsmittel <strong>und</strong> psychotrope Stoffe.<br />

4. Chemische Produkte für den Pflanzenschutz.<br />

5. Gegenstände, deren Durchgang durch das Gebiet der Republik Usbekistan untersagt ist.<br />

Die Genehmigung zur <strong>Einfuhr</strong> der unter den Ziffern 1 bis 5 genannten Gegenstände wird vom Ministerium für Auswärtige<br />

Angelegenheiten <strong>und</strong> für Wirtschaft auf Anordnung des Ministerrats der Republik Usbekistan erteilt.<br />

6. Kinofilme sowie Video- <strong>und</strong> Tonaufzeichnungen dürfen mit einer Genehmigung des Kulturministeriums importiert werden.<br />

7. Usbekistans Pflanzenquarantäne-Service hält alles Saatgut an <strong>und</strong> prüft auch jenes, das bereits im Ursprungsland einer<br />

Quarantäneprüfung unterzogen wurde. Der Versand von Saatgut <strong>und</strong> anderen landwirtschaftlichen Produkten nach Usbekistan<br />

ist nur mit einer Bewilligung vom Leiter der Quarantäneinspektion der Republik Usbekistan „Ouzbochedavkarantine“ erlaubt.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Molkerei- <strong>und</strong> Fleischprodukten ist eine Genehmigung des zentralen Veterinärdienstes des exportierenden<br />

Landes erforderlich.<br />

Stand: September 2013

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