23.01.2014 Aufrufe

Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Bangladesch<br />

ISO-Ländercode: BD<br />

Vorbemerkung:<br />

Wegen der umfangreichen <strong>und</strong> detaillierten <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> wird empfohlen, sich vor Absendung der Ware über die<br />

Zulässigkeit des Versandes zu vergewissern.<br />

Der Versand zollpflichtiger Gegenstände in Wertsendungen ist nicht zugelassen.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Rauschgifte oder Betäubungsmittel sowie Pflanzen oder Pflanzenteile, aus denen solche Mittel hergestellt werden können;<br />

Baumwolle; Seide oder andere Gewebe mit Nachbildungen von Banknoten usw.; Edelmetalle, Diamanten, Platin, verarbeitetes Gold<br />

oder Silber; Edelsteine oder andere Wertgegenstände; Banknoten, Münzen; Wertpapiere jeglicher Art, die an den Überbringer<br />

zahlbar sind; Metallstücke, die Münzen gleichen; rosa gefärbtes Chinin; Funkgeräte oder Teile davon; unzüchtige Schriften <strong>und</strong><br />

Gegenstände oder Darstellungen; Krankheitserreger; fingierte Wertzeichen; bestimmte Pflanzen oder Pflanzenteile sowie deren<br />

Samen; Zigaretten; Saccharin; Vogelfedern; Waren mit falschen Warenzeichen oder falscher Handelsbezeichnung.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Waffen, Munition, Kriegsmaterial, explosive Gegenstände sowie Pflanzen <strong>und</strong> Pflanzenteile dürfen nur mit besonderer<br />

Genehmigung eingeführt werden.<br />

Sonstiges:<br />

Sendungen, die verbotene Gegenstände enthalten, werden beschlagnahmt.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 in englischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.<br />

Rechnung(en):<br />

Nicht erforderlich.<br />

Ursprungszeugnis(se):<br />

Nicht erforderlich.<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung(en):<br />

Für bestimmte Waren erforderlich.<br />

Für bestimmte Waren in Geschenksendungen, deren Wert 300 Rupien jährlich <strong>und</strong> bei unentgeltlichen Mustern von Waren 250<br />

Rupien jährlich nicht übersteigt, ist eine <strong>Einfuhr</strong>bewilligung nicht erforderlich.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!