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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Serbien<br />

ISO-Ländercode: RS<br />

Vorbemerkung:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Münzen, Banknoten, Geldscheinen oder Inhaberpapieren jeglicher Art, Reiseschecks, Platin, Gold oder Silber in<br />

verarbeiteter oder nicht verarbeiteter Form sowie Juwelen, Schmuck <strong>und</strong> anderen Wertgegenständen in gewöhnlichen <strong>und</strong><br />

eingeschriebenen Sendungen ist nicht erlaubt.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Ausländische Lotterielose <strong>und</strong> diesbezügliche Ankündigungen; Essenzen zur Herstellung von Kunstwein <strong>und</strong> künstlichen<br />

Branntweinen; Wein <strong>und</strong> Most, die Schwefelsäure enthalten; Nahrungsmittel jeder Art, die mehr als 0,035% Schwefelsäure als<br />

Konservierungsmittel enthalten; Hefe, die Gips, Kreide, Saccharin oder andere schädliche Bestandteile enthält oder die keine<br />

normale Gärfähigkeit (75-85%) besitzt; Zigarettenpapier; abtreibende Präparate; tote Wiederkäuer, Abfälle <strong>und</strong> Rohstoffe, die von<br />

Wiederkäuern stammen, verseuchtes Geflügel <strong>und</strong> alles, was Viehseuchen verbreiten könnte; bestimmte Pflanzen; ausländische<br />

Waren, die unberechtigt serbische Warenzeichen usw. tragen; Waffen, Waffenteile, Munition, Sprengkapseln <strong>und</strong> militärische<br />

Uniformen anderer Staaten.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Druckerzeugnisse (Zeitungen, Zeitschriften, Bücher usw.); Rauschgifte <strong>und</strong> Betäubungsmittel; Gifte <strong>und</strong> Gegenstände, die Gifte<br />

enthalten sowie pharmazeutische Spezialitäten; Sera für die menschliche Behandlung <strong>und</strong> Impfstoffe zur tierärztlichen Verwendung;<br />

Präparate zur Bekämpfung des Leberwurms; verschiedene Bakterienkulturen; Mittel zur Bekämpfung von Krankheiten des Wein<strong>und</strong><br />

Obstbaues; Essigessenz von mehr als 15%; alle nicht einfuhrverbotenen Pflanzen, Pflanzenteile <strong>und</strong> Sämereien sowie frisches<br />

<strong>und</strong> getrocknetes Obst; Weinstöcke <strong>und</strong> Teile davon; Seidenraupeneier; Jagdwaffen <strong>und</strong> deren Munition.<br />

Der Import von Arzneimitteln nach Serbien ist nur durch eine juristische Person möglich, die eine Genehmigung für den Import von<br />

Arzneimitteln <strong>und</strong> medizinischen Ausrüstungen besitzt. Privatpersonen dürfen nur Muster von Arzneimitteln auf dem <strong>Post</strong>weg<br />

empfangen.<br />

Sonstiges:<br />

<strong>Post</strong>sendungen nach Serbien für natürliche Personen serbischer oder ausländischer Nationalität können persönliche<br />

Reisegegenstände, Gegenstände des persönlichen Bedarfs oder des Bedarfs für Mitglieder einer Familie (Medikamente <strong>und</strong><br />

medizinische Instrumente, Unterrichtsmaterial <strong>und</strong> Erzeugnisse zur Freizeitgestaltung), Gegenstände für den Bedarf des eigenen<br />

Haushalts in nicht für den Wiederverkauf bestimmten Mengen enthalten. Diese Gegenstände werden gegen Entrichtung der<br />

Zollgebühren <strong>und</strong> anderer Abgaben eingeführt.<br />

Die im Ausland durch Erbschaft erworbenen Gegenstände sowie die Gegenstände, die durch Vertrag zwischen den Staaten<br />

geregelt sind, können gemäß diesen Verträgen frei eingeführt werden.<br />

Von den Zollgebühren befreit sind Sendungen an natürliche Personen serbischer oder ausländischer Nationalität, deren gesamter<br />

Gegenwert in Dinar nicht größer als 30 US-Dollar (USD) ist.<br />

Arzneimittel für den persönlichen Gebrauch können bis zu einem Wert von 30 US-Dollar eingeführt werden.<br />

Natürliche Personen serbischer Nationalität, die eine Beschäftigung ausüben, haben das Recht, Gegenstände einzuführen, die der<br />

Ausführung dieser Beschäftigung dienen (Ausrüstungen, Vervielfältigungsgeräte <strong>und</strong> Ersatzteile); die <strong>Einfuhr</strong> erfolgt vorbehaltlich<br />

besonderer Bedingungen.<br />

Der Absender ist gehalten, auf der Zollinhaltserklärung deutlich sichtbar auf das Sonderrecht hinzuweisen, Sendungen einzuführen,<br />

die Gegenstände enthalten, die unter besonderen Bedingungen <strong>und</strong> Regelungen eingeführt werden. Falls Nachweise fehlen,<br />

werden diese vom Empfänger vor der Zustellung verlangt.<br />

Sendungen, die verbotene Gegenstände enthalten oder in deren Begleitpapieren die Angaben unvollständig oder unrichtig sind,<br />

können beschlagnahmt werden.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

3 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer, französischer oder serbischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in englischer, französischer oder serbischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 3 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer, französischer oder serbischer Sprache.<br />

Stand: September 2013

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