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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Slowakei<br />

ISO-Ländercode: SK<br />

Vorbemerkung:<br />

Wegen der umfangreichen <strong>und</strong> äußerst detaillierten <strong>Einfuhr</strong>vorschriften wird empfohlen, sich vor der Absendung der Ware über die<br />

Zulässigkeit des Versandes zu informieren.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Münzen, Banknoten, <strong>Post</strong>wertzeichen, Schecks, Devisen oder Gegenständen aus Edelmetall ist in gewöhnlichen<br />

oder eingeschriebenen Sendungen nicht erlaubt.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Angebaute Weinreben; Weinrebenstecklinge <strong>und</strong> Wurzeln; Weinrebensetzlinge; Setzlinge von Himbeersträuchern <strong>und</strong><br />

Pfirsichbäumen aus Amerika; lebende Keimlinge von Kastanienbäumen außer Samen <strong>und</strong> Wirtspflanzen von Rosengewächsen;<br />

Waldbäume, Stecklinge, Wurzeln <strong>und</strong> junge Setzlinge; Stecklinge, Wurzeln <strong>und</strong> junge Setzlinge von Eichen außer Eicheln; junge<br />

Pappelsetzlinge; junge Hopfensetzlinge; junge Tabakpflanzensetzlinge; Zichoriewurzeln (Cichorium intybus sativum); rohes Fleisch;<br />

Produkte, die Schadstoffe für die Ozonschicht der Erde enthalten; Medikamente, die Betäubungsmittel <strong>und</strong> psychotrope Stoffe<br />

enthalten <strong>und</strong> für den persönlichen Bedarf bestimmt sind; aus Gummi hergestellte Altkleider <strong>und</strong> deren gebrauchtes Zubehör;<br />

Pflanzenfasern psychotroper Stoffe für die Herstellung von Betäubungs- <strong>und</strong> psychotropen Stoffen.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Waren zu nicht kommerziellen (privaten) Zwecken u.a. sind folgende Bestimmungen zu beachten:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Tieren, tierischen Lebensmitteln <strong>und</strong> Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs auf dem <strong>Post</strong>weg zu<br />

nichtkommerziellen Zwecken verlangt der Zoll eine ordnungsgemäße Veterinärbescheinigung.<br />

Bei der <strong>Einfuhr</strong> von lebenden Pflanzen <strong>und</strong> Produkten der Blumenzucht wird empfohlen, beim Landwirtschaftsministerium<br />

(Ministerstvo pôdohospodárstva) zu prüfen, ob es erforderlich ist, dem Zoll für eine bestimmte Sorte eingeführter Waren ein<br />

Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis vorzulegen.<br />

Bei der <strong>Einfuhr</strong> von Gemüse, Pflanzen, Wurzeln <strong>und</strong> Knollen als Lebensmittel, genießbaren Früchten, Schalen von Zitrusfrüchten<br />

oder Melonen wird ein Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis benötigt.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Betäubungsmitteln <strong>und</strong> psychotropen Stoffen ist nur mit Genehmigung des Ges<strong>und</strong>heitsministeriums (Ministerstvo<br />

zdravotnictva) zulässig.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Zucker <strong>und</strong> Süßigkeiten für den Bedarf des Importeurs ist in kleinen Verpackungen zulässig.<br />

Für Nahrungsmittel, die für Tiere bestimmt sind, verlangt der Zoll ein Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis oder eine tierärztliche<br />

Bescheinigung. Verpackte, verbrauchsfertige Produkte dürfen ohne Bescheinigung eingeführt werden.<br />

Für Seidenraupenkokons, die zum abhaspeln geeignet sind, ist eine tierärztliche Bescheinigung erforderlich.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Speisesalz ist nur in der Originalverpackung des Herstellers zulässig.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Medikamenten für den persönlichen Bedarf ist nur zulässig, wenn sie keine Betäubungsmittel <strong>und</strong> keine<br />

psychotropen Stoffe enthalten.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Brillen, Linsen, Kontaktlinsen, Brillengestellen, Fotoapparaten, Filmen, Glühbirnen <strong>und</strong> Waagen werden<br />

besondere Bescheinigungen benötigt.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Waffen <strong>und</strong> Munition muss der Importeur beim Zoll einen Waffenschein vorlegen, den die die Slowakei im<br />

Ausfuhrland vertretende Stelle oder eine entsprechende Polizeieinheit des <strong>Einfuhr</strong>landes ausgestellt hat. Die <strong>Einfuhr</strong> historischer<br />

Waffen ist unbeschränkt. Die <strong>Einfuhr</strong> von Munition seitens Sammlern ist gestattet, jedoch nur in einer kleinen Packung.<br />

Für alle Waren, Produkte <strong>und</strong> kombinierten Produkte, die im CITES-Übereinkommen (Übereinkommen über den internationalen<br />

Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere <strong>und</strong> Pflanzen / Washingtoner Artenschutzübereinkommen) aufgeführt sind sowie<br />

für Produkte, die Fasern, Haare oder Tierhaare enthalten, die ebenfalls im CITES-Übereinkommen aufgeführt sind, wird eine<br />

CITES-Genehmigung benötigt.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Waren zu kommerziellen Zwecken werden vielfach Ges<strong>und</strong>heitszeugnisse, Bescheinigungen von staatlichen<br />

Prüfstellen, Genehmigungen von Ministerien, CITES-Genehmigungen usw. benötigt. Es empfiehlt sich daher, vor dem Versand<br />

entsprechende Auskünfte von den zuständigen Stellen einzuholen. Detaillierte Informationen können die K<strong>und</strong>en bei den<br />

Handelsabteilungen der slowakischen Botschaften im Ausland oder bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern der Slowakei (mit<br />

Hauptsitz in Bratislava) oder bei der Regionalstelle der Kammer einholen, deren Anschriften nachstehend aufgeführt sind:<br />

Stand: September 2013

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