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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Urnen zur Bestattung:<br />

Folgende Dokumente sind erforderlich:<br />

- der Totenschein oder ein anderes Dokument, das den Tod bescheinigt <strong>und</strong> von einer befugten Stelle ausgestellt ist,<br />

- die Bescheinigung, dass die Urne keine anderen Waren enthält, die nicht für den Import in die Ukraine zugelassen sind.<br />

Diese Dokumente müssen von einem Konsulat oder einer diplomatischen Vertretung der Ukraine im Ausland beglaubigt sein.<br />

<strong>Post</strong>sendungen, die das ukrainische Recht in diesem Zusammenhang verletzen, werden von den Zollbehörden als nicht<br />

zugelassene Waren betrachtet <strong>und</strong> an das Einlieferungsland zurückgesandt.<br />

Gebrauchte Bekleidung <strong>und</strong> Schuhe:<br />

- Sie müssen in <strong>Post</strong>sendungen mit der Dokumentation einer nachweislichen Desinfektion versehen sein.<br />

Nahrungsmittel an Staatsbürger der Ukraine:<br />

- Sie dürfen in <strong>Post</strong>sendungen nur in Originalverpackungen <strong>und</strong> mit einem Gewicht bis zu 10 kg versandt werden.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> folgender Waren wird eine Genehmigung benötigt:<br />

- Besondere Waffen <strong>und</strong> Technologien.<br />

- Kommunikationsmittel <strong>und</strong> Arzneimittel.<br />

- Lebensmittelerzeugnisse.<br />

- Alkohol <strong>und</strong> Tabakerzeugnissen.<br />

Sonstiges:<br />

Die Anschrift auf Paket <strong>und</strong> Paketkarte muss mit lateinischen Buchstaben geschrieben sein. Außerdem ist eine nähere<br />

Bezeichnung des Bestimmungsorts (z. B. Gebiet, Kreis usw.) erforderlich.<br />

Verzollungen von an Privatpersonen gerichteten Kleinsendungen:<br />

a) Verzollung auf dem Dienstwege<br />

Die Zollverwaltung ist befugt, für an Privatpersonen gerichtete Kleinsendungen eine pauschalierte Zollabgabe zu erheben, wenn<br />

diese Sendungen<br />

1. einen „einmaligen Charakter“ aufweisen;<br />

2. Gegenstände für den persönlichen Bedarf des Empfängers enthalten <strong>und</strong> wenn die Beschaffenheit <strong>und</strong> die Menge dieser<br />

Gegenstände in kommerzieller Hinsicht keine Schwierigkeiten verursachen;<br />

3. einen Zollwert aufweisen, der den Gegenwert von 5000 US-Dollar nicht überschreitet.<br />

b) Zoll- <strong>und</strong> Steuerbefreiungen<br />

Bei inländischen Verbrauchsteuern ist diese Abgabenbefreiung beschränkt:<br />

- alkoholische Erzeugnisse - 1 Liter;<br />

- Wein - 2 Liter;<br />

- Tabakerzeugnisse - 200 Zigaretten (oder 200 Gramm dieser Erzeugnisse pro Person);<br />

- Ersatzteile für Transportmittel zur privaten Nutzung.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Lebensmitteln ist erlaubt, wenn diese vom Hersteller verpackt sind <strong>und</strong> an eine Privatperson in der Ukraine versandt<br />

werden. Das Höchstgewicht solcher Sendungen sollte nicht mehr als 10 kg betragen.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Alkohol <strong>und</strong> Tabakwaren ist der Sendung eine Erklärung beizufügen, dass folgende Mengen nicht überschritten<br />

wurden:<br />

für Tabakwaren:<br />

200 Zigaretten oder 200 g Tabak<br />

für Wein:<br />

2 Liter<br />

für andere alkoholische Produkte;<br />

1 Liter.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> ausländischer Währung bis zu einem Höchstbetrag von 200 SZR an Privatpersonen <strong>und</strong> ebenso der Versand von in<br />

ausländischer Währung auf Privatpersonen ausgestellten Schecks bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 SZR wird in<br />

Wertsendungen akzeptiert.<br />

Waren (außer verbrauchsteuerpflichtige) an einzelne Empfänger (eine juristische oder eine natürliche Person) in einer<br />

Einzelsendung von einem einzelnen Versender unterliegen keinen Zollgebühren, sofern der Gesamtrechnungswert 300 Euro (oder<br />

das Äquivalent einer anderen Währung) nicht überschreitet.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer, französischer, russischer oder ukrainischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in englischer, französischer oder russischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer, französischer oder russischer Sprache.<br />

Stand: September 2013

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