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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Senegal<br />

ISO-Ländercode: SN<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Alle lebenden Tiere, mit Ausnahme von Bienen, medizinischen Blutegeln, Seidenraupen; Betäubungsmittel ohne medizinische<br />

Verwendung; obszöne Veröffentlichungen; Drucksachen, Schriftstücke, Filme, Negative, Matrizen, Objekte oder Bilder, die nicht den<br />

akzeptierten Normen des richtigen Verhaltens entsprechen.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> folgender Gegenstände ist in <strong>Post</strong>sendungen verboten:<br />

Gefährliche oder schmutzige Gegenstände; Opium; Morphium; Kokain <strong>und</strong> andere Betäubungsmittel; lebende Tiere; Explosivstoffe;<br />

obszöne oder unsittliche Gegenstände.<br />

Bedingt zur <strong>Einfuhr</strong> (oder im Durchgang) zugelassene Gegenstände <strong>und</strong> Bedingungen für deren Zulassungen zur <strong>Einfuhr</strong><br />

oder für den Durchgang:<br />

Bienen, Blutegel <strong>und</strong> Seidenraupen:<br />

Bienen, Blutegel <strong>und</strong> Seidenraupen dürfen bei Vorlage einer vom Landwirtschaftsministerium (Ministry of Agriculture)<br />

vorgelegten Sondergenehmigung <strong>und</strong> zu den darin verankerten Bedingungen eingeführt werden.<br />

Waren tierischen Ursprungs:<br />

Waren tierischen Ursprungs dürfen eingeführt werden, vorbehaltlich der Vorlage eines von der zuständigen Dienstelle für<br />

Viehzucht <strong>und</strong> Fischereiwesen (livestock or fisheries service) ausgestellten <strong>und</strong> unterzeichneten Ges<strong>und</strong>heitszeugnisses.<br />

Nahrungsmittel:<br />

Waren tierischen Ursprungs, die für den Verzehr durch Menschen oder Tiere vorgesehen sind, dürfen eingeführt werden,<br />

vorbehaltlich einer Verzehrgenehmigung im Rahmen der vom Direktorat Inländischer Handel (Directorate of Domestic<br />

Commerce) durchgeführten Qualitäts- <strong>und</strong> Maßnahmenkontrolle, mit der bescheinigt wird, dass die Waren zum Verzehr<br />

geeignet sind <strong>und</strong> die erforderlichen Qualitäts- <strong>und</strong> Verpackungsstandards erfüllen.<br />

Lebende Pflanzen <strong>und</strong> Wachstumserzeugnisse:<br />

Pflanzenerzeugnisse dürfen auf Vorlage eines von den zuständigen Landwirtschaftsämtern (Directorate of Agriculture)<br />

ausgestellten Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnisses eingeführt werden.<br />

Pflanzenschutzmittel zur landwirtschaftlichen Nutzung:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Düngemitteln <strong>und</strong> Pflanzenschutzmitteln zur landwirtschaftlichen Verwendung muss vom<br />

Landwirtschaftsministerium (Ministry of Agriculture) genehmigt werden.<br />

Fahrzeuge:<br />

Keine <strong>Einfuhr</strong>beschränkungen. Die Vorlage einer technischen Straßentauglichkeitsbescheinigung ist jedoch bei der<br />

Anmeldung erforderlich für:<br />

- über 5 Jahre alte Limousinen ;<br />

- über 8 Jahre alte Leichtkraftfahrzeuge;<br />

- über 13 Jahre alte Schwerkraftfahrzeuge.<br />

Betäubungsmittel:<br />

Betäubungsmittel zur pharmazeutischen Verwendung dürfen mit einer Genehmigung vom Ges<strong>und</strong>heitsministerium (Ministry<br />

Public Health) eingeführt werden.<br />

Pharmazeutische Produkte:<br />

Pharmazeutische Produkte dürfen mit der entsprechenden Genehmigung des Nationalen Direktorats Pharmazie (National<br />

Pharmacy Directorate) in Form eines Stempels auf den Rechnungen oder auf den sonstigen Versanddokumenten eingeführt<br />

werden. Mit dem Stempel wird bescheinigt, dass die Medikamente den gemäß den zuständigen Öffentlichen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsbehörden (Public Health Authorities) erforderlichen Standards entsprechen.<br />

Feuerwaffen <strong>und</strong> Munition:<br />

Feuerwaffen <strong>und</strong> Munition dürfen nur mit Genehmigung des Innenministeriums (Ministry of the Interior) eingeführt werden.<br />

Kinematografische Filme, Videokassetten oder -aufzeichnungen:<br />

Kinematografische Filme dürfen mit Genehmigung des Ministeriums für Kommunikation (Ministry of Communication) (SIDEC)<br />

eingeführt werden. Die <strong>Einfuhr</strong> von Schallplatten oder Aufzeichnungskassetten bedarf der Genehmigung durch das<br />

senegalesische Amt für Urheberrecht des Ministeriums für Kultur (Senegal Copyright Office) (Ministry of Culture).<br />

Mineralerzeugnisse:<br />

Mineralerzeugnisse <strong>und</strong> Industrieanlagen dürfen mit Genehmigung des Ministeriums für Bergbau <strong>und</strong> Industrie (Ministry of<br />

Mines and Industry) eingeführt werden.<br />

Stand: September 2013

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