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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Diese Bescheinigung ist dem schwedischen Landwirtschaftsausschuss (Statens Jordbruksverl previously<br />

Lantbruksstyrelsen, 551 82 Jönköping, +46 36 15 58 00) zur Prüfung <strong>und</strong> Genehmigung vorzulegen.<br />

Solch eine Bescheinigung ist nicht erforderlich für Wasserpflanzen für Aquarien, Wurzeln von Königsfarngewächsen, sterile<br />

Orchideenkulturen.<br />

Die Pflanzen dürfen nur nach Schweden eingeführt werden, wenn sie mit Binsen, Schilf, Moos, Torfabfällen, Tang,<br />

Sägemehl, Holz, Holzwolle, Papier, Jutetuch oder sterilem Material verpackt sind. Das Verpackungsmaterial muss neu sein.<br />

Gebrauchte Behältnisse, Taschen oder Jutetücher können wieder verwendet werden, wenn anhand einer<br />

Pflanzenges<strong>und</strong>heitsbescheinigung nachgewiesen wird, dass das Material unter Dampfanwendung sterilisiert wurde (100°C<br />

über einen Zeitraum von mindestens 20 Minuten).<br />

Die Pflanzen sollten bei der <strong>Einfuhr</strong> nach Schweden möglichst keine Erdanteile aufweisen.<br />

Samen:<br />

Waldsamen, Zapfen, Pflanzen <strong>und</strong> Schnittgut von Waldbäumen dürfen nicht ohne Sondereinfuhrgenehmigung der<br />

nationalen Forstverwaltung (National Board of Forestry) (Skogsstyrelse 551 83 Jönköping, Tel.: +46 36 16 94 00) eingeführt<br />

werden.<br />

Eine solche Genehmigung ist nicht erforderlich für Waren, die für Baumschulen (Higher School of Forestry) oder das Institut<br />

für Waldpflegemaßnahmen (Forest Improvement Institute) vorgesehen sind (Sveriges Lantbruksuniversitet eller Institutet för<br />

Skogsförbättring).<br />

Pflanzensamen, Wurzelsamen, Samen von Futtermittelpflanzen (Kleesamen) dürfen nur auf Vorlage einer Genehmigung<br />

des schwedischen Landwirtschaftsausschusses (Statens Jordbruksver 551 82 Jönköping, Tel.: +46 36 15 58 00) eingeführt<br />

werden.<br />

Getränke <strong>und</strong> Alkoholika:<br />

Alkoholische Getränke (einschließlich Wein) mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,8 % Volumenprozent sowie<br />

Malzgetränke (Bier) mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,8 % Volumenprozent dürfen nur von der Wines & Spirits<br />

Administration (Vin & Spirit AB, Box 47 319, 100 74 Stockholm Tel.: +46 8 744 70 00) eingeführt werden.<br />

In sonstigen Fällen können Weine <strong>und</strong> Spirituosen zu folgenden Zwecken nach Schweden eingeführt werden:<br />

- für eine ausländische diplomatische Mission;<br />

- für ausländische Konsulate;<br />

- für bestimmte internationale Organisationen;<br />

- für Privatpersonen (älter als 20 Jahre) als Geschenk. (In diesem Fall nicht von Abgaben befreit).<br />

Auf Malz basierende Getränke müssen mit dem Herstellernamen <strong>und</strong> der jeweiligen Kategorie gekennzeichnet sein.<br />

Leichtbier (Klasse I), Bier (Klasse II), Starkbier (Klasse III).<br />

Alkoholische Zubereitungen:<br />

Sämtliche Zubereitungen mit einem Äthylalkoholgehalt von mehr als 1,8 % Volumenprozent gelten als alkoholische<br />

Zubereitungen. Diese Zubereitungen können von Personen eingeführt werden, die von der Arzneimittelagentur (Medical<br />

Products Agency) (Läkemedelsverket, Box 26, 751 03 Uppsala, Tel.: +46 18 17 46 00) bevollmächtigt wurden.<br />

Die folgenden Erzeugnisse können ohne Genehmigung eingeführt werden, sofern sie gelegentlich als Geschenke von einer<br />

Privatperson zu deren eigener Verwendung entgegen genommen werden:<br />

- Konfekt;<br />

- Kakaozubereitungen;<br />

- Backwaren;<br />

- Obst mit Alkoholsirup;<br />

- Duftstoffe, Schönheitslotionen <strong>und</strong> Kosmetikartikel;<br />

- Pflanzensäfte <strong>und</strong> Essenzen.<br />

Destillationsgeräte:<br />

Geräte, die zur Herstellung von Alkohol (Destillationsgeräte) verwendet werden können <strong>und</strong> Zubehörteile, die offensichtlich<br />

als Bauteile solcher Geräte dienen (z.B. Steckdosen, Destillationssäulen <strong>und</strong> Kälteeinheiten) können eingeführt werden von:<br />

- dem Staat;<br />

- allen Personen, die zur Herstellung von Alkohol befugt sind;<br />

- einer Apotheke, einem Labor oder einer Ausbildungsstätte unter staatlicher Kontrolle;<br />

- bestimmten Kliniken.<br />

Radioaktive Materialien, Strahlenmaterial:<br />

Radioaktive chemische Elemente <strong>und</strong> radioaktive Isotope wie Uran, Thorium, Plutonium, abgebrannte Brennstoffelemente<br />

(Brennstäbe aus Kernreaktoren sowie nicht bestrahlte Brennstoffelemente) dürfen nur auf Vorlage einer<br />

<strong>Einfuhr</strong>genehmigung durch die schwedische Kernkraftaufsichtsbehörde (Swedish Nuclear Power Inspectorate) (Statens<br />

Kärnkraftsinspektion, Box 27 106, 102 52 Stockholm, Tel.: +46 8 663 55 60) eingeführt werden.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Geräten, die auf einer Verwendung von Röntgenstrahlen bzw. auf Alpha-, Beta- oder Gammastrahlen<br />

beruhen (z.B. Feuerwaffen) bedarf einer Genehmigung des Nationalen Institutes für Strahlenschutz (National Institute of<br />

Radiation Protection) (Statens Strälskyddsinstitut, Box 60 204, 104 01 Stockholm, Tel.: +46 8 729 71 00).<br />

Betäubungsmittel:<br />

Verbotene Waren:<br />

- Cannabis; d.h. die Ablagerungen aller Pflanzen der Cannabisfamilie, aus denen das Harz nicht gewonnen wurde;<br />

- Cannabisharz; d.h. das rohe oder raffinierte aus Cannabis gewonnene Harz;<br />

- Cannabisextrakte oder -tinkturen;<br />

- sonstige in Tabelle 1 der Arzneimittelagentur (Läkemedelsverket, Box 26, 751 03 Uppsala, Tel.: +46 18 17 46 00)<br />

aufgeführte Substanzen.<br />

Sonstige Betäubungsmittel dürfen nach Schweden von einer von der Arzneimittelagentur (Läkemedelsverket) als<br />

Betäubungsmittelimporteur zugelassenen Person eingeführt werden.<br />

In jedem Einzelfall ist eine <strong>Einfuhr</strong>genehmigung (Bescheinigung) erforderlich.<br />

Stand: September 2013

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