Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post
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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />
St. Lucia<br />
ISO-Ländercode: LC<br />
Verbotene Gegenstände:<br />
Alle lebenden Tiere, sofern ihre Beförderung per <strong>Post</strong> gemäß den <strong>Post</strong>bestimmungen der jeweiligen Länder zulässig ist; alles<br />
Fleisch, alle Innereien; Bananenpflanzen, Kokosnusspflanzen; Whisky, Rum, Gin; betäubende Rauschgifte; weißen oder gelben<br />
Phosphor enthaltende Zündhölzer; von Monkok Latix in Südkorea hergestellte Kondome; anstößige oder obszöne Drucke, Bücher<br />
usw.; Briefmarkenfälschungen; Springmesser, Trennmesser <strong>und</strong> -klingen, Ratschenmesser <strong>und</strong> sonstige ähnliche Messer mit freien<br />
Klingen.<br />
Bedingt zur <strong>Einfuhr</strong> (oder im Durchgang) zugelassene Gegenstände:<br />
Seltene oder bedrohte Tierarten; Krustentiere <strong>und</strong> Weichtiere, mit oder ohne Schale (lebendig oder tot), tiefgekühlt, gefroren oder<br />
gesalzen; Eier in Schale; Naturhonig; seltene oder bedrohte Pflanzenarten sowie deren Früchte; Ölsamen <strong>und</strong> ölhaltige Früchte;<br />
verschiedene Samen <strong>und</strong> Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh <strong>und</strong> Futter; Schellack; Gummen, Harze <strong>und</strong><br />
andere Pflanzensäfte <strong>und</strong> Pflanzenauszüge; Flechtstoffe <strong>und</strong> andere Waren pflanzlichen Ursprungs; Tabak <strong>und</strong> verarbeitete<br />
Tabakersatzstoffe; Feuerwerke <strong>und</strong> Explosivstoffe; Felle, Häute <strong>und</strong> Leder seltener oder gefährdeter Arten sowie Waren daraus;<br />
Flechtwaren aus Stroh, Esparto oder aus anderem Flechtmaterial; Korb- <strong>und</strong> Flechtwaren; zugerichtete Federn <strong>und</strong> Daunen<br />
seltener oder gefährdeter Arten sowie Waren daraus; Kettensägen; R<strong>und</strong>funk- <strong>und</strong> Fernsehsender, einschließlich CB-Radios;<br />
linksgesteuerte Fahrzeuge; Waffen <strong>und</strong> Munition sowie Teile davon <strong>und</strong> Zubehör.<br />
Bedingungen für die Zulassung von Gegenständen, die eingeführt oder im Durchgang befördert werden:<br />
Tiere, Teile von Tieren, Waren tierischen Ursprungs:<br />
Die Importeure von Fleisch <strong>und</strong> Innereien werden aufgefordert, vor dem Versand aus dem Exportland das Original einer<br />
Ausfuhrges<strong>und</strong>heitsbescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass im Herkunftsland eine ausreichende Hygiene- <strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heitsprüfung vom Veterinäramt gefordert wird. Diese Bescheinigung ist zusammen mit einer vom Handelsministerium<br />
ausgestellten <strong>Einfuhr</strong>lizenz vorzulegen.<br />
- Waren im Durchgang sind von diesen Ges<strong>und</strong>heitsformalitäten befreit, es sei denn, sie stellen durch ihre Art oder ihre<br />
Verpackung eine mögliche Gefahr für die <strong>Post</strong>bediensteten dar oder verschmutzen oder beschädigen andere Pakete oder<br />
<strong>Post</strong>anlagen.<br />
- Fisch <strong>und</strong> Fischerzeugnisse. Vor der <strong>Einfuhr</strong> oder der Ausfuhr von mehr als 10 Pf<strong>und</strong> Fisch oder Fischerzeugnissen muss<br />
zuerst eine Lizenz vom Handelsministerium (Versorgungsabteilung) eingeholt werden. Für Mengen von höchstens 10 Pf<strong>und</strong><br />
(zum privaten Verzehr) ist die schriftliche Genehmigung des Fischereiamts einzuholen.<br />
- Lebende Bienen, Blutegel <strong>und</strong> Parasiten, die zur Bekämpfung unerwünschter Insekten eingesetzt werden, müssen in einem<br />
kleinen Behälter so verpackt werden, dass andere <strong>Post</strong>sendungen nicht beschädigt, die <strong>Post</strong>beschäftigten nicht verletzt <strong>und</strong><br />
<strong>Post</strong>beutel oder deren Inhalte nicht beschädigt werden können.<br />
- Bei seltenen oder bedrohten Tierarten sowie Waren daraus sind die CITES-Vorschriften zu beachten. Eine<br />
Ausfuhrgenehmigung des Herkunftslandes ist erforderlich.<br />
- Fische <strong>und</strong> Krebstiere, Weichtiere <strong>und</strong> sonstige wirbellose Wassertiere benötigen eine <strong>Einfuhr</strong>genehmigung.<br />
- Eier mit Schale benötigen eine <strong>Einfuhr</strong>genehmigung.<br />
- Für Felle, Häute, Pelzfelle, Federn <strong>und</strong> Daunen seltener oder gefährdeter Arten sowie Waren daraus sind die CITES-<br />
Vorschriften zu beachten.<br />
Pflanzen <strong>und</strong> pflanzliche Produkte:<br />
Die allgemeinen Bedingungen für die <strong>Einfuhr</strong> von Pflanzen <strong>und</strong> Pflanzenprodukten <strong>und</strong> deren Verpackung, welche für die<br />
Kulturpflanzen gefährliche Schädlinge beherbergen können, werden gemeinsam durch das Ministerium für Land- <strong>und</strong><br />
Forstwirtschaft festgelegt. Dabei wird eine Liste der Erzeugnisse ausgestellt, die solche Schädlinge möglicherweise übertragen.<br />
Diese Erzeugnisse müssen von einem Quarantänebeauftragten untersucht <strong>und</strong> von einem im Herkunftsland ausgestellten<br />
Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis begleitet werden.<br />
- Die <strong>Einfuhr</strong> zu gewerblichen Zwecken würde eine Pflanzeneinfuhrgenehmigung des Landwirtschaftsministeriums erfordern.<br />
- Sonderfälle.<br />
- Für die <strong>Einfuhr</strong> von seltenen oder gefährdeten Arten pflanzlichen Ursprungs sind die CITES-Vorschriften zu beachten.<br />
Tabakwaren <strong>und</strong> Tabakersatzerzeugnisse:<br />
Gemäß den Zollgesetzen dürfen Tabakerzeugnisse bis zu einem Höchstgewicht von 20 Pf<strong>und</strong> pro Importeur durch die<br />
Paketpost eingeführt werden.<br />
Betäubungsmittel:<br />
Opium, Morphin, Kokain oder andere Betäubungsmittel, sofern sie als Sendungen für medizinische oder wissenschaftliche<br />
Zwecke unter einer Lizenz des zuständigen leitenden Arztes versandt werden.<br />
Spielgerät - Spielzeug:<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> von Spielgeräten erfordert eine <strong>Einfuhr</strong>lizenz des Handelsministeriums.<br />
Feuerwerke <strong>und</strong> Explosivstoffe:<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> erfordert eine schriftliche polizeiliche Genehmigung.<br />
Stand: September 2013