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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Ukraine<br />

ISO-Ländercode: UA<br />

Vorbemerkung:<br />

Wegen der umfangreichen <strong>und</strong> detaillierten <strong>Einfuhr</strong>vorschriften wird empfohlen, sich vor Absendung der Ware über die Zulässigkeit<br />

des Versandes zu vergewissern.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> zollpflichtiger Gegenstände in gewöhnlichen <strong>und</strong> eingeschriebenen Briefen ist nicht zugelassen.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Wertgegenständen wie Lotteriescheine der Ukraine, Zahlungspapiere, Wertpapiere oder andere Wertsachen,<br />

Pässe, Ausweise <strong>und</strong> Arbeitsbücher ist in <strong>Post</strong>sendungen, einschließlich EMS-Sendungen verboten. Die <strong>Einfuhr</strong> von in Umlauf<br />

Inhaberpapieren jeglicher Art (Schecks) ist in gewöhnlichen <strong>und</strong> Wertpaketen nicht erlaubt. Bei Verlust oder Beschädigung wird<br />

jegliche Haftung abgelehnt. <strong>Post</strong>wertzeichen, einschließlich Umschläge mit eingedruckten <strong>Post</strong>wertzeichen, die nach 1945<br />

herausgegeben wurden <strong>und</strong> nach dem Michel-Katalog einen Nennwert von bis zu 50 DM haben, dürfen in Wertbriefen in die<br />

Ukraine gesandt werden.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Zahlungsmitteln (Bargeld) <strong>und</strong> Bankmetallen ist in <strong>Post</strong>- <strong>und</strong> EMS-Sendungen in die Ukraine erlaubt an<br />

a) natürliche <strong>und</strong> juristischer Personen (außer an eingetragene Banken - „registered banks“) bis zu maximal 300,- Euro;<br />

b) eingetragene Banken - „registered banks“.<br />

Übersteigen Geldbeträge die festgelegten Grenzen, werden sie an den Absender zurückgesandt.<br />

Mobiltelefone dürfen nur in Einschreib- oder Wertsendungen in die Ukraine gesandt werden.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Alle lebenden Tiere außer Bienen, Blutegeln <strong>und</strong> Seidenraupen sowie Parasiten <strong>und</strong> Vertilgern gefährlicher Insekten, die für die<br />

Forschung bestimmt sind <strong>und</strong> zwischen amtlich anerkannten Institutionen ausgetauscht werden; alle Fleischarten, alle Arten von<br />

Innereien; alle Arten von Fischen <strong>und</strong> Krustentieren, Mollusken <strong>und</strong> sonstigen wirbellosen Wassertieren; Molkereiprodukte;<br />

Vogeleier; Naturhonig; sonstige Produkte tierischen Ursprungs; lebende Pflanzen <strong>und</strong> Zwiebeln, die von die Ernte gefährdenden<br />

Parasiten befallen sind; Pfropfreiser <strong>und</strong> Weinreben, Wurzelstöcke <strong>und</strong> sonstige Teile von Pflanzen, die in der Erde wachsen;<br />

Samen von Zierpflanzen <strong>und</strong> von blühenden Pflanzen; Saat- <strong>und</strong> Speisekartoffeln; sonstiges genießbares Gemüse <strong>und</strong> Wurzeln<br />

sowie Knollen, die von die Ernte gefährdenden Parasiten befallen sind; frisches Obst <strong>und</strong> frische Beeren; alle Grasarten<br />

einschließlich Reis; Baumwollsamen; Samen, die mit Futtergräsern vermischt oder für die Saat unbrauchbar sind, Stroh,<br />

Kombinationsfutter, Schweinefutter, Weinpresse <strong>und</strong> Verpackungsmittel; Samen für die Saat, die von die Ernte gefährdenden<br />

Parasiten befallen sind; Bohnensamen; rohe Tierprodukte, Fett <strong>und</strong> Wachs; Fische, Mollusken <strong>und</strong> sonstige wirbellose Wassertiere<br />

in zubereitetem Zustand: gepökeltes <strong>und</strong> geräuchertes Fleisch sowie Fleischkonserven, Speck, Fischkonserven; Erde;<br />

