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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Belarus<br />

(Weißrussland)<br />

ISO-Ländercode: BY<br />

Vorbemerkung:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> zollpflichtiger Gegenstände in gewöhnlichen <strong>und</strong> eingeschriebenen Briefen ist nicht zugelassen.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Bargeld oder sonstigen Wertgegenständen, wie Münzen, Banknoten, Schecks, Schmuck oder andere<br />

Wertgegenstände, ist nur in Wertsendungen erlaubt.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Lebende Tiere je nach Art <strong>und</strong> Herkunft; alles Fleisch je nach Art <strong>und</strong> Herkunft; Fische <strong>und</strong> Krustentiere, Mollusken <strong>und</strong> sonstige<br />

wirbellose Wassertiere je nach Art <strong>und</strong> Herkunft; Milch <strong>und</strong> Molkereiprodukte je nach Art <strong>und</strong> Herkunft; Vogeleier; lebende Pflanzen,<br />

Blumenzwiebeln <strong>und</strong> Schnittblumen, die von Parasiten befallen sind, die als gefährlich für Nutzpflanzen gelten; essbare Gemüse<br />

<strong>und</strong> bestimmte Wurzeln <strong>und</strong> Knollen je nach Art <strong>und</strong> Herkunft; frische <strong>und</strong> getrocknete Früchte, die mit Parasiten befallen sind, die<br />

als gefährlich für Nutzpflanzen angesehen werden; Saatgut, Pflanzen <strong>und</strong> Gemüseprodukte, die mit Parasiten befallen sind, die als<br />

gefährlich für Nutzpflanzen angesehen werden; Opium <strong>und</strong> andere Substanzen mit betäubenden Inhaltsstoffen; tierische oder<br />

pflanzliche Fette <strong>und</strong> Öle <strong>und</strong> deren Spaltungsprodukte sowie bearbeitete Speisefette <strong>und</strong> Wachs tierischen oder pflanzlichen<br />

Ursprungs, wenn die Produkte nicht den vorgeschriebenen Bedingungen entsprechen; Erzeugnisse aus Fleisch, Fisch,<br />

Krustentieren, aus Mollusken oder sonstigen wirbellosen Tieren ja nach Art <strong>und</strong> Herkunft; Wein <strong>und</strong> alkoholische Flüssigkeiten;<br />

Rückstände <strong>und</strong> Abfälle der Nahrungsmittelindustrie sowie für Tiere zubereitete Nahrungsmittel je nach Art <strong>und</strong> Herkunft; Tabak <strong>und</strong><br />

industriegefertigte Tabakwaren; Erde <strong>und</strong> Steine; Produkte, die Spreng- <strong>und</strong> Giftstoffe enthalten; Edelmetalle <strong>und</strong> deren<br />

Verbindungen; pflanzliche Alkaloide, natürlich oder synthetisiert, <strong>und</strong> deren Salze sowie Einfach- <strong>und</strong> Komplexether; Medikamente<br />

<strong>und</strong> Vitaminpräparate, die Betäubungsmittel <strong>und</strong> psychotrope Substanzen enthalten; Schießpulver, zubereitete Sprengstoffe;<br />

Sicherheitszündschnüre; Sprengzündschnüre; Zündhütchen, Sprengkapseln; Zünder; elektrische Sprengzünder; Feuerwerkskörper,<br />

Signalraketen, Raketen zum Wetterschießen <strong>und</strong> dergleichen, Knallkörper <strong>und</strong> andere pyrotechnische Artikel; Zündhölzer; Cer-<br />

Eisen <strong>und</strong> andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form; Waren aus leicht entzündlichen Stoffen; flüssige Brennstoffe <strong>und</strong><br />

brennbare Flüssiggase, in Behältnissen in der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Anzündern verwendeten<br />

Art mit einem Fassungsvermögen von 300 cm³ oder weniger; Foto- <strong>und</strong> Kinofilme, nicht entwickelte Fotoplatten, Fotopapier;<br />

Quellen radioaktiver Strahlung; Nuklearmaterial, einschließlich Abfall; Produkte der Druckindustrie <strong>und</strong> zugehöriger Branchen mit<br />

Informationen, die den politischen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Interessen von Weißrussland, der Staatssicherheit <strong>und</strong> der Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong><br />

Moral der Bürger schaden können; metallisiertes Garn, das mit Goldfäden oder aus Goldfäden hergestellt wurde; Posamenten, die<br />

mit Goldfäden oder aus Goldfäden hergestellt wurden; Gewebe, das mit Goldfäden oder aus Goldfäden hergestellt wurde;<br />

entsprechende Produkte, die Quellen radioaktiver Strahlung oder nukleares Material enthalten, einschließlich Abfall; alle<br />

Chronometer mit Gehäuse <strong>und</strong> Armband aus Edelmetall; jegliche Waffen, Munition <strong>und</strong> deren Teile sowie Zubehör;<br />

Spezialeinrichtungen oder -geräte, die körperliche Schäden oder Lähmungen verursachen sollen; Schusswaffenimitationen mit<br />

Platzpatronen; Aerosoldosen mit Reizgas, Nervengas oder Giftgas.<br />

Tabak, Tabakersatzerzeugnisse; alkoholische Flüssigkeiten.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von tierischen Produkten, Fleisch, essbaren Innereien <strong>und</strong> die entsprechenden Zubereitungen, Geflügel <strong>und</strong><br />

Tiernahrung ist vorübergehend verboten (April 2001).<br />

Folgende Waren sind zur <strong>Einfuhr</strong> nach Belarus in <strong>Post</strong>sendungen verboten:<br />

- sämtliche Waffen <strong>und</strong> Munition sowie Teile davon oder solche, die in der Konstruktion zivilen Waffen oder Dienstwaffen<br />

ähneln;<br />

- explosive Waren oder Zündvorrichtungen;<br />

- Krankheitserreger oder potentielle Krankheitserreger;<br />

- leicht verderbliche Waren;<br />

- alkoholische Produkte, Äthylalkohol, Bier;<br />

- Tabakwaren <strong>und</strong> Rauchmixturen jeglicher Art;<br />

- kulturelle Gegenstände (gerichtet an <strong>und</strong> zur persönlichen Nutzung durch Privatpersonen);<br />

- Edelsteine <strong>und</strong> alle Arten von Naturdiamanten, ausgenommen für Schmuckwaren;<br />

- Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe <strong>und</strong> deren Vorstufen ebenso Pflanzen <strong>und</strong> Pilze, die Rauschgifte enthalten, psychotrope<br />

Substanzen <strong>und</strong> ihre Vorstufen aller Art <strong>und</strong> jeglicher Form einschließlich ihrer Früchte, Samen <strong>und</strong> Sporen;<br />

- Substanzen, die für die Ozonschicht schädlich sind;<br />

- gefährlicher Abfall;<br />

- andere Artikel, die entsprechend den UPU-Dokumenten nicht versandt werden dürfen.<br />

<strong>Post</strong>sendungen, die Schweinefleisch oder Produkte daraus enthalten <strong>und</strong> aus Gebieten stammen, die von der Afrikanischen<br />

Schweinepest betroffen sind, sind zur <strong>Einfuhr</strong> verboten <strong>und</strong> werden an den Versender zurückgesandt (Information der UPU vom<br />

Juni 2011).<br />

Zur <strong>Einfuhr</strong> sind ab Januar 2012 verboten:<br />

Stand: September 2013

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