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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Swasiland<br />

ISO-Ländercode: SZ<br />

Vorbemerkung:<br />

Bargeld <strong>und</strong> wertvolle Gegenstände sind in Einschreibbriefen nicht zugelassen.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Diamanten <strong>und</strong> Edelsteine; Gold in Pulverform oder in Klumpen; Feuerwaffen <strong>und</strong> Kriegsmunition; Munition <strong>und</strong> Zündhütchen für<br />

Feuerwaffen; Zeitungen, Schriften oder Bücher mit Anpreisungen oder Reklame für Mittel zur Heilung von Geschlechtskrankheiten;<br />

gefüllte Butangasfeuerzeuge <strong>und</strong> ihre Füllungen (nichtgefüllte Butangasfeuerzeuge sind jedoch zugelassen); anstößige oder<br />

obszöne Gegenstände <strong>und</strong> entsprechende Literatur; Zigaretten, deren Gewicht 2 kg pro Tausend übersteigt; falsches oder<br />

nachgemachtes Geld; in Gefängnissen hergestellte Gegenstände; bestimmte Pflanzen <strong>und</strong> Obstsorten; Honig; Gelee Royal.<br />

Scheine, Formulare <strong>und</strong> Karten, die schriftliche Antworten für Akrostichen, Ratespiele <strong>und</strong> sonstige ähnliche Spiele wie<br />

Fußballwetten aufweisen sowie schriftliche Mitteilungen, bei denen mittels Worten, Buchstaben oder Zahlen die Züge in einem<br />

Schachspiel (auf einem gedruckten oder sonstigen Dokument) angegeben werden, sind untersagt.<br />

Weder Papiergeld noch Schecks dürfen mit der <strong>Post</strong> in einem Paket für Druckerzeugnisse versandt, transportiert oder zugestellt<br />

werden. Der Ausdruck „Papiergeld“ umfasst Banknoten, Anweisungen, <strong>Post</strong>gutscheine, Marken, Wechsel, Eigenwechsel, Schecks,<br />

Gutschriftsanzeigen, die es dem Inhaber gestatten, Geld oder Waren entgegenzunehmen <strong>und</strong> alle Aufträge <strong>und</strong> Genehmigungen<br />

zur Zahlung von Geld. Letztere Gruppe schließt Geschenkgutscheine ein, die einen in Bargeld festgelegten Wert aufweisen,<br />

nämlich solche Gutscheine, die für das Produkt eines Inserenten entweder teilweise oder ganz gegen Bargeld eingetauscht <strong>und</strong><br />

anschließen von Inserenten beim Verkäufer zurückgekauft werden können. Ausnahmsweise dürfen Geschenkgutscheine, die<br />

künftigen Käufern eine Ermäßigung bieten <strong>und</strong> die zu keinem Zeitpunkt gegen Geld oder Waren eingetauscht werden dürfen, als<br />

Drucksachen befördert werden.<br />

Gestempelte oder ungestempelte <strong>Post</strong>wertzeichen oder Steuermarken (mit Ausnahme derjenigen, die auf eine <strong>Post</strong>karte, einen<br />

Briefumschlag oder eine an den Empfänger des Gegenstands adressierte Verpackung geklebt werden).<br />

Schreibwaren einschließlich Briefpapier, Umschlägen, Aufklebern, Rechnungen, Versicherungsformularen oder sonstigen<br />

Formularen, die vom Empfänger ausgefüllt werden müssen, Glückwunsch- oder Visitenkarten, wenn sie unbeschriftet an eine<br />

Person versandt werden, die sie später zu verwenden vermag. Schreibwaren umfassen unbeschriebene Dokumente von<br />

Versicherungsgesellschaften, Banken oder ähnlichen Institutionen, wenn sie als Massensendungen versandt werden,<br />

unbeschriebene Geschäftsbücher, nicht benutzte Bankbücher, Blocks mit kohlefreiem Papier, Heftchen mit unbeschrifteten,<br />

bedruckten Formularen, unbeschriebene Musikhefte mit Liniensystem; mehr als sechs Weihnachts-, Glückwunsch-, Geburtstags-,<br />

Visiten- <strong>und</strong> Anschriftenkarten oder <strong>Post</strong>karten; teilweise bedruckte, lose Formulare, auf denen andere Rubriken als die<br />

zugelassenen hinzugefügt werden dürfen.<br />

Löschpapier, Stoff, Metall; Asbest, Leder <strong>und</strong> sonstige ähnliche Stoffe gelten nicht als gewöhnlich für das Schreiben oder das<br />

Drucken benutzte Gegenstände <strong>und</strong> sind unzulässig; hingegen ist ein einziges glattes, ungefaltetes Löschblatt, das gedruckte<br />

Werbung ohne Bezug zum Löschpapier aufweist <strong>und</strong> das nicht als Muster versandt wird oder ein Blatt, welchem derartige Werbung<br />

beigefügt ist, die auf gewöhnliches Papier oder auf Pappe gedruckt ist, in offenem <strong>und</strong> geeignetem Umschlag zulässig.<br />

Hand- oder maschinengeschriebene Abschriften (einschließlich Kohlepapierdurchschriften), die mittels Pause auf einem beliebigen<br />

Maschinentyp oder mittels Heliografie hergestellt werden. Durchschriften, die mittels Tampons mit oder ohne bewegliche<br />

Schriftzeichen hergestellt werden.<br />

Schreibwaren mit Reproduktionen, wenn offenk<strong>und</strong>ig ist, dass der gedruckte Teil für den Gegenstand nicht wesentlich ist.<br />

(Entwickelte oder nicht entwickelte) Filme <strong>und</strong> Tonaufzeichnungen.<br />

Notizbücher <strong>und</strong> Kalender:<br />

a) Taschenkalender mit Bleistiften;<br />

b) Taschenkalender ohne Bleistifte, wenn jede Sendung mehr als einen aufweist;<br />

c) Bürokalender, wenn jede Sendung mehr als einen aufweist;<br />

d) Kalenderblöcke für das Büro mit einer Seite für jeden Tag <strong>und</strong> zur Nutzung in einer Halterung bestimmt;<br />

e) Notizbücher in Form von Heftchen abgesehen von den unter a) genannten Taschenkalendern, (spezialisierte oder<br />

nichtspezialisierte) Informationsbroschüren mit Kalendern <strong>und</strong> Platz für Notizen an jedem Tag, Platz für Zahlen im<br />

Zusammenhang mit Eilangelegenheiten, mit linierten Seiten für die Eintragung von Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben sowie von<br />

sonstigen Daten.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Opium, Morphium, Kokain <strong>und</strong> andere Rauschgifte; Sera, Impfstoffe <strong>und</strong> Kulturen von Mikroorganismen; Giftstoffe; Bienen,<br />

Blutegel, Seidenraupen; Schmarotzer <strong>und</strong> Schädlingsvertilger; Speck, Schinken, rohes Fleisch; lebende Pflanzen <strong>und</strong> Sämereien;<br />

Tabak; Reis; Käse; Liköre; Hieb-, Stich-, Schlagwaffen; Hefe.<br />

Stand: September 2013

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