Betäubungsmittel <strong>und</strong> psychotrope Stoffe (einschließlich Arzneimittel, die derartige Stoffe enthalten); radioaktive Stoffe; Farbstoffe;<br />

Pulver <strong>und</strong> Explosivstoffe; Sprengzünder; Quecksilberfulminatkapseln; Raketen; Streichhölzer; entflammbare Stoffe; Fotografien,<br />

Filme, Filmmaterial, Negative, Videoaufzeichnungen <strong>und</strong> Magnetdatenträger für Computer, die gegen das Verfassungssystem<br />

verstoßen <strong>und</strong> die die territoriale Integrität des Landes verletzen, die Krieg, Gewalt, Rassenhass, Volkshass oder religiösen Hass<br />

propagieren oder die versuchen, die Menschenrechte zu verletzen <strong>und</strong> die Freiheit einzuschränken; Zelluloseabfall <strong>und</strong> Staub;<br />

Zelluloid in Röhren- <strong>und</strong> in Stangenform; Sauger ohne Aufschrift „Reines Gummi“ oder ohne die Angabe der Registriernummer <strong>und</strong><br />

des Herstellungsortes; Rohstoffe tierischen Ursprungs: unbearbeitete Felle, Rauchwaren, Tierhaare, Knochen, Hufe, Hörner,<br />

Gedärme, Daunen, Federn, getrocknetes Blut, endokrine Stoffe <strong>und</strong> Sonstiges; Publikationen, die sich auf die Jugend negativ<br />

auswirken, sowie Publikationen anstößiger oder unsittlicher Art; Werke, deren Inhalt gegen die soziale Ordnung verstößt, die dem<br />

Verfassungssystem Schaden zufügen, die die territoriale Integrität des Landes verletzen, die Krieg, Gewalt, Rassenhass, Volkshass<br />

oder religiösen Hass propagieren oder die versuchen, die Menschenrechte zu verletzen <strong>und</strong> die Freiheit einzuschränken; zwischen<br />

1933 <strong>und</strong> 1945 in Deutschland produzierte Druckerzeugnisse sowie Gegenstände mit Darstellungen faschistischer Symbole oder<br />

obszöner Art; Banknoten, Scheidemünzen, Inhaberpapiere; <strong>Post</strong>wertzeichen; Münzen; alle Waffenarten (einschließlich blanker<br />

Waffen, Jagd- <strong>und</strong> Kleinwaffen); Butangasfeuerzeuge.<br />

Seit dem 30.03.2001 ist die <strong>Einfuhr</strong> von Rohstoffen, Produkten <strong>und</strong> Fertignahrungsmitteln tierischen Ursprungs verboten.<br />

Seit dem 01.01.2004 ist der Versand von Gegenständen mit kulturellem Wert (Kunstgegenstände, Sammlerstücke <strong>und</strong> Antiquitäten)<br />

in <strong>Post</strong>sendungen verboten.<br />

Mengen von mehr als 20 CD-ROM sind in <strong>Post</strong>sendungen verboten.<br />

Seit Januar 2011 ist die <strong>Einfuhr</strong> von Tabak <strong>und</strong> Alkohol in <strong>Post</strong>sendungen verboten.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Bienen, Honig <strong>und</strong> landwirtschaftliche Produkte:<br />

Bienen, die für die Forschung bestimmt sind <strong>und</strong> zwischen amtlich anerkannten Institutionen ausgetauscht werden, müssen<br />

vom Veterinäramt untersucht werden.<br />

Seidenraupen, Parasiten <strong>und</strong> Vertilger schädlicher Insekten, die für die Erforschung dieser Insekten bestimmt sind <strong>und</strong><br />

zwischen amtlich anerkannten Institutionen ausgetauscht werden, müssen vom Quarantänedienst untersucht werden. Gemäß<br />

Stand: September 2013

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