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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Tschechische Republik<br />

ISO-Ländercode: CZ<br />

Über die <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> liegen z. Z. keine vollständigen Unterlagen vor.<br />

Vorbemerkung:<br />

Bargeld <strong>und</strong> wertvolle Gegenstände sind in Einschreibsendungen nicht zugelassen.<br />

Sonstiges:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Devisenwerten (Valuten, Devisen, ausländischen Zahlungsdokumenten, Geld, ausländischen Wertpapieren <strong>und</strong><br />

Sparbüchern), die auf eine andere als die tschechische Währung lauten, ist möglich.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von gültigen tschechischen Banknoten <strong>und</strong> Münzen, auf tschechischer Währung lautenden Zahlungsdokumenten sowie<br />

Wertpapieren ist nur mit Genehmigung der Tschechischen Nationalbank gestattet.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Schusswaffen, Munition, Medikamenten <strong>und</strong> Explosivstoffen ist eine Lizenz <strong>und</strong> die Genehmigung der<br />

zuständigen Behörde erforderlich.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

Entfällt.<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung(en):<br />

Für bestimmte Waren erforderlich.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

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