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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Trinidad <strong>und</strong> Tobago<br />

ISO-Ländercode: TT<br />

Vorbemerkung:<br />

Wegen der detaillierten <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> wird empfohlen, sich vor Absendung der Ware über die Zulässigkeit des<br />

Versandes zu vergewissern. Auskunft erteilt: The Controller of Imports and Exports, Port of Spain.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Aufrührerische Literatur; ausländische Lotterielose <strong>und</strong> Reklame für Lotterien; wertloses oder gefälschtes Geld sowie Münzen,<br />

deren Gewicht <strong>und</strong> Feingehalt nicht den Vorschriften entspricht; Barrengold <strong>und</strong> Münzen (außer Münzen zu Schmuckzwecken),<br />

sofern ihr Wert 5 £ übersteigt; Rauschgifte <strong>und</strong> Betäubungsmittel; Rohkaffee; nicht raffinierter Zucker; Honig <strong>und</strong> unverarbeitetes<br />

Bienenwachs; frisches Obst <strong>und</strong> Gemüse; Sämereien; lebende Tiere außer Bienen, Schmarotzern <strong>und</strong> Vertilgern schädlicher<br />

Insekten; flüssiges Zelluloid; Kohlepapier; Rollfilme, Kinofilme <strong>und</strong> Rohzelluloid; radioaktive Stoffe; geheime Schusswaffen;<br />

geladene Metallkapseln <strong>und</strong> Patronen für Handfeuerwaffen; Streichhölzer; Gegenstände, die die Gesetze über Warenzeichen <strong>und</strong><br />

Urheberrechte verletzen; Messer mit Stellklinge, Stockdegen.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Bienen, Schmarotzer <strong>und</strong> Vertilger schädlicher Insekten; bestimmte Pflanzen, Pflanzenteile <strong>und</strong> Sämereien; Saccharin; alle nicht<br />

einfuhrverbotenen Waffen.<br />

Extrakte, Essenzen <strong>und</strong> andere zum Verbrauch ungeeignete Konzentrate aus Tabak dürfen nur zu industriellen <strong>und</strong><br />

Gartenbauzwecken eingeführt werden.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 in englischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.<br />

Rechnung(en):<br />

Für Handelswaren erforderlich.<br />

Ursprungszeugnis(se):<br />

Für bestimmte Waren erforderlich <strong>und</strong> vom Empfänger zu beschaffen.<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung(en):<br />

Für bestimmte Waren erforderlich <strong>und</strong> vom Empfänger zu beschaffen.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

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