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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Spanien<br />

ISO-Ländercode: ES<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Alle Gegenstände, die sichtbare Angaben, Abbildungen usw. tragen, die die Moral verletzen oder ordnungswidrig sind; Nachdrucke<br />

der vom Marineministerium herausgegebenen Seekarten; in spanischer Sprache gedruckte Bücher, Karten <strong>und</strong><br />

Autorenverzeichnisse, soweit das Gesetz über geistiges Eigentum Beschränkungen vorsieht; Lose zu ausländischen Lotterien oder<br />

Verlosungen; Spielkarten, auch solche zum Mah-Jong-Spiel; Rosenkränze, Reliquiare <strong>und</strong> andere Devotionalien aus<br />

Wallfahrtsorten; maurisches Kupfergeld; Rauschgifte <strong>und</strong> Betäubungsmittel; pharmazeutische Erzeugnisse, deren<br />

Zusammensetzung unbekannt bzw. nicht angegeben ist sowie solche, die nicht den spanischen Ges<strong>und</strong>heitsgesetzen unterliegen;<br />

für Pflanzen schädliche lebende Insekten einschl. deren Eier, Larven, Puppen usw. sowie Bakterien- <strong>und</strong> Pilzkulturen; bestimmte<br />

Pflanzen; Erde <strong>und</strong> Kompost, auch wenn sie zusammen mit lebenden Pflanzen versandt werden; Baumwollsamen, sofern er nicht<br />

vom „lnstituto de Formento de la próduccion de Fibras Textiles Españolas“ eingeführt wird; Tabak (<strong>Einfuhr</strong> nach den Kanarischen<br />

Inseln sowie nach Ceuta <strong>und</strong> Melilla gegen Zahlung der <strong>Einfuhr</strong>abgaben zugelassen); Kriegsmunition.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Waffen jeglicher Art, auch deren Imitationen, ist auf dem <strong>Post</strong>weg verboten.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Schweinefleisch <strong>und</strong> -fett aus Deutschland; lebende Pflanzen <strong>und</strong> Pflanzenteile, soweit ihre <strong>Einfuhr</strong> nicht verboten ist; Stoffe, die<br />

unter das staatliche Erdölmonopol fallen; nicht einfuhrverbotene Waffen.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Juwelen <strong>und</strong> kostbaren Gegenständen ist nur aufgr<strong>und</strong> einer <strong>Einfuhr</strong>bewilligung der vom Handelsministerium<br />

ermächtigten Dienststellen möglich.<br />

Sera, Impfstoffe, Desinfektionsmittel, Ersatz von Muttermilch <strong>und</strong> andere pharmazeutische Präparate müssen auf den Flaschen,<br />

Schachteln oder Verpackungen mit einem unterschiedlichen Ges<strong>und</strong>heitsstempel versehen sein, der von den Ges<strong>und</strong>heitsbehörden<br />

auf Anforderung des Herstellers oder des spanischen Apothekers, der die Garantie für das Erzeugnis übernimmt, geliefert <strong>und</strong> in<br />

den herstellenden Laboratorien angebracht wird.<br />

Chemische Produkte, Textilwaren <strong>und</strong> EKS-Produkte benötigen eine <strong>Einfuhr</strong>genehmigung (Begründung: einschränkende<br />

Kontingente).<br />

CITES-gelistete Produkte erfordern ein CITES-Zertifikat.<br />

Für die Ozonschicht gefährdende Produkte ist eine <strong>Einfuhr</strong>genehmigung für diejenigen erforderlich, die nicht verboten sind.<br />

Sonstiges:<br />

Getragene Kleidungsstücke, Bettwäsche <strong>und</strong> Decken müssen von einem Desinfektionszeugnis begleitet sein, wenn sie aus<br />

Ländern eingeführt werden, in denen Infektionskrankheiten herrschen, die einer Quarantäne unterworfen sind.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

Entfällt.<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung(en):<br />

Für bestimmte Waren erforderlich.<br />

Für Sendungen an Empfänger in<br />

Ceuta (<strong>Post</strong>leitzahlen 51…) <strong>und</strong> Melilla (<strong>Post</strong>leitzahlen 53…)<br />

sowie auf den<br />

Kanarischen Inseln (<strong>Post</strong>leitzahlen 35… <strong>und</strong> 38…):<br />

a) Pakete:<br />

1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer, französischer oder spanischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in englischer, französischer oder spanischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer, französischer oder spanischer Sprache.<br />

Handelsrechnung(en):<br />

Für Handelswaren erforderlich mit Angabe der Steuernummer des Absenders <strong>und</strong> des Empfängers.<br />

Stand: September 2013

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