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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Saudi-Arabien<br />

ISO-Ländercode: SA<br />

Vorbemerkung:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Münzen, Banknoten, Geldscheinen oder Inhaberpapieren jeglicher Art, Reiseschecks, Platin, Gold oder Silber in<br />

verarbeiteter oder nicht verarbeiteter Form, Juwelen, Schmuck <strong>und</strong> anderen Wertgegenständen ist in Einschreibsendungen <strong>und</strong><br />

Paketen nicht erlaubt.<br />

Richtige Landesbezeichnung erforderlich (z. B. „Saudi-Arabien“ oder „Royaume d‘Arabie saoudite“).<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Lebende oder tote Tiere <strong>und</strong> Insekten; alkoholische Flüssigkeiten <strong>und</strong> alle berauschenden Getränke; Pulver <strong>und</strong> Explosionsstoffe,<br />

pyrotechnische Produkte sowie explosive, entzündliche <strong>und</strong> radioaktive Stoffe jeglicher Art; kinematographische Einrichtungen <strong>und</strong><br />

Filme, Banknoten <strong>und</strong> Münzen, Edelmetalle, Edelsteine; Phonographen <strong>und</strong> dazugehörige Platten sowie andere Musikinstrumente;<br />

militärische Waffen, deren Teile <strong>und</strong> Zubehör.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Lebende Tiere <strong>und</strong> tierische Produkte:<br />

lebende oder tote Tiere <strong>und</strong> Insekten sind im Austausch zwischen offiziellen wissenschaftlichen Institutionen zugelassen.<br />

Mit Ausnahme von Schweinefleisch, Pferdefleisch <strong>und</strong> Fleisch derselben Art sowie deren Nebenprodukte ist das Fleisch<br />

anderer Tiere erlaubt unter der Voraussetzung, dass ein Ges<strong>und</strong>heitszeugnis beigefügt ist, das bescheinigt, dass es frei von<br />

Krankheiten ist <strong>und</strong> dass es von Tieren kommt, die nach islamischen Ritual geschlachtet wurden.<br />

Ebenfalls zugelassen ist Fleisch im Austausch zwischen offiziellen wissenschaftlichen Institutionen.<br />

Fische <strong>und</strong> Krustentiere, Mollusken <strong>und</strong> sonstige wirbellose Wassertiere:<br />

Zugelassen nach Prüfung durch einen darauf spezialisierten Beamten der Ges<strong>und</strong>heitsbehörden.<br />

Der Austausch zwischen offiziellen wissenschaftlichen Institutionen ist ebenfalls zugelassen.<br />

Molkereiprodukte; Vogeleier; Naturhonig; Nahrungsmittel tierischen Ursprungs:<br />

Zugelassen nach Prüfung durch einen darauf spezialisierten Beamten der Ges<strong>und</strong>heitsbehörden.<br />

Pflanzen <strong>und</strong> pflanzliche Produkte sind unter der Voraussetzung zugelassen, dass der Importeur dafür die Genehmigung<br />

bei der Landwirtschaftsdirektion erhalten hat:<br />

lebende Bäume <strong>und</strong> andere Pflanzen; Blumenzwiebeln, Wurzeln <strong>und</strong> ähnliches; Schnittblumen <strong>und</strong> Zierblätter;<br />

essbare Gemüse <strong>und</strong> bestimmte Wurzeln <strong>und</strong> Knollen;<br />

Ölsamen <strong>und</strong> Ölfrüchte; verschiedene Samenkörner, Samen <strong>und</strong> Früchte; Pflanzen für den Industrie- oder den medizinischen<br />

Bedarf; Stroh <strong>und</strong> Futter;<br />

pflanzliches Flechtmaterial; pflanzliche Produkte.<br />

Getränke, alkoholische Flüssigkeiten:<br />

Mit Ausnahme von alkoholischen Flüssigkeiten <strong>und</strong> allen berauschenden Getränken sind Eau de Cologne <strong>und</strong> alkoholische<br />

Flüssigkeiten für medizinische Zwecke zugelassen, nachdem Proben von diesen Flüssigkeiten genommen <strong>und</strong> in den Labors<br />

des Ges<strong>und</strong>heitsministeriums untersucht wurden.<br />

Tabak:<br />

Zugelassen mit einer Genehmigung des Finanzministeriums für den Importeur, mit diesen Produkten zu handeln.<br />

Explosivstoffe; pyrotechnische Artikel; Streichhölzer; luftentzündliche Legierungen; bestimmte entflammbare Stoffe:<br />

Staatlich genehmigte Gegenstände sind zugelassen.<br />

Verschiedene Produkte der chemischen Industrie:<br />

Mit Genehmigung des Ges<strong>und</strong>heitsministeriums zugelassen.<br />

Betäubungsmittel:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> ist nur für medizinische Zwecke gestattet. Aber auch dafür ist die Genehmigung des Ges<strong>und</strong>heitsministeriums<br />

erforderlich.<br />

Arzneimittel <strong>und</strong> Pharmazeutische Produkte:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Arzneimitteln, pharmazeutischen <strong>und</strong> pflanzenbasierten Produkten sowie Nahrungsmitteln für medizinische<br />

Zwecke ist auf dem <strong>Post</strong>weg nicht zulässig, es sei denn, dass eine vorherige Ermächtigung der General Food and Medicine<br />

Authority des Königreichs Saudi Arabien dazu vorliegt. Pakete, die derartige Produkte enthalten, ohne dass eine Ermächtigung<br />

dieser Behörde vorliegt, werden an den Versender zurückgesandt.<br />

General Food and Medicine Authority<br />

3292, Northern Ring Road - Al-Nafl St<br />

Stand: September 2013

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