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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Tansania<br />

ISO-Ländercode: TZ<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Alle lebenden Tiere außer Bienen, Seidenraupen, Blutegeln <strong>und</strong> Insekten; alle Frischfleischarten unterliegen <strong>Einfuhr</strong>bedingungen;<br />

frisches Obst oder Dörrobst, das von Parasiten befallen ist, die dem Anbau schaden können; Kondensmilch mit weniger als 9 %<br />

Milchfettgehalt; alle Spirituosen; alle gefährlichen Medikamente.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> folgender Gegenstände ist in <strong>Post</strong>sendungen verboten:<br />

Explosive <strong>und</strong> entzündliche Flüssigkeiten <strong>und</strong> Feststoffe; giftige, ges<strong>und</strong>heitsschädliche Stoffe; ätzende Stoffe; oxidierende Stoffe;<br />

radioaktive Stoffe; Gifte; anstößige <strong>und</strong> obszöne Publikationen; Werbung <strong>und</strong> Wurfsendungen.<br />

Eine gesetzlich geregelte <strong>Einfuhr</strong> gilt für:<br />

Produkte von Fischen <strong>und</strong> Krustentieren, Mollusken <strong>und</strong> sonstigen wirbellosen Wassertieren; Milch <strong>und</strong> Molkereiprodukte;<br />

Vogeleier, Naturhonig; genießbare <strong>und</strong> sonstige Produkte tierischen Ursprungs; lebende Pflanzen <strong>und</strong> Produkte der Blumenzucht;<br />

Kaffee, Tee, Matetee <strong>und</strong> Gewürze; Foto- <strong>und</strong> Filmprodukte; Maschinen <strong>und</strong> Elektrogeräte sowie deren Teile; Geräte zur<br />

Tonaufzeichnung oder Tonwiedergabe, Geräte zur Aufzeichnung oder Wiedergabe von Bild <strong>und</strong> Ton im Fernsehen sowie Teile <strong>und</strong><br />

Zubehör dieser Geräte; Gegenstände der Luft- oder Raumfahrt, Gegenstände der See- oder Flussschifffahrt; Waffen, Munition <strong>und</strong><br />

deren Teile sowie Zubehör; Spielzeug, Spiele, Unterhaltungs- oder Sportartikel sowie deren Teile <strong>und</strong> Zubehör.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Bienen, Blutegel, Seidenraupen <strong>und</strong> Insekten; alle Fleischarten; alle Produkte von Fischen <strong>und</strong> Krustentieren, Mollusken <strong>und</strong><br />

sonstigen wirbellosen Wassertieren; Milch; Eier; Leder, Felle, Wolle; Pflanzen; Teile abgeschnittener Pflanzen; Blumen; alle<br />

Gemüsesorten; alle frischen Früchte oder Trockenfrüchte; Kaffee; Tee; alle Getreidearten; alle pflanzlichen Erzeugnisse; tierische<br />

<strong>und</strong> pflanzliche Fette <strong>und</strong> Öle; alle Fischsorten; Zuckerrohr; Kakaoprodukte; Getreide, Mehl, Stärke; Obst, Nüsse; alle<br />

Lebensmittelerzeugnisse; Gin, Schnaps, Liköre; alle Tabakerzeugnisse; alle Mineralien; Heizöl; Erdöl; bituminöse Stoffe, alle<br />

radioaktiven Stoffe; alle medizinischen Produkte; Spritzen <strong>und</strong> Nadeln für den medizinischen Bedarf; Parfums, Kosmetika,<br />

Hygieneerzeugnisse; Kino- <strong>und</strong> Fotofilme; alle chemischen Produkte; Kunststoffe; alle Publikationen; Kabel; Teppiche;<br />

Regenschirme, Sonnenschirme, Gartenschirme, Stöcke, Stocksitze, Peitschen, Reitpeitschen <strong>und</strong> deren Teile; Zement; Asbest; alle<br />

Keramikerzeugnisse; Glas, Glaserzeugnisse; Edelmetalle (Gold, Silber, Platin); Schmuck; Münzen; Eisen; Stahl; Kupfer, Nickel;<br />

Aluminium; Blei, Zink; Zinn; unedle Metalle; Fernsehapparate; Computer; Videomaterial; Fahrzeuge; Flugzeuge; Schiffe; große<br />

Seeschiffe; Foto- <strong>und</strong> Filmapparate; Großuhren, Armband- <strong>und</strong> Taschenuhren; alle Musikinstrumente; Gewehre Revolver,<br />

Schreckschusspistolen, Pistolen, Munition; Möbel; medizinisch-chirurgische Einrichtungsgegenstände, Bettwäsche <strong>und</strong> Ähnliches;<br />

Beleuchtungskörper; Lichtreklame, Leuchtschilder, leuchtende Hinweisschilder <strong>und</strong> ähnliche Artikel; Fertigbauteile;<br />

Spielzeugpistolen.<br />

Sonstiges:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Tieren, tierischen Nahrungsmitteln <strong>und</strong> Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs ist eine <strong>Einfuhr</strong>genehmigung beim<br />

Landwirtschaftsministerium (Veterinärabteilung) einzuholen.<br />

Bienen, Honig <strong>und</strong> Wachs sind in widerstandsfähige Kästen einzuschließen, die so gestaltet sind, dass sie hermetisch verschlossen<br />

werden können.<br />

Blutegel sind in widerstandsfähigen, hermetisch verschlossenen Kästen unterzubringen, damit jegliche Gefahr einer Verletzung von<br />

<strong>Post</strong>beschäftigten ausgeschlossen ist.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Pflanzen <strong>und</strong> pflanzlichen Produkten müssen die Absender im Voraus den Hauptsekretär des Landwirtschaftsministerium<br />

konsultieren.<br />

„Weiche“ Früchte, insbesondere Erdbeeren, Himbeeren <strong>und</strong> Weintrauben, müssen so beschaffen sein, dass kein Saft fließt <strong>und</strong><br />

dass sie andere <strong>Post</strong>sendungen nicht beschädigen. Pakete, die weiche Früchte enthalten, welche in Stroh- oder Weidenkörben<br />

verpackt sind, sind nicht zulässig. Auf der Verpackung ist der Vermerk „Obst“ anzubringen.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Samen müssen die Absender zuvor den „Pricipal Secretary“ (Hauptsekretär) des Landwirtschaftsministeriums<br />

konsultieren.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Pflanzenschutzmitteln für die Landwirtschaft unterliegt der vorherigen Genehmigung des „Pricipal Secretary“<br />

(Hauptsekretär) des Landwirtschaftsministeriums.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Getränken <strong>und</strong> alkoholischen Flüssigkeiten ist vorbehaltlich der Erteilung einer schriftlichen Genehmigung eines<br />

Zollbediensteten zulässig.<br />

Traubensaft <strong>und</strong> Wein müssen in Metallkisten oder in Flaschen versandt werden, die luftdicht verschlossen <strong>und</strong> getrennt verpackt<br />

sind. Insbesondere ist auf den einwandfreien Schutz im Flaschenhalsbereich zu achten.<br />

Stand: September 2013

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