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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Sierra Leone<br />

ISO-Ländercode: SL<br />

Vorbemerkung:<br />

Wegen der detaillierten <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> wird empfohlen, sich vor Absendung der Ware über die Zulässigkeit des<br />

Versandes zu vergewissern. Auskunft erteilt: The Controller of Imports, Customs House, Freetown.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Aufrührerische, verleumderische, anstößige <strong>und</strong> demoralisierende Bücher, Zeitungen oder andere Druckschriften; <strong>Post</strong>sendungen<br />

mit marktschreierischem Charakter, die die Öffentlichkeit täuschen sollen oder können, sowie Anfragen oder Antworten, die<br />

derartige Anpreisungen betreffen; zum Verkauf oder Verleih bestimmte Nachahmungen von Werken, die die Urheberrechtsgesetze<br />

verletzen; westafrikanisches Papiergeld; wertloses oder gefälschtes Geld sowie Münzen jeder Art, deren Gewicht <strong>und</strong> Feingehalt<br />

nicht den legalen Vorschriften entspricht; Gegenstände, die Geldscheinen oder Münzen von legalem Kurswert in Sierra Leone<br />

gleichen; Gegenstände, die farbige Nachbildungen der vorgenannten Geldscheine <strong>und</strong> Münzen tragen mit Ausnahme von<br />

Illustrationen in Schulbüchern; Spirituosen zu Handelszwecken, nicht gebrannte oder anders behandelte methylhaltige Spirituosen;<br />

Alkohole mit einem Alkoholgehalt von über 65 Volumen-% außer denaturierten, medizinischen <strong>und</strong> parfümierten Alkoholen für<br />

Krankenhäuser oder für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke; Retorten zur Destillation von Alkoholen; lebende Tiere außer<br />

Bienen, Blutegeln <strong>und</strong> Seidenraupen; Speziallampen zu Jagdzwecken; Streichhölzer; explodierbare, entzündbare oder gefährliche<br />

Stoffe.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Münzen, Edelmetallbarren (Gold, Platin oder Silber), Edelsteine, Juwelen <strong>und</strong> andere kostbare Gegenstände sowie Banknoten,<br />

Papiergeld <strong>und</strong> börsenfähige Inhaberwertpapiere; Schmarotzer <strong>und</strong> Vertilger schädlicher Insekten; bestimmte Pflanzen <strong>und</strong><br />

Sämereien; bestimmte Medikamente (Sulfonamide, Antibiotika usw.); schädliche Gase; Rohdiamanten; Waffen <strong>und</strong> Munition,<br />

Uniformteile bzw. uniformähnliche Gegenstände.<br />

Gestempelte oder ungestempelte <strong>Post</strong>wertzeichen sind nur in Einschreibsendungen zulässig.<br />

Flüssigkeiten, Glas, Porzellan, ölige <strong>und</strong> fette Stoffe sowie zerbrechliche <strong>und</strong> leicht verderbliche Gegenstände müssen sorgfältig<br />

<strong>und</strong> angemessen verpackt sein.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 in englischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.<br />

Rechnung(en):<br />

Für Handelswaren erforderlich mit Angabe der Warenmenge, des Einkaufspreises <strong>und</strong> einer Warenbeschreibung.<br />

Ursprungszeugnis(se):<br />

Für Spirituosen (Brandy, Rum <strong>und</strong> Whisky) wird eine Bescheinigung über Alter <strong>und</strong> Herkunft verlangt.<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung(en):<br />

Sind, soweit erforderlich, vom Importeur (Empfänger) zu beschaffen.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

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