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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

St. Lucia<br />

ISO-Ländercode: LC<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Alle lebenden Tiere, sofern ihre Beförderung per <strong>Post</strong> gemäß den <strong>Post</strong>bestimmungen der jeweiligen Länder zulässig ist; alles<br />

Fleisch, alle Innereien; Bananenpflanzen, Kokosnusspflanzen; Whisky, Rum, Gin; betäubende Rauschgifte; weißen oder gelben<br />

Phosphor enthaltende Zündhölzer; von Monkok Latix in Südkorea hergestellte Kondome; anstößige oder obszöne Drucke, Bücher<br />

usw.; Briefmarkenfälschungen; Springmesser, Trennmesser <strong>und</strong> -klingen, Ratschenmesser <strong>und</strong> sonstige ähnliche Messer mit freien<br />

Klingen.<br />

Bedingt zur <strong>Einfuhr</strong> (oder im Durchgang) zugelassene Gegenstände:<br />

Seltene oder bedrohte Tierarten; Krustentiere <strong>und</strong> Weichtiere, mit oder ohne Schale (lebendig oder tot), tiefgekühlt, gefroren oder<br />

gesalzen; Eier in Schale; Naturhonig; seltene oder bedrohte Pflanzenarten sowie deren Früchte; Ölsamen <strong>und</strong> ölhaltige Früchte;<br />

verschiedene Samen <strong>und</strong> Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh <strong>und</strong> Futter; Schellack; Gummen, Harze <strong>und</strong><br />

andere Pflanzensäfte <strong>und</strong> Pflanzenauszüge; Flechtstoffe <strong>und</strong> andere Waren pflanzlichen Ursprungs; Tabak <strong>und</strong> verarbeitete<br />

Tabakersatzstoffe; Feuerwerke <strong>und</strong> Explosivstoffe; Felle, Häute <strong>und</strong> Leder seltener oder gefährdeter Arten sowie Waren daraus;<br />

Flechtwaren aus Stroh, Esparto oder aus anderem Flechtmaterial; Korb- <strong>und</strong> Flechtwaren; zugerichtete Federn <strong>und</strong> Daunen<br />

seltener oder gefährdeter Arten sowie Waren daraus; Kettensägen; R<strong>und</strong>funk- <strong>und</strong> Fernsehsender, einschließlich CB-Radios;<br />

linksgesteuerte Fahrzeuge; Waffen <strong>und</strong> Munition sowie Teile davon <strong>und</strong> Zubehör.<br />

Bedingungen für die Zulassung von Gegenständen, die eingeführt oder im Durchgang befördert werden:<br />

Tiere, Teile von Tieren, Waren tierischen Ursprungs:<br />

Die Importeure von Fleisch <strong>und</strong> Innereien werden aufgefordert, vor dem Versand aus dem Exportland das Original einer<br />

Ausfuhrges<strong>und</strong>heitsbescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass im Herkunftsland eine ausreichende Hygiene- <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitsprüfung vom Veterinäramt gefordert wird. Diese Bescheinigung ist zusammen mit einer vom Handelsministerium<br />

ausgestellten <strong>Einfuhr</strong>lizenz vorzulegen.<br />

- Waren im Durchgang sind von diesen Ges<strong>und</strong>heitsformalitäten befreit, es sei denn, sie stellen durch ihre Art oder ihre<br />

Verpackung eine mögliche Gefahr für die <strong>Post</strong>bediensteten dar oder verschmutzen oder beschädigen andere Pakete oder<br />

<strong>Post</strong>anlagen.<br />

- Fisch <strong>und</strong> Fischerzeugnisse. Vor der <strong>Einfuhr</strong> oder der Ausfuhr von mehr als 10 Pf<strong>und</strong> Fisch oder Fischerzeugnissen muss<br />

zuerst eine Lizenz vom Handelsministerium (Versorgungsabteilung) eingeholt werden. Für Mengen von höchstens 10 Pf<strong>und</strong><br />

(zum privaten Verzehr) ist die schriftliche Genehmigung des Fischereiamts einzuholen.<br />

- Lebende Bienen, Blutegel <strong>und</strong> Parasiten, die zur Bekämpfung unerwünschter Insekten eingesetzt werden, müssen in einem<br />

kleinen Behälter so verpackt werden, dass andere <strong>Post</strong>sendungen nicht beschädigt, die <strong>Post</strong>beschäftigten nicht verletzt <strong>und</strong><br />

<strong>Post</strong>beutel oder deren Inhalte nicht beschädigt werden können.<br />

- Bei seltenen oder bedrohten Tierarten sowie Waren daraus sind die CITES-Vorschriften zu beachten. Eine<br />

Ausfuhrgenehmigung des Herkunftslandes ist erforderlich.<br />

- Fische <strong>und</strong> Krebstiere, Weichtiere <strong>und</strong> sonstige wirbellose Wassertiere benötigen eine <strong>Einfuhr</strong>genehmigung.<br />

- Eier mit Schale benötigen eine <strong>Einfuhr</strong>genehmigung.<br />

- Für Felle, Häute, Pelzfelle, Federn <strong>und</strong> Daunen seltener oder gefährdeter Arten sowie Waren daraus sind die CITES-<br />

Vorschriften zu beachten.<br />

Pflanzen <strong>und</strong> pflanzliche Produkte:<br />

Die allgemeinen Bedingungen für die <strong>Einfuhr</strong> von Pflanzen <strong>und</strong> Pflanzenprodukten <strong>und</strong> deren Verpackung, welche für die<br />

Kulturpflanzen gefährliche Schädlinge beherbergen können, werden gemeinsam durch das Ministerium für Land- <strong>und</strong><br />

Forstwirtschaft festgelegt. Dabei wird eine Liste der Erzeugnisse ausgestellt, die solche Schädlinge möglicherweise übertragen.<br />

Diese Erzeugnisse müssen von einem Quarantänebeauftragten untersucht <strong>und</strong> von einem im Herkunftsland ausgestellten<br />

Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis begleitet werden.<br />

- Die <strong>Einfuhr</strong> zu gewerblichen Zwecken würde eine Pflanzeneinfuhrgenehmigung des Landwirtschaftsministeriums erfordern.<br />

- Sonderfälle.<br />

- Für die <strong>Einfuhr</strong> von seltenen oder gefährdeten Arten pflanzlichen Ursprungs sind die CITES-Vorschriften zu beachten.<br />

Tabakwaren <strong>und</strong> Tabakersatzerzeugnisse:<br />

Gemäß den Zollgesetzen dürfen Tabakerzeugnisse bis zu einem Höchstgewicht von 20 Pf<strong>und</strong> pro Importeur durch die<br />

Paketpost eingeführt werden.<br />

Betäubungsmittel:<br />

Opium, Morphin, Kokain oder andere Betäubungsmittel, sofern sie als Sendungen für medizinische oder wissenschaftliche<br />

Zwecke unter einer Lizenz des zuständigen leitenden Arztes versandt werden.<br />

Spielgerät - Spielzeug:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Spielgeräten erfordert eine <strong>Einfuhr</strong>lizenz des Handelsministeriums.<br />

Feuerwerke <strong>und</strong> Explosivstoffe:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> erfordert eine schriftliche polizeiliche Genehmigung.<br />

Stand: September 2013

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