Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post
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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />
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Anstößige Literatur:<br />
Dazu gehören anstößige oder obszöne Drucke, Bücher, Karten, Lithographien oder andere Stiche <strong>und</strong> sonstige anstößige oder<br />
obszöne Gegenstände.<br />
Angriffswaffen:<br />
Tränengas, Schockpistolen, Keulen, Totschläger, Peitschen, Bögen <strong>und</strong> Pfeile, Schlagringe, Macheten, Dolche, Messer mit<br />
zweischneidiger Klinge, Bajonette/Schwerter <strong>und</strong> sonstige tödliche Waffen.<br />
Feuerwerkskörper:<br />
Pyrotechnische Produkte, luftentzündliche Legierungen.<br />
Sprengstoffe:<br />
Umfasst Stoffe für die Herstellung von Explosivstoffen <strong>und</strong> entzündbare Erzeugnissen.<br />
das Ges<strong>und</strong>heitsministerium:<br />
Industriealkohol<br />
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Gefährliche Drogen:<br />
Alle natürlichen oder erzeugten Drogen.<br />
Chemische Stoffe:<br />
Quecksilberoxid, Quecksilberchlorid (Kalomel), andere anorganische Quecksilberverbindungen, Quecksilberalkylverbindungen,<br />
Alkoxyalkyl- <strong>und</strong> Arylquecksilberverbindungen, Aldrin, Chlordan, Dieldrin, DDT, Endrin, HCH mit weniger als 99 % Gamma-<br />
Isomer, Heptachlor, Hexachlorbenzol, Camphechlor (Toxaphen), polychloriniertes Biphenyl (PCB), außer monochloriniertem<br />
<strong>und</strong> dichloriniertem Biphenyl, Polychloriniertes Terphenyl (PCT), Erzeugnisse mit einem gewichtsbezogenen PCB- <strong>und</strong> PCT-<br />
Gehalt von über 0,01 %, Tris 2,3-dibromopropyl)-Phosphat, Tris-aziridinyl-phosphinoxid, Polybromiertes Biphenyl (PBB),<br />
Krocydolith, Nitrofen, 1,2 Dibromoethan, 1,2 Dichloroethan.<br />
Radioaktive Stoffe <strong>und</strong> Apparate:<br />
Apparate, Geräte <strong>und</strong> Instrumente, die radioaktive Teile oder Teile mit radioaktivem Material enthalten.<br />
Röntgengeräte oder sonstige Geräte, die Radioisotope abgeben können, Leuchtdruck- <strong>und</strong> -anstrichfarben, radioaktiver Abfall,<br />
jegliches radioaktives Material, jeglicher Stoff oder Gegenstand, der kontaminiert ist bzw. Radioaktivität ausgesetzt war durch<br />
(i) Absorption, Zufügung oder Anhaftung von radioaktiven Stoffen oder radioaktivem Abfall, <strong>und</strong><br />
(ii) Neutronenemission oder ionisierende Strahlung, so dass sie radioaktiv werden oder radioaktive Eigenschaften aufweisen.<br />
Die Bearbeitung, Beförderung, Verpackung, Sicherung, Lagerung oder Beseitigung dieser Güter hat entsprechend den<br />
spezifischen Bedingungen <strong>und</strong> Beschränkungen zu erfolgen, die die Aufsichtsbehörde (Comptroller) in Absprache mit der<br />
Ges<strong>und</strong>heitsbehörde (Medical Officer of Health) <strong>und</strong> der Polizei (Commissioner of Police) auferlegt hat.<br />
das Umweltschutzministerium:<br />
Insektizide, Rodentizide, Fungizide usw.<br />
das Ministerium für Landwirtschaft <strong>und</strong> Fischerei:<br />
Pflanzen <strong>und</strong> pflanzliche Produkte:<br />
Umfasst Früchte, Gemüse, Knollen, Zwiebeln, Wurzelstöcke, Schnittblumen, Zweige mit Blättern, gefällte Bäume <strong>und</strong> Nutzholz,<br />
Pflanzengeflechte, Setzlinge, Samen usw., deren <strong>Einfuhr</strong> verboten ist, sofern dafür keine vor der <strong>Einfuhr</strong> erteilte Genehmigung<br />
<strong>und</strong> ein Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis des Herkunftslands vorliegt.<br />
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Erde:<br />
Erde, Kompost oder andere unsterile Materialien, die mit Pflanzen oder pflanzlichen Produkten verwendet werden.<br />
Schädlinge <strong>und</strong> Krankheiten:<br />
Pflanzen oder pflanzliche Produkte, die mit Pflanzenschädlingen oder -krankheiten infiziert sind.<br />
Unkraut:<br />
Pflanzen, die potenziell ein ernst zu nehmendes Unkraut werden können, sind nicht zugelassen.<br />
Organismen:<br />
Insekten, Mikroorganismen usw. dürfen nur eingeführt werden, wenn dafür eine besondere Genehmigung <strong>und</strong> Bescheinigung<br />
vorgelegt wird.<br />
Sonstiges:<br />
Auf folgende Güter <strong>und</strong> Dienstleistungen wird eine Gewerbesteuer erhoben:<br />
a) bestimmte Güter, die nach den Seychellen eingeführt oder auf den Seychellen hergestellt werden;<br />
b) bestimmte Dienstleistungen.<br />
Der Minister kann per Verordnung bestimmte Güter <strong>und</strong> Dienstleistungen von der Steuer befreien.<br />
Gewerbesteuern auf Güter, die nach den Seychellen eingeführt werden, werden bezogen auf den CIF-Wert berechnet.<br />
Gewerbesteuern auf Güter, die auf den Seychellen hergestellt wurden, werden entsprechend den Vorschriften berechnet.<br />
Gewerbesteuern auf Dienstleistungen werden entsprechend den Vorschriften berechnet.<br />
Es ist Personen nicht gestattet, genehmigungspflichtige Güter ohne eine vom Minister ausgestellte Genehmigung einzuführen.<br />
Anträge auf eine solche Genehmigung sind mit einem vom Minister ausgegebenen Formular unter Beifügung aller vom<br />
Minister verlangten Informationen <strong>und</strong> Unterlagen zu stellen.<br />
Bevor der Minister über den Antrag entscheidet, kann er vom Antragsteller weitere Informationen <strong>und</strong> Unterlagen, die er angibt,<br />
Stand: September 2013