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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Tabakwaren <strong>und</strong> Tabakersatzerzeugnissen ist zulässig, wenn sie medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken<br />

dienen sollen <strong>und</strong> wenn ihnen eine vom „Pricipal Secretary“ (Hauptsekretär) des Ges<strong>und</strong>heitsministeriums ausgestellte<br />

Genehmigung beigefügt ist.<br />

Industrieerzeugnisse <strong>und</strong> -öle werden von Gesellschaften eingeführt, die eine <strong>Einfuhr</strong>genehmigung eingeholt haben.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Betäubungsmitteln ist zulässig, wenn sie zu medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken versandt werden <strong>und</strong><br />

wenn ihnen eine vom „Pricipal Secretary“ (Hauptsekretär) des Ges<strong>und</strong>heitsministeriums ausgestellte Genehmigung beigefügt ist.<br />

Pharmazeutische Produkte müssen in einem luftdichten Behälter oder andernfalls in einer Kiste aus Hartholz, Leder oder Metall<br />

luftdicht verschlossen <strong>und</strong> mit einem ausreichend dichten Absorptionsstoff umgeben sein.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Medikamenten <strong>und</strong> sonstigen Produkten für den medizinischen Bedarf unterliegt einer Genehmigung des<br />

Ges<strong>und</strong>heits- oder des Landwirtschaftsministeriums.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Kontrazeptiva unterliegt einer vorherigen Genehmigung durch den „Pricipal Secretary“ (Hauptsekretär) des<br />

Ges<strong>und</strong>heitsministeriums.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> chemischer Streichhölzer bedarf der Erstellung einer Zollinhaltserklärung.<br />

Präservative aus Gummi dürfen vorbehaltlich der Vorlage einer Genehmigung des Ges<strong>und</strong>heitsministeriums <strong>und</strong> einer<br />

<strong>Einfuhr</strong>erlaubnis eingeführt werden.<br />

Gedruckte Gegenstände müssen entweder ordnungsgemäß zusammengefaltet, damit sie in Briefkästen von Privatpersonen<br />

hineingeschoben werden können, oder in Umschlägen <strong>und</strong> Kartons eingelegt werden sowie den Vorschriften für den Versand von<br />

Druckwerken entsprechen.<br />

Perlen <strong>und</strong> Edelsteine müssen in weichem Material verpackt <strong>und</strong> in Wertpaketen versandt werden.<br />

Metalle müssen in weichem Material wie Stroh oder Heu verpackt sein.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Fernsehempfängern ist vorbehaltlich einer schriftlichen Genehmigung des Finanzministeriums zulässig.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Messinstrumenten ist nach Einholung einer <strong>Einfuhr</strong>erlaubnis, die den Zollbehörden in der Zollstelle, wo die Waren<br />

angemeldet werden müssen, vorzulegen ist, zulässig.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Kriegsmaterial, Waffen <strong>und</strong> Munition erfordert eine polizeiliche Genehmigung für den <strong>Post</strong>paketversand.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Spielautomaten <strong>und</strong> Spielzeug sind eine <strong>Einfuhr</strong>genehmigung <strong>und</strong> eine Zollinhaltserklärung erforderlich.<br />

Schuhe, Gamaschen <strong>und</strong> ähnliche Artikel sowie Teile dieser Gegenstände unterliegen einer gesetzlichen Vorschrift.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Kraftfahrzeugen, Traktoren, Zweirädern <strong>und</strong> sonstigen am Boden verkehrenden Fahrzeugen, deren Teilen <strong>und</strong><br />

Zubehör erfolgt nur vorbehaltlich einer schriftlichen Genehmigung des Finanzministeriums.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Mineralien wird eine Genehmigung benötigt.<br />

Bei der Berechnung der Zölle werden die Freimachung <strong>und</strong> die <strong>Post</strong>entgelte dem Wert des Inhalts der <strong>Post</strong>sendungen hinzugefügt.<br />

Zollgeb<strong>und</strong>ene Sendungen, denen falsche Erklärungen beigefügt sind, werden beschlagnahmt.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 in englischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.<br />

Rechnung(en):<br />

Bei an Privatpersonen gerichteten Sendungen sind keine gewöhnlichen Rechnungen oder Konsulatsrechnungen usw. einzulegen.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von für den Wiederverkauf durch Händler bestimmten Waren ist auf dem <strong>Post</strong>weg untersagt, es sei denn, dass der<br />

„Imports Controller“ BOT (Importkontrolleur / Handelskammer) hierfür eine Erlaubnis erteilt.<br />

Ursprungszeugnis(se):<br />

Für bestimmte Waren erforderlich <strong>und</strong> vom Empfänger vorzulegen.<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung(en):<br />

Für bestimmte Waren erforderlich <strong>und</strong> vom Empfänger vorzulegen. Es wird deshalb allen Versendern empfohlen, sich vor der<br />

Absendung von Waren bei der zuständigen Behörde des Bestimmungslandes zu vergewissern, ob dem Importeur eine<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung erteilt wurde.<br />

Stand: September 2013

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