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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Somalia<br />

ISO-Ländercode: SO<br />

Vorbemerkung:<br />

Wegen der detaillierten <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> wird empfohlen, sich vor Absendung der Ware über die Zulässigkeit des<br />

Versandes zu vergewissern. Auskunft erteilt: The Ministry of Industry and Commerce, Mogadiscio.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Lose <strong>und</strong> Reklamesendungen zu Lotterien; Spirituosen jeder Art zu Handelszwecken; Getränke, die mit Spirituosen gemischt sind;<br />

destillierte Getränke, die anerkannt ges<strong>und</strong>heitsschädliche Essenzen (ätherische Öle) oder chemische Erzeugnisse enthalten;<br />

kondensierte Vollmilch mit einem Fettgehalt von weniger als 8 Gewichts-% <strong>und</strong> einem Gehalt an sonstigen festen Stoffen von<br />

weniger als 20 Gewichts-%; entrahmte Kondensmilch (ungesüßt) mit einem Gehalt an festen Stoffen von weniger als 25%;<br />

abtreibende Mittel <strong>und</strong> Mittel, die den Geschlechtstrieb erhöhen; bestimmte Pflanzen <strong>und</strong> Pflanzenteile sowie daraus hergestellte<br />

Stoffe oder Alkaloide; jedes Material zur Herstellung von Sprengstoffen außer Blei, Schwefel <strong>und</strong> Salpeter; Munition für<br />

Handfeuerwaffen; Streichhölzer; gefüllte Butangasfeuerzeuge <strong>und</strong> deren Nachfüllpatronen.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Platin, Gold, Silber, Edelsteine, Gold- <strong>und</strong> Silbermünzen, Banknoten, Papiergeld <strong>und</strong> Inhaberwertpapiere; Rauschgifte <strong>und</strong><br />

Betäubungsmittel, alle anerkannt gefährlichen Drogen <strong>und</strong> Giftstoffe; zur Injektion bestimmte Medikamente; Hochzeitskuchen; zum<br />

Verkauf bestimmte, benutzte Kleidungsstücke, Decken, Bettzeug usw.; Häute von Kamelen, Rindern, Schafen <strong>und</strong> Ziegen;<br />

Metalldrähte; R<strong>und</strong>funksender, Fernsprechapparate <strong>und</strong> Teile davon; Waffen <strong>und</strong> Waffenteile.<br />

Zigaretten dürfen nur in Schachteln versandt werden, die einen amtlichen Stempelabdruck der Regierung von Somalia tragen.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in arabischer oder englischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in arabischer oder englischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in arabischer oder englischer Sprache.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

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