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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Taiwan<br />

ISO-Ländercode: TW<br />

Vorbemerkung:<br />

Wegen der detaillierten <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> wird empfohlen, sich vor Absendung der Ware über die Zulässigkeit des<br />

Versandes ggf. anderweitig (z. B. beim Empfänger) zu vergewissern.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

s. Vorbemerkung.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von gefüllten Butangasfeuerzeugen <strong>und</strong> dazugehörigen Ersatzfüllungen ist verboten, <strong>Post</strong>sendungen dieser Art werden<br />

beschlagnahmt <strong>und</strong> vernichtet.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

s. Vorbemerkung.<br />

Sonstiges:<br />

Kleine Geschenke an Einzelpersonen sind zollfrei, vorausgesetzt, die zollamtliche Prüfung ergibt, dass es sich um geringe Mengen<br />

handelt <strong>und</strong> dass der zollpflichtige Wert unter 2 000 Taiwan-Dollar liegt. Der über dieser Höchstgrenze liegende Wert von<br />

Geschenksendungen an Einzelpersonen wird mit einem Satz von 40% verzollt, vorausgesetzt, der Gesamtwert liegt unter der<br />

Höchstgrenze für die Befreiung von der Vorlage einer Devisenbescheinigung. Die Vorlage einer Devisenbescheinigung ist nicht<br />

erforderlich bei in <strong>Post</strong>sendungen eingeführten Artikeln, deren Gesamtwert unter 1 000 US-Dollar oder dem entsprechenden Betrag<br />

in einer anderen Währung liegt.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in chinesischer, englischer oder französischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in chinesischer, englischer oder französischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in chinesischer, englischer oder französischer Sprache.<br />

Rechnung(en):<br />

Für Handelswaren erforderlich.<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung(en):<br />

Für Handelswaren erforderlich <strong>und</strong> vom Empfänger zu beschaffen.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

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