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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

- in der Schweiz hergestellt: lebendes Geflügel, bebrütete Eier, Daunen <strong>und</strong> Federn, Geflügelfleisch <strong>und</strong> dessen Produkte, alle<br />

Arten von Geflügelprodukten, Futter <strong>und</strong> tierische Futterbeimengungen, einschl. solcher, die aus Geflügel <strong>und</strong> Fisch<br />

hergestellt sind;<br />

- in der Russischen Föderation hergestellt: lebende Schweine, Sperma vom Eber, Schweinefleisch <strong>und</strong> Produkte daraus, Häute<br />

<strong>und</strong> Darmmaterial, Jagdtrophäen, Futter sowie tierische <strong>und</strong> pflanzliche Futterbeimengungen für Tiere, einschließlich solcher,<br />

die aus Fisch <strong>und</strong> Geflügel hergestellt sind sowie Ausrüstungen für die Haltung, den Tiertransport, die Schlachtung <strong>und</strong> das<br />

Abrichten von Schweinen.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände (<strong>Einfuhr</strong> oder Durchgang):<br />

Tiere, Futtermittel für Tiere <strong>und</strong> Nahrungsmittel tierischen Ursprungs:<br />

Der Versand der nachstehend genannten Gegenstände kann nur genehmigt werden, wenn eine schriftliche Erlaubnis der<br />

staatlichen Veterinäraufsicht beim Ministerium für Landwirtschaft <strong>und</strong> Nahrung der Republik Weißrussland vorliegt.<br />

alle Tiere (Vögel, Pelztiere, Bienen, Fische <strong>und</strong> sonstige Wasserlebewesen, Embryonen <strong>und</strong> Sperma von Tieren,<br />

einschließlich Fischlaich).<br />

Produkte tierischen Ursprungs (Fleisch <strong>und</strong> Fleischprodukte, Fische, Eier, Produkte der Bienenzucht).<br />

Rohstoffe tierischen Ursprungs (Leder, Wolle, Rauchwaren, Daunen, Federn, Rohstoffe aus innersekretorischen Drüsen <strong>und</strong><br />

Därmen, Blut, Knochen <strong>und</strong> sonstige Rohstoffe).<br />

Futtermittel für Tiere (Körner, zusammengesetzte Futtermittel, Futtermittelmischungen, durch Auszugs- oder Pressverfahren<br />

entstandene Kuchen, Wurzelstöcke <strong>und</strong> Knollen, Knochen-, Fleisch- <strong>und</strong> Fischpulver).<br />

Veterinärerzeugnisse, biologische Materialien <strong>und</strong> Sammlerobjekte tierischen Ursprungs.<br />

Nähere Auskünfte über diese Bestimmungen <strong>und</strong> über Abweichungen von den Verboten erteilt das Ministerium für Landwirtschaft<br />

<strong>und</strong> Nahrung der Republik Weißrussland (staatliche Veterinäraufsicht): 220030 MINSK, Kirov-Straße 15, Tel. (+375 17) 220 17 66<br />

<strong>und</strong> 220 01 95.<br />

Pflanzen <strong>und</strong> pflanzliche Produkte:<br />

Der Versand von Saatgut <strong>und</strong> Setzlingen ist erlaubt, sofern ein vom Ursprungsland ausgestelltes Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis<br />

vorgelegt wird.<br />

Nähere Auskünfte über die Bestimmungen erteilt die für die Pflanzenquarantäne zuständige Aufsichtsbehörde beim<br />

Ministerium für Landwirtschaft <strong>und</strong> Nahrung der Republik Weißrussland: 220014 MINSK, Minine-Straße, Bau 1, Tel. (+375 17)<br />

226 25 96).<br />

Pharmazeutische Produkte:<br />

Der Versand von Medikamenten <strong>und</strong> Vitaminpräparaten ist erlaubt, sofern eine Genehmigung des Ministeriums für öffentliche<br />

Ges<strong>und</strong>heit der Republik Weißrussland vorgelegt wird.<br />

Bücher, Broschüren, Zeitungen, Druckerzeugnisse:<br />

Der Versand von entwerteten <strong>und</strong> nicht entwerteten <strong>Post</strong>wertzeichen ist nur erlaubt, wenn es sich dabei um einen ordentlichen<br />

