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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Ungarn<br />

ISO-Ländercode: HU<br />

Vorbemerkung:<br />

Bargeld <strong>und</strong> wertvolle Gegenstände sind in Einschreibsendungen nicht zugelassen.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Nationale Währungsmittel; ausländische Währungsmittel (müssen der Devisenaufsichtsbehörde zum Kauf angeboten werden);<br />

Betäubungsmittel <strong>und</strong> radioaktive Stoffe; Erde, Torf, Naturdünger, Kompost, Stängel <strong>und</strong> Blätter von Kartoffeln, Tomaten <strong>und</strong><br />

Auberginen; Presse- <strong>und</strong> Druckerzeugnisse, Illustrationen <strong>und</strong> Gegenstände, welche menschliche Werte im allgemeinen <strong>und</strong> die<br />

Menschenrechte verletzen oder die eine Abneigung gegen die Republik Ungarn oder ein anderes Land oder gegen irgendein Volk,<br />

eine Nation, Rasse oder Konfession auslösen können; Audio- <strong>und</strong> Videokassetten, Schallplatten - einschließlich CDs - <strong>und</strong><br />

Vervielfältigungen, welche Urheberrechte verletzen; Instrumente, die als Angriffswaffen verwendet werden können (Schlagring,<br />

Klappmesser, Knüppel usw.), außer, wenn es sich um einen Warenaustausch handelt.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Waffen, Munition, Gas- <strong>und</strong> Alarmwaffen dürfen nur mit Zustimmung der zuständigen Polizei eingeführt werden.<br />

Für Schusswaffen <strong>und</strong> Munition wird ein Zertifikat für Schusswaffen <strong>und</strong> Munition benötigt.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Betäubungsmitteln (einschließlich Warenproben <strong>und</strong> medizinischen Proben), die in den Listen I bis IV des bisher<br />

einzigen Übereinkommens über Betäubungsmittel genannt sind, das am 30. März 1961 in New York geschlossen wurde, ist eine<br />

Bescheinigung des Ministeriums für öffentliche Ges<strong>und</strong>heit erforderlich.<br />

Medikamente, die in der Humanmedizin eingesetzt werden (einschließlich Antibiotika), Sera, Impfstoffe <strong>und</strong> Heilmittel, die aus<br />

Wirkstoffen bestehen, welche aus Bakterien oder Viren gewonnen wurden sowie kosmetische Produkte, die eine Aufschrift tragen,<br />

die auf einen Heileffekt hinweist, dürfen nur mit Erlaubnis des Ministeriums für öffentliche Ges<strong>und</strong>heit eingeführt werden. Eine<br />

Ausnahme wird gemacht für biologische Stoffe, die an Krankenhäuser <strong>und</strong> Kliniken versandt werden, die zur Durchführung<br />

naturwissenschaftlicher Forschungen <strong>und</strong> Experimente befugt sind oder aber für Zwecke der Präsentation oder der Registrierung,<br />

sowie für Medikamente, die gespendet wurden.<br />

Für Medizin wird ein ärztliches Attest benötigt.<br />

Tiere, Produkte tierischen Ursprungs <strong>und</strong> Gegenstände, die Viehseuchen übertragen können, unterliegen den tierärztlichen<br />

Beschränkungen.<br />

Für Tiere wird ein Tierges<strong>und</strong>heitszeugnis benötigt.<br />

Pflanzen <strong>und</strong> Produkte pflanzlichen Ursprungs unterliegen den pflanzenges<strong>und</strong>heitlichen Beschränkungen.<br />

Für Pflanzen wird ein Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis benötigt.<br />

Produkte zum Schutz der Landwirtschaft, die nicht in der „Liste der erlaubten Produkte zum Schutz der Landwirtschaft“ genannt<br />

sind, können nur mit Erlaubnis der zuständigen Stelle des Landwirtschaftsministeriums eingeführt werden.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von pharmazeutischen Produkten <strong>und</strong> Nährmitteln, die in der Veterinärmedizin verwendet werden <strong>und</strong> von Produkten,<br />

die zur Tötung von Tieren dienen sowie von Stämmen von Bakterien <strong>und</strong> Viren, die Viehseuchen hervorrufen, ist nur mit vorheriger<br />

Erlaubnis des Landwirtschaftsministeriums möglich.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Kinofilmen ist eine Genehmigung der zuständigen Stelle des Ministeriums für Kultur <strong>und</strong> Erziehung erforderlich.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Radiosendern <strong>und</strong> von kombinierten Sende- <strong>und</strong> Empfangsgeräten ist eine Genehmigung des Büros für<br />

Frequenzverwaltung der Technischen Direktion der Telekommunikation erforderlich.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Wertpapieren <strong>und</strong> Versicherungspolicen wird die Genehmigung der Devisenaufsichtsbehörde benötigt.<br />

Bedingt zur Durchfuhr zugelassene Gegenstände:<br />

Für die Durchfuhr von Schusswaffen, die nicht zu militärischen Zwecken bestimmt sind, ist die Erlaubnis der zuständigen Polizei<br />

erforderlich.<br />

Die Durchfuhr von Tieren, von Produkten tierischen Ursprungs <strong>und</strong> von Gegenständen, die Viehseuchen übertragen können, ist nur<br />

nach vorheriger tierärztlicher Untersuchung <strong>und</strong> mit Zustimmung des Tierarztes möglich.<br />

Die Durchfuhr von Produkten, die den Beschränkungen des Pflanzenschutzes unterliegen, ist nur nach vorheriger Untersuchung der<br />

Pflanzenges<strong>und</strong>heit möglich, selbst wenn der Sendung ein ordnungsgemäßes Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis des Absenderlandes<br />

beiliegt.<br />

Stand: September 2013

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