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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

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durchqueren, nur die Genehmigung des Präfekten der Provinz erforderlich, über die das Material eingeführt wird. Er<br />

unterrichtet die Präfekten der Durchgangsprovinzen über den genehmigten Durchgang des Transports.<br />

Wenn das Material per Schiff transportiert wird, das mehrere italienische Häfen anlaufen soll, erteilt nur der Präfekt der<br />

Provinz, in der der erste Anlaufhafen liegt, die Genehmigung, sofern das Schiff die nationalen Gewässer nicht verlässt. Wie im<br />

vorherigen Fall unterrichtet der Präfekt der Eingangsprovinz die Präfekten der Durchgangsprovinzen.<br />

Laut Artikel 16 § 3 muss die Vorankündigung des Präfekten mindestens drei Tage vor Ankunft des Schiffs in nationalen<br />

Gewässern weitergegeben werden.<br />

Sonderbestimmungen für Zoll <strong>und</strong> sonstige Bereiche:<br />

Andere unedle Metalle:<br />

Mengenbeschränkungen bestehen für die <strong>Einfuhr</strong> von unbearbeitetem Magnesium, wenn es aus China (Volksrepublik), der<br />

Mongolei, Nordkorea <strong>und</strong> Vietnam <strong>und</strong> unbearbeitetem Antimon, wenn es aus der Mongolei, Nordkorea <strong>und</strong> Vietnam kommt.<br />

Salz; Schwefel; Erde <strong>und</strong> Steine; Gips, Kalk <strong>und</strong> Zement:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> bestimmter derartiger Produkte aus China (Volksrepublik), der Mongolei, Nordkorea, Vietnam sowie der<br />

ehemaligen Republik Jugoslawien ist dem Zoll eine spezifische Lizenz vorzulegen, die vom Außenhandelsministerium<br />

ausgestellt wurde.<br />

Fußbekleidung usw.:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> bestimmter derartiger Produkte aus China (Volksrepublik), der Mongolei, Nordkorea <strong>und</strong> Vietnam ist dem Zoll<br />

eine spezifische ministerielle Genehmigung vorzulegen, die vom Außenhandelsministerium ausgestellt wurde.<br />

Schirme usw. sowie Keramikprodukte - Terrakotta-Fliesen:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> bestimmter derartiger Produkte aus China (Volksrepublik), der Mongolei, Nordkorea <strong>und</strong> Vietnam ist dem Zoll<br />

eine spezifische ministerielle Genehmigung vorzulegen, die vom Außenhandelsministerium ausgestellt wurde.<br />

Glas <strong>und</strong> Glaserzeugnisse:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> bestimmter derartiger Produkte aus China (Volksrepublik), der Mongolei, Nordkorea <strong>und</strong> Vietnam ist dem Zoll<br />

eine spezifische ministerielle Genehmigung vorzulegen, die vom Außenhandelsministerium ausgestellt wurde.<br />

Eisen uns Stahl:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> der unter die Positionen im Kapitel 72 des Warenverzeichnisses fallenden Produkte aus Ländern der Zone „B“<br />

ist dem Zoll eine spezifische ministerielle Genehmigung vorzulegen, die vom Außenhandelsministerium ausgestellt wurde.<br />

Erzeugnisse aus Eisen <strong>und</strong> Stahl sowie Aluminium <strong>und</strong> Aluminiumerzeugnisse:<br />

Insbesondere finden die wirtschaftlichen Verbote, die für diese Produkte gelten, nach einer Beurteilung auf der Gr<strong>und</strong>lage der<br />

Merkmale der Zusammensetzung der Ware Anwendung, die von Fall zu Fall durchgeführt wird.<br />

Blei <strong>und</strong> Bleierzeugnisse sowie Zink <strong>und</strong> Zinkerzeugnisse:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> bestimmter derartiger Produkte aus der Mongolei, Nordkorea <strong>und</strong> Vietnam ist dem Zoll eine spezifische<br />

ministerielle Genehmigung vorzulegen, die vom Außenhandelsministerium ausgestellt wurde.<br />

Atomreaktoren usw.:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> der folgenden Produkte ist dem Zoll eine spezifische ministerielle Genehmigung vorzulegen, die vom<br />

Außenhandelsministerium ausgestellt wurde:<br />

- Motoren <strong>und</strong> Motorenteile aus Nordkorea, der Mongolei, China (Volksrep.), Vietnam <strong>und</strong> Japan (nur Motoren für Autos,<br />

Motorräder <strong>und</strong> Mopeds);<br />

- Flugzeugmotoren aus Nordkorea, der Mongolei, China (Volksrep.), Vietnam <strong>und</strong> Japan;<br />

- Druckmaschinen, im Druckgewerbe verwendete Maschinen aus Nordkorea, der Mongolei, China (Volksrep.) <strong>und</strong> Vietnam;<br />

- Nähmaschinen aus Nordkorea, der Mongolei, China (Volksrep.) <strong>und</strong> Vietnam;<br />

- Schreibmaschinen aus Nordkorea, der Mongolei, China (Volksrep.) <strong>und</strong> Vietnam;<br />

- Kugellager aus Nordkorea, der Mongolei, China (Volksrep.) <strong>und</strong> Vietnam.<br />

Elektrogeräte <strong>und</strong> deren Teile, usw.:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> bestimmter Produkte des Kapitels 85 des Warenverzeichnisses aus Japan bzw. Nordkorea, der Mongolei,<br />

China (Volksrepublik) <strong>und</strong> Vietnam ist eine vom Außenhandelsministerium ausgestellte Genehmigung erforderlich.<br />

Fahrzeuge außer Eisen- <strong>und</strong> Straßenbahnen sowie deren Teile <strong>und</strong> Zubehör:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> fast aller im Kapitel 87 des Warenverzeichnis Produkte aus Japan ist eine spezifische ministerielle<br />

Genehmigung vorzulegen. Außerdem wurden Mengenbeschränkungen für bestimmte Produkte dieses Kapitels des<br />

Warenverzeichnisses aus Ländern der Zone „B“ festgelegt.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer, französischer oder italienischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in französischer oder italienischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in französischer oder italienischer Sprache.<br />

Stand: September 2013

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