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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Tonaufnahme- <strong>und</strong> Tonwiedergabegeräte:<br />

Bild- <strong>und</strong> Ton-Aufnahme- sowie Bild- <strong>und</strong> Ton-Wiedergabegeräte unterliegen der Genehmigung durch das<br />

Ges<strong>und</strong>heitsministerium (Ministry of Public Health) <strong>und</strong> das Kulturministerium (Ministry of Culture) der Republik Tadschikistan.<br />

Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate <strong>und</strong> Geräte:<br />

Für optische <strong>und</strong> fotografische Instrumente <strong>und</strong> Apparate sowie für kinematografische Produkte ist eine Genehmigung des<br />

Kulturministeriums (Ministry of Culture) der Republik Tadschikistan erforderlich.<br />

Musikinstrumente; Teile <strong>und</strong> Zubehör für diese Instrumente:<br />

Musikinstrumente <strong>und</strong> deren Teile <strong>und</strong> Zubehör unterliegen der Genehmigung durch das Kulturministerium (Ministry of Culture)<br />

der Republik Tadschikistan.<br />

Bargeld <strong>und</strong> andere Wertgegenstände:<br />

Bargeld <strong>und</strong> andere Wertgegenstände unterliegen der Genehmigung durch die Finanzbehörden der Republik Tadschikistan<br />

<strong>und</strong> durch die für die Außenwirtschaftsbeziehungen zuständigen Körperschaften.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer, französischer oder russischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in russischer Sprache oder in der Sprache des Bestimmungslandes;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 3 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise russischer Sprache oder in der Sprache des Bestimmungslandes.<br />

Rechnung(en):<br />

<strong>Post</strong>sendungen mit Waren benötigen eine Handelsrechnung.<br />

Ursprungszeugnis(se):<br />

Von ausländischen Behörden oder öffentlichen Organisationen (Handelskammern) aus dem Ausland ausgestellte Dokumente<br />

müssen von einem Konsul der Republik Tadschikistan gegengezeichnet werden.<br />

Sonstiges:<br />

Die Anschrift auf Paket <strong>und</strong> Paketkarte muss mit lateinischen Buchstaben geschrieben sein. Außerdem ist eine nähere<br />

Bezeichnung des Bestimmungsorts (z. B. Gebiet, Kreis usw.) erforderlich.<br />

Waren mit einem Wert unter 100 USD dürfen eingeführt werden, ohne dass dafür Zölle erhoben werden. Sperrige <strong>und</strong><br />

zerbrechliche Pakete dürfen über den gewöhnlichen <strong>Post</strong>weg versendet werden. Der maximale Versicherungswert für<br />

Briefpost beträgt 1000 Sonderziehungsrechte (SZR). Zollpflichtige Waren dürfen nicht in gewöhnlichen Briefen oder<br />

Einschreibbriefen versendet werden.<br />

Waren, die nicht in die Republik Tadschikistan eingeführt werden dürfen <strong>und</strong> die auf der Zollinhaltserklärung CN 23 falsch<br />

beschrieben oder gar nicht angegeben sind, werden eingezogen.<br />

Waren, die in die Republik Tadschikistan eingeführt werden dürfen, aber nicht in der Auflistung der Zollinhaltserklärung CN 23<br />

enthalten sind, sind zollpflichtig.<br />

Folgende Schritte sind möglich, wenn eingeführte <strong>Post</strong>sendungen verbotene Waren enthalten:<br />

- nur die verbotenen Güter werden eingezogen, der restliche Inhalt der Sendung wird dem Adressaten zugestellt,<br />

- die Sendung wird in das Herkunftsland zurückgesendet oder<br />

- die Sendung wird vollständig eingezogen.<br />

Der Transport von Artikeln, die nicht in die Republik Tadschikistan eingeführt werden dürfen, darf nicht über das Territorium<br />

dieses Landes erfolgen.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

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