Tausch unter Philatelisten handelt.<br />

Telefone benötigen ein Qualitätszertifikat.<br />

Sonstiges:<br />

Es ist verboten, folgende Gegenstände in Auslandspostsendungen zu verschicken:<br />

Gegenstände, die aufgr<strong>und</strong> ihrer Beschaffenheit oder ihrer Verpackung eine Gefahr für die Mitarbeiter der <strong>Post</strong> darstellen, oder<br />

die andere <strong>Post</strong>sendungen oder Einrichtungen der <strong>Post</strong> verschmutzen oder beschädigen können;<br />

leicht verderbliche Nahrungsmittel;<br />

obszöne oder gegen die guten Sitten verstoßende Gegenstände;<br />

Industrie- <strong>und</strong> Verbraucherabfälle, die in der Republik Weißrussland weder verarbeitet noch verwendet werden können;<br />

radioaktive Stoffe;<br />

explosionsgefährliche, entflammbare oder sonstige gefährliche Stoffe;<br />

Betäubungsmittel <strong>und</strong> psychotrope Stoffe;<br />

lebende Tiere; es ist jedoch zulässig, Bienen, Blutegel, Seidenraupen, Parasiten <strong>und</strong> Vertilgter schädlicher Insekten, die für<br />

Forschungszwecke bestimmt sind <strong>und</strong> zwischen amtlich anerkannten Stellen ausgetauscht werden sollen, durch die <strong>Post</strong> zu<br />

versenden, sofern Genehmigungen der dazu befugten Stellen vorgelegt werden;<br />

Schriftstücke mit dem Charakter einer aktuellen <strong>und</strong> persönlichen Mitteilung sowie Mitteilungen aller Art, die zwischen anderen<br />

Personen als dem Absender <strong>und</strong> dem Empfänger oder bei ihnen wohnenden Personen ausgetauscht werden;<br />

Druckerzeugnisse <strong>und</strong> audiovisuelle Medien <strong>und</strong> sonstige Informationsträger, die den politischen <strong>und</strong> wirtschaftlichen<br />

Interessen der Republik Weißrussland, der nationalen Sicherheit, dem Schutz der Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> des moralischen<br />

Empfindens der Bürger Schaden zufügen können;<br />

gedruckte Veröffentlichungen <strong>und</strong> Literatur für Blinde, Schriftstücke, die den Charakter einer aktuellen <strong>und</strong> persönlichen<br />

Mitteilung haben, entwertete <strong>und</strong> nicht entwertete <strong>Post</strong>wertzeichen <strong>und</strong> Zahlungsformblätter sowie Schriftstücke mit<br />

Werteigenschaft;<br />

Devisen der Republik Weißrussland <strong>und</strong> der Russischen Föderation.<br />

Gegenstände, die bedingt in Auslandspostsendungen in die Republik Weißrussland weitergeleitet werden dürfen:<br />

Die Weiterleitung von ausländischen Devisen (mit Ausnahme der Devisen der Russischen Föderation) <strong>und</strong> Zahlungsmitteln,<br />

deren Summe in ausländischen Devisen, die nach dem offiziellen Kurs der Nationalbank am Tag der Verzollung berechnet<br />

wird <strong>und</strong> den Gegenwert von 200 US-Dollar nicht übersteigt, ist nur in Wertbriefen erlaubt.<br />

Gegenstände, die zur <strong>Einfuhr</strong> zugelassen sind, bei Vorlage von Genehmigungen der befugten Stellen:<br />

- Rohstoffe, Materialien, Einrichtungen, Technologien <strong>und</strong> Informationen in Bezug auf die technischen Wissenschaften, die<br />

zur Herstellung von Waffen <strong>und</strong> zur Konzeption von Kriegstechniken verwendet werden können;<br />

- Materialien, Einrichtungen <strong>und</strong> Technologien, die zur Herstellung von schweren Vernichtungswaffen verwendet werden<br />

können, sowie Mittel für deren Beförderung;<br />

Stand: September 2013

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