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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

<strong>Post</strong>sendungen, die Gegenstände enthalten, welche nicht in der „Liste der verbotenen Gegenstände“ aufgeführt sind, sind im<br />

Rahmen der angegebenen Normen zollfrei, wenn die Gesamtkosten für die Gegenstände in einer einzigen Sendung auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage der Einzelhandelspreise der Russischen Föderation 100 US-Dollar nicht überschreiten.<br />

<strong>Post</strong>sendungen, die zur <strong>Einfuhr</strong> in die Russische Föderation zugelassene Gegenstände enthalten, werden den Empfängern gegen<br />

Entrichtung von Zöllen in Höhe von 30 % der Kosten für die Artikel ausgeliefert,<br />

wenn die Kosten für den Inhalt zwischen 101 <strong>und</strong> 1.000 US-Dollar liegen;<br />

wenn die Menge der eingeführten Gegenstände die festgelegten Normen um das Dreifache überschreitet.<br />

<strong>Post</strong>sendungen, die zur <strong>Einfuhr</strong> in die Russische Föderation zugelassene Gegenstände enthalten, deren Kosten zwischen 1.001<br />

<strong>und</strong> 10.000 US-Dollar liegen, werden den Empfängern gegen die Entrichtung von Zöllen in Höhe von 50 % der Kosten für die<br />

Gegenstände ausgeliefert.<br />

Unter nicht für den persönlichen Bedarf des Empfängers bestimmten <strong>Post</strong>sendungen werden Sendungen verstanden, die den<br />

Charakter eines systematisch organisierten Massenversands haben, auch wenn sie unterschiedliche Adressen aufweisen <strong>und</strong> wenn<br />

die vorgeschriebene Grenze für die Artikel bei jeder einzelnen Sendung getrennt beachtet wird. Derartige <strong>Post</strong>sendungen werden in<br />

das Ursprungsland zurückgesandt.<br />

Internationale <strong>Post</strong>sendungen, die in einer oder mehreren Sendungen von einem Absender (natürliche oder juristische Person)<br />

versandt werden <strong>und</strong> die an verschiedene Einzelpersonen innerhalb des Landes adressiert sind <strong>und</strong> die Waren enthalten, die über<br />

einen Versandhandels-Service erworben wurden, werden wie gewöhnliche Paketsendungen betrachtet. Die Abfertigung solcher<br />

Sendungen erfolgt durch den Zoll in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen für internationale <strong>Post</strong>sendungen. Die<br />

Bestimmungen der UPU zum Consignment Service gelten für derartige Sendungen nicht.<br />

Nachlassgüter aus dem Ausland sind in der Russischen Föderation mit Bescheinigung zugelassen <strong>und</strong> zollfrei, die von Konsulaten<br />

der Russischen Föderation im Ausland ausgestellt werden <strong>und</strong> die den Anspruch auf den Nachlass sowie die Zusammensetzung<br />

des Nachlasses betreffen.<br />

Gegenstände oder deren Teile, die zu Reparatur- oder Ersatzzwecken in die Russische Föderation eingeführt werden, sind zollfrei<br />

zulässig, wenn in die <strong>Post</strong>sendung eine schriftliche Erklärung des Absenders eingelegt wurde.<br />

<strong>Post</strong>sendungen, die an die Adresse von staatlichen Institutionen <strong>und</strong> Genossenschaftsverbänden versandt werden, <strong>und</strong> zwar<br />

unabhängig von der Art des Eigentums, <strong>und</strong> die Artikel mit Handelswert enthalten, sind mit einer <strong>Einfuhr</strong>genehmigung des<br />

Ministeriums für Außenwirtschaftsbeziehungen <strong>und</strong> für Handel der Russischen Föderation zulässig.<br />

Artikel, deren <strong>Einfuhr</strong> in die Russische Föderation untersagt ist <strong>und</strong> die auf der Zollinhaltserklärung CN 23 falsch oder gar nicht<br />

angegeben sind, werden beschlagnahmt.<br />

Zur <strong>Einfuhr</strong> in die Russische Föderation zugelassene Artikel, die in eine <strong>Post</strong>sendung eingelegt worden <strong>und</strong> nicht auf der<br />

Zollinhaltserklärung CN 23 angegeben sind, werden mit Zöllen belegt.<br />

Falls verbotene Gegenstände in <strong>Post</strong>sendungen eingeführt werden, werden folgende Maßnahmen getroffen:<br />

Beschlagnahme nur bei verbotenen Gegenständen, wobei die übrigen Gegenstände dem Empfänger ausgehändigt werden;<br />

Rücksendung der Sendung ins Ursprungsland oder<br />

Beschlagnahme der gesamten Sendung.<br />

Alle Artikel, deren <strong>Einfuhr</strong> in die Russische Föderation untersagt ist, dürfen auch nicht im Durchgang durch das Gebiet der<br />

Russischen Föderation befördert werden.<br />

Eine detaillierte Liste des harmonisierten Warenverzeichnisses <strong>und</strong> die Beschreibung der Nomenklatur kann auf der Website der<br />

Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft der Zollunion gef<strong>und</strong>en werden: www.tsouz.ru.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer, französischer oder russischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in englischer, französischer oder russischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer, französischer oder russischer Sprache.<br />

Rechnung(en):<br />

Quittungen <strong>und</strong> Rechnungen müssen <strong>Post</strong>sendungen mit Handelswert beigefügt werden <strong>und</strong> sie werden gegen Vorlage der<br />

jeweiligen Genehmigung ausgestellt.<br />

Ursprungszeugnis(se):<br />

Von ausländischen Behörden oder öffentlichen Organisationen (Handelskammern) ausgestellte Papiere müssen von Konsuln der<br />

Russischen Föderation gegengezeichnet werden.<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung(en):<br />

Für bestimmte Waren erforderlich.<br />

Stand: September 2013

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