Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post
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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />
Belarus<br />
(Weißrussland)<br />
ISO-Ländercode: BY<br />
Vorbemerkung:<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> zollpflichtiger Gegenstände in gewöhnlichen <strong>und</strong> eingeschriebenen Briefen ist nicht zugelassen.<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> von Bargeld oder sonstigen Wertgegenständen, wie Münzen, Banknoten, Schecks, Schmuck oder andere<br />
Wertgegenstände, ist nur in Wertsendungen erlaubt.<br />
Verbotene Gegenstände:<br />
Lebende Tiere je nach Art <strong>und</strong> Herkunft; alles Fleisch je nach Art <strong>und</strong> Herkunft; Fische <strong>und</strong> Krustentiere, Mollusken <strong>und</strong> sonstige<br />
wirbellose Wassertiere je nach Art <strong>und</strong> Herkunft; Milch <strong>und</strong> Molkereiprodukte je nach Art <strong>und</strong> Herkunft; Vogeleier; lebende Pflanzen,<br />
Blumenzwiebeln <strong>und</strong> Schnittblumen, die von Parasiten befallen sind, die als gefährlich für Nutzpflanzen gelten; essbare Gemüse<br />
<strong>und</strong> bestimmte Wurzeln <strong>und</strong> Knollen je nach Art <strong>und</strong> Herkunft; frische <strong>und</strong> getrocknete Früchte, die mit Parasiten befallen sind, die<br />
als gefährlich für Nutzpflanzen angesehen werden; Saatgut, Pflanzen <strong>und</strong> Gemüseprodukte, die mit Parasiten befallen sind, die als<br />
gefährlich für Nutzpflanzen angesehen werden; Opium <strong>und</strong> andere Substanzen mit betäubenden Inhaltsstoffen; tierische oder<br />
pflanzliche Fette <strong>und</strong> Öle <strong>und</strong> deren Spaltungsprodukte sowie bearbeitete Speisefette <strong>und</strong> Wachs tierischen oder pflanzlichen<br />
Ursprungs, wenn die Produkte nicht den vorgeschriebenen Bedingungen entsprechen; Erzeugnisse aus Fleisch, Fisch,<br />
Krustentieren, aus Mollusken oder sonstigen wirbellosen Tieren ja nach Art <strong>und</strong> Herkunft; Wein <strong>und</strong> alkoholische Flüssigkeiten;<br />
Rückstände <strong>und</strong> Abfälle der Nahrungsmittelindustrie sowie für Tiere zubereitete Nahrungsmittel je nach Art <strong>und</strong> Herkunft; Tabak <strong>und</strong><br />
industriegefertigte Tabakwaren; Erde <strong>und</strong> Steine; Produkte, die Spreng- <strong>und</strong> Giftstoffe enthalten; Edelmetalle <strong>und</strong> deren<br />
Verbindungen; pflanzliche Alkaloide, natürlich oder synthetisiert, <strong>und</strong> deren Salze sowie Einfach- <strong>und</strong> Komplexether; Medikamente<br />
<strong>und</strong> Vitaminpräparate, die Betäubungsmittel <strong>und</strong> psychotrope Substanzen enthalten; Schießpulver, zubereitete Sprengstoffe;<br />
Sicherheitszündschnüre; Sprengzündschnüre; Zündhütchen, Sprengkapseln; Zünder; elektrische Sprengzünder; Feuerwerkskörper,<br />
Signalraketen, Raketen zum Wetterschießen <strong>und</strong> dergleichen, Knallkörper <strong>und</strong> andere pyrotechnische Artikel; Zündhölzer; Cer-<br />
Eisen <strong>und</strong> andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form; Waren aus leicht entzündlichen Stoffen; flüssige Brennstoffe <strong>und</strong><br />
brennbare Flüssiggase, in Behältnissen in der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Anzündern verwendeten<br />
Art mit einem Fassungsvermögen von 300 cm³ oder weniger; Foto- <strong>und</strong> Kinofilme, nicht entwickelte Fotoplatten, Fotopapier;<br />
Quellen radioaktiver Strahlung; Nuklearmaterial, einschließlich Abfall; Produkte der Druckindustrie <strong>und</strong> zugehöriger Branchen mit<br />
Informationen, die den politischen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Interessen von Weißrussland, der Staatssicherheit <strong>und</strong> der Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong><br />
Moral der Bürger schaden können; metallisiertes Garn, das mit Goldfäden oder aus Goldfäden hergestellt wurde; Posamenten, die<br />
mit Goldfäden oder aus Goldfäden hergestellt wurden; Gewebe, das mit Goldfäden oder aus Goldfäden hergestellt wurde;<br />
entsprechende Produkte, die Quellen radioaktiver Strahlung oder nukleares Material enthalten, einschließlich Abfall; alle<br />
Chronometer mit Gehäuse <strong>und</strong> Armband aus Edelmetall; jegliche Waffen, Munition <strong>und</strong> deren Teile sowie Zubehör;<br />
Spezialeinrichtungen oder -geräte, die körperliche Schäden oder Lähmungen verursachen sollen; Schusswaffenimitationen mit<br />
Platzpatronen; Aerosoldosen mit Reizgas, Nervengas oder Giftgas.<br />
Tabak, Tabakersatzerzeugnisse; alkoholische Flüssigkeiten.<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> von tierischen Produkten, Fleisch, essbaren Innereien <strong>und</strong> die entsprechenden Zubereitungen, Geflügel <strong>und</strong><br />
Tiernahrung ist vorübergehend verboten (April 2001).<br />
Folgende Waren sind zur <strong>Einfuhr</strong> nach Belarus in <strong>Post</strong>sendungen verboten:<br />
- sämtliche Waffen <strong>und</strong> Munition sowie Teile davon oder solche, die in der Konstruktion zivilen Waffen oder Dienstwaffen<br />
ähneln;<br />
- explosive Waren oder Zündvorrichtungen;<br />
- Krankheitserreger oder potentielle Krankheitserreger;<br />
- leicht verderbliche Waren;<br />
- alkoholische Produkte, Äthylalkohol, Bier;<br />
- Tabakwaren <strong>und</strong> Rauchmixturen jeglicher Art;<br />
- kulturelle Gegenstände (gerichtet an <strong>und</strong> zur persönlichen Nutzung durch Privatpersonen);<br />
- Edelsteine <strong>und</strong> alle Arten von Naturdiamanten, ausgenommen für Schmuckwaren;<br />
- Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe <strong>und</strong> deren Vorstufen ebenso Pflanzen <strong>und</strong> Pilze, die Rauschgifte enthalten, psychotrope<br />
Substanzen <strong>und</strong> ihre Vorstufen aller Art <strong>und</strong> jeglicher Form einschließlich ihrer Früchte, Samen <strong>und</strong> Sporen;<br />
- Substanzen, die für die Ozonschicht schädlich sind;<br />
- gefährlicher Abfall;<br />
- andere Artikel, die entsprechend den UPU-Dokumenten nicht versandt werden dürfen.<br />
<strong>Post</strong>sendungen, die Schweinefleisch oder Produkte daraus enthalten <strong>und</strong> aus Gebieten stammen, die von der Afrikanischen<br />
Schweinepest betroffen sind, sind zur <strong>Einfuhr</strong> verboten <strong>und</strong> werden an den Versender zurückgesandt (Information der UPU vom<br />
Juni 2011).<br />
Zur <strong>Einfuhr</strong> sind ab Januar 2012 verboten:<br />
Stand: September 